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Amazon-Kaufmethode nun auch in Europa patentiert
Veröffentlicht durch XTaran am Montag 18. August, 21:51
Aus der Ist-Europa-der-51.-Bundesstaat? Abteilung
Patente Yeoman schreibt "Nachdem noch im Jahr 2000 das EPA und auch das IGE hochheilig beteuerten, dass solch unsinnige Patente wie in Amerika hierzulande niemals (auch nicht mit der neuen Gesetzgebung nicht) möglich sind, wurde in diesem März das Geschenk-Patent von Amazon vom europäischen Patentamt ratifiziert. Das besagte Patent ist eine Weiterentwicklung des One-Click-Patents, hat aber viel weiterreichendere Ansprüche. Ob es bald nicht mehr möglich ist, Blumen per Internet zu verschenken?"

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    Naja (Score:1)
    Von tmmw (tmmw at fenixnet ch) am Monday 18. August, 22:03 MES (#1)
    (User #1032 Info)
    Hat jemand schon ein Patent zur Ausstellung von Patenten? :)
    Blöp
    Re:Naja (Score:1)
    Von RipClaw am Tuesday 19. August, 01:59 MES (#3)
    (User #1227 Info)
    Ich hatte mir schon überlegt das Konzept der Schrift patentieren zu lassen.

    Dann verstößt das Patentamt gegen mein Patent in der Sekunden, in der sie die Bestätigung für das Patent ausdrucken. ;-)
    ich werde reich! (Score:1)
    Von Patrick Huber am Tuesday 19. August, 00:00 MES (#2)
    (User #1253 Info)
    theoretisch könnte man also z.B. auch den Bestellvorgang im Restaurant patentieren lassen?
    *kopfschüttel*
    Re:ich werde reich! (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Tuesday 19. August, 16:33 MES (#9)
    Vorsicht! Aber nur solang Du nicht das Essen für jemand Anderes bezahlst. m.
    Kann man was 'altes' patentieren? (Score:1)
    Von Gandalf am Tuesday 19. August, 07:49 MES (#4)
    (User #544 Info)
    Ist ein Patent nicht hinfällig, wenn es bereits vor der Patentierung von einer anderen Partei eingesetzt wurde? Bei der Bestellung eines Geschenks für eine Drittperson ist das ja sicher der Fall.
    Wer weiss da mehr?
    Re:Kann man was 'altes' patentieren? (Score:2)
    Von P2501 am Tuesday 19. August, 08:44 MES (#5)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Doch, schon. Das Problem besteht nicht darin, dass die Patente zulässig wären. Das Gesetz verbietet Trivialpatente, sowie Patente, die vor Anmeldung von Drittpersonen implementiert wurden.

    Das Problem besteht darin, dass die Patente gültig sind, bis sie gerichtlich für ungültig erklärt wurden. Damit sind jede Menge Rechtsstreitigkeiten und wohl auch so einige aussergerichtliche Einigungen über sinnlose Fälle vorprogrammiert.


    --
    If it's GNU/Linux, it's GNU/BSD, too ;-)

    Re:Kann man was 'altes' patentieren? (Score:1)
    Von Patrick Huber am Tuesday 19. August, 10:49 MES (#7)
    (User #1253 Info)
    Also die Patente wären ja eigentlich nicht gültig, da sie trotzdem schon von mehreren genutzt wurden (nehme ich mal an) -- wurden aber trotzdem vergeben

    Einziger Schluss für mich: Die Patente sind ungültig und ich könnte frisch fröhlich etwas ähnliches implementieren. Ich will einfach nicht der erste sein, der dann vor Gericht muss :-(

    Am besten patentiere ich das herunterladen von etwas aus dem internet (geht ja, amazon hat's vorgemacht) und verlange von amazon für jede gelieferte seite 0.05.-- mann, werd ich reich!
    Re:Kann man was 'altes' patentieren? (Score:1)
    Von dueruem am Tuesday 19. August, 11:24 MES (#8)
    (User #1301 Info)
    Und ich steh dir als dein Manager für dein projekt zur Seite und kassier' die Hälfte... :)
    Get Money Fast (Score:1)
    Von tele (pse at patom dot ch) am Tuesday 19. August, 10:07 MES (#6)
    (User #448 Info)
    Any "computer-implemented" innovation is in principle considered to be a patentable "invention"

    Heisst das jetzt, dass sämtliche Prozesse und Abläufe patentierbar sind, sofern eine Computer-Implementation (d.h. ein Programm) dazu vorliegt? Dann mach' ich mich mal ans Programmieren von allem was wir tagtäglich an Abläufen so erleben, lass die entstehende Software unter wohlklingenden Namen patentieren und lebe in Zukunft von den verkauften Lizenzen...

    Gruss, Patrick

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