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Veröffentlicht durch xilef am Montag 30. Juni, 10:34
Aus der sag-mir-wie-Du-heisst Abteilung
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Der Deutsche Bundesgerichtshof hat entschieden, dass man sich eine Domain erstreiten kann, wenn man den zugehörigen Namen hat. Bisher ging man davon aus, dass dazu ein Markenschutz nötig sei. Wenig mehr Infos gibt's in einem newsBYTE-Artikel.
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