Das ist ein Gesetzestext, der absichtlich so formuliert ist, das jeweils aufgrund der konkreten Faktenlage entschieden werden muss (aka Gummiparagraph). In der Regel legt das Bundesgericht beim ersten Streitfall, manchmal auch früher, Richtlinien fest, wann in die eine, und wann in die andere Richtung entschieden werden soll.
Vermutlich läuft es auf eine Regelung hinaus, wie sie schon heute in der Praxis durchgezogen wird: Importe von Filmen, die nach der Premiere in absehbarer Zeit auch in der Schweiz zu sehen sein werden, werden erst verkauft, wenn auch die offizielle, deutsche Ausgabe in den Handel kommt. Alles andere wird sofort auf den Markt geworfen.
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