sugus schreibt "Ich habe meine persönlichen Angaben (Mailadresse und Namen) rausgelöscht."
E-Mail-Ausgang: A2003.04.11-0012 / 2002-00138 / 11.04.2003
Betreff: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Switch
An:
CC:
BCC:
Anlagen:
Sehr geehrter Herr sugus
Besten Dank für Ihre Anfrage. Switch darf Ihre Daten nur zu dem Zweck bearbeiten, der bei der Beschaffung angegeben wurde, aus den Umständen ersichtlich oder gesetzlich vorgesehen ist (Art. 4 Abs. 3 Datenschutzgesetz).
Sie vermuten, dass Switch bei allen Registranten die Meldung eingetragen hat, man wäre mit einer Drittverwendung einverstanden. Wir wissen nicht, worauf diese Vermutung basiert. Jedenfalls kann Switch eine zusätzliche Datenbearbeitung nur nach Ihrer Einwilligung (inkl. vorgängiger Information über Art und Zweck) vornehmen, es sei denn Switch würde gesetzlich ermächtigt, bestimmte Daten zu bearbeiten. Eine Einwilligung muss nicht unbedingt explizit (opting-in) sondern sie kann auch implizit (opting-out) erfolgen. Auf konkludentes Verhalten kann sich Switch nur berufen, wenn für Sie als betroffene Person offensichtlich ist, welche zusätzlichen
Datenbearbeitungen erfolgen sollen.
Der von Ihnen erwähnte Passus in den AGBs gibt lediglich die gesetzliche Situation wieder. Durch dessen Akzeptierung geben Sie noch keine Einwilligung zu einer zusätzlichen Bearbeitung Ihrer Daten.
Falls Sie über Anhaltspunkte für eine "Drittverwertung" Ihrer Daten ohne Ihre Einwilligung verfügen, teilen Sie uns dies bitte mit. Sie haben überdies das Recht, bei Switch jederzeit Auskunft über Ihre Daten zu verlangen (Art. 8 DSG).
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben dienen zu künnen und verbleiben
mit freundlichen Grüssen
Philipp Stüssi
philipp.stuessi@edsb.admin.ch (031 325 84 85)
Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter
Feldeggweg 1
CH-3003 BERN
Web: http://www.edsb.ch/ info@edsb.ch
Tel: +41 (0)31 322 43 95 Fax: +41 (0)31 325 99 96
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