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Datenschutz-Merkblatt für Webcams |
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Veröffentlicht durch xilef am Mittwoch 04. Juni, 12:19
Aus der konforme-Webcams Abteilung
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Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat gestern ein neues Merkblatt herausgegeben. Das Merkblatt beschreibt, wie Webcams datenschutzkonform betrieben werden können und wird über die Seite Videoüberwachung erreicht.
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Kurz gesagt darf eine Webcam, die den öffentlichen Raum abdeckt, keine Möglichkeit bieten Personen zu identifizieren.
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Hmm... eigentlich logisch, denn die Polizei hätte nicht viel davon, wenn sie keine Bilder machen dürfte, auf denen Personen identifiziert werden können. Aber es ist sicher nicht schlecht, dass Du es noch gesagt hast (spart uns komische Fragen ;)
Schwierig wird es wohl bei einer Bank. Die müsste ja wohl streng genommen auch Eigentümerin jedes Quadratmeters sein, auf dem der Bancomat-Kunde stehen kann, um Geld zu beziehen...
Grüsse vom Knochen
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Gute Frage ;) Eigentlich hätte ich die bereits in meinem vorherigen Posting stellen müssen, denn: Seit wann benutzt die Polizei Webcams zur Videoüberwachung?
Aus dem Context des Satzes "Videoüberwachung durch Polizei und quasi-staatliche Stellen wird dadurch nicht geregelt" im ersten Postings von tele erklärt sich immerhin, wieso ich da abgedriftet bin.
Grüsse vom Knochen
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