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Gerichtsvollzieher für Sperr-Gegner
Veröffentlicht durch xilef am Donnerstag 29. Mai, 16:34
Aus der Schikanen-der-Mächtigen Abteilung
Zensur Der Regierungspräsident von Nordrhein-Westfalen, Jürgen Büssow geht neuerdings gegen Kritiker der durch ihn angeordneten Internet-Sperren mit härteren Massnahmen vor. So hat er kürzlich Alvar Freude den Gerichtsvollzieher auf den Hals gehetzt, nachdem dieser versucht hatte, nach dem Informationsfreiheitsgesetz die Herausgabe von Dokumenten zu erreichen. Dies berichtet ein Artikel von intern.de.

Sony Ericsson mit Rückruf beim T610 | Druckausgabe | Nachfolger von Cryptonomicon im Herbst 2003  >

 

 
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    Vorgesetzter und Grundgesetz (Score:1)
    Von Schutti am Thursday 29. May, 22:09 MES (#1)
    (User #431 Info)
    1.) Wer ist der Vorgesetze dieses Irrenß
    2.) Wäre es nicht im Sinne des GG solche Leute, die sich der normalen Kontrolle/Massgegelung durch Vorgesetzte entziehen bei extremen Verstössen einfach mit Gewalt (udn damit meine ich auch physiche Gewalt) zu entfernen?
    Hat das GG nicht sogar extra für solche Fälle eine Klausel um zu verhindern dass jemand die Bürgerrechte einfach ignoriert?

    Schutti
    Re:Vorgesetzter und Grundgesetz (Score:1)
    Von Bananaprince am Friday 30. May, 02:14 MES (#2)
    (User #853 Info) http://www.nohn.net/
    Ein kleiner Fehler: Es ist der Düsseldorfer Regierungspräsident, NRW hat keinen (nur einen Ministerpräsidenten). Vorgesetzter dürfte der Innenminister von NRW sein.
    Re:Vorgesetzter und Grundgesetz (Score:1)
    Von Schutti am Friday 30. May, 02:37 MES (#3)
    (User #431 Info)
    Und was sagt der dazu?
    Wenn der nix tut macht er sich auch strafbar.

    Schutti

    Re:Vorgesetzter und Grundgesetz (Score:2)
    Von co2 am Friday 30. May, 07:32 MES (#4)
    (User #858 Info) http://127.0.0.1
    Jetzt mal nur nicht in Panik verfallen, die Lynchjustiz ist abgeschafft und für Verletzung des Grundgesetzes sind immer noch die Richter zuständig. Und strafbar wird man wegen einer Verletzung des Grundgesetzes noch lange nicht, dafür ist das Strafgesetz zuständig.

    Nur weil dir etwas nicht in den Kram passt, darfst du nicht gleich dreinschlagen, sonst hätten wir Anarchie und in einer Anarchie gäbe es keine Computer...
    Re:Vorgesetzter und Grundgesetz (Score:2)
    Von tronco_flipao am Friday 30. May, 11:00 MES (#5)
    (User #729 Info)
    Anarchie ist nicht gleichzusetzen mit überall reinschlagen wo man will.
    Anarchisten treten dafür ein, das es keine Machtkonzentration gibt. Grundsätzlich darf eine Minderheit von Personen nicht die Macht haben eine Mehrheit zu kommandieren. Die Freiheit des Individuums steht über allem. Eine gewisse Ordnung soll auch in der Anarchie gewährleistet sein, diese wird aber nicht durch staatliche Stellen gewährleistet sondern durch Bürgewehren oder ähnliche Gruppierungen. (So geschehen im Spanischen Bürgerkrieg 1936-1939)
    Zwischen Anarchie und Faustrecht ist ein Unterschied. Der Unterschied ist klein, aber es ist einer.
    Re:Vorgesetzter und Grundgesetz (Score:1)
    Von Schutti am Friday 30. May, 12:38 MES (#6)
    (User #431 Info)
    Das hat mit Lynchjustiz nix zu tun.
    Normalerweise haben Demokratien vorgesort falls Politiker dieselbe eifnach ignorieren.
    Das geht sogar soweit dass das Volk diese Leute "entfernen" soll.
    Die Demokratie verteidigt sich nicht von alleine, die muss vom (mündigen) Volk verteidigt werden.
    Was dieser Amokläufer hier macht ist ein GG Bruch erster Güte.
    Leider scheint er von oben Deckung zu bekommen was das Ganzer erst so richtig Gefährlich macht.
    Hat seinen Vorgesetzten schon jemand wegen Untätigkeit angegriffen?

    Schutti
    Re:Vorgesetzter und Grundgesetz (Score:2)
    Von co2 am Friday 30. May, 13:25 MES (#7)
    (User #858 Info) http://127.0.0.1
    Zum Beispiel sorgt die Gewaltenteilung dafür, dass die Gerichte, und in gewichtigen Fällen, und das Parlament die Exekutive in die Schranken weisen können.

    Und über den Bruch des Grundgesetzes würde ich erst mal den BGH urteilen lassen...
    Re:Vorgesetzter und Grundgesetz (Score:1)
    Von Schutti am Saturday 31. May, 00:37 MES (#8)
    (User #431 Info)
    Wurde der BGH schon diesbezüglich kontaktiert?

    Schutti

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