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Aus MobiliX wird TuxMobil (Update)
Veröffentlicht durch XTaran am Freitag 21. Februar, 08:23
Aus der Zaubertrank Abteilung
Linux spacefight schreibt "Es scheint, als sei MobiliX nun out of Order. Es ist zu hoffen, dass Werner Heuser trotz dem wüsten Rechtskrieg (Symlink berichtete mehrmals) die Site wieder online kriegt - wenn auch mit einem Namen, dem die Haie nichts anhaben können. Einen Mirror der alten Site wurde (noch) nicht gefunden." In der Zwischenzeit sind Werner Heusers Seiten rund um mobiles Unix unter seinen zwei neuen Domains schon wieder online: TuxMobil.org und TuxMobil.de sind seit gestern abend bzw. heute nach online.

In der Dokumentation zum Rechststreit schreibt Werner Heuser übrigens:

"Eine grosse Anzahl von Lesern hat an die Les Éditions Albert René (Paris) per E-Mail geschrieben und freundlich um eine Beendigung des Rechtsstreites gebeten. Da die Klägerin mir daher "elektronischen Terror" vorwirft und auch weiterhin Linux Projekte abmahnt, ist diese Form der Meinungsäusserung wahrscheinlich wenig nutzbringend."

Ob da irgendwelche koordinierten Aktionen, wie sie von Symlink-Lesern z.T. vorgeschlagen wurden, wirklich sinnvoll oder eher kontraproduktiv sind, kann man nur schwer abschätzen.

Update, 12:03: wehe schreibt:

"Im Markenrechtsstreit um die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken Obelix und MobiliX hat das Oberlandesgericht in seinem Urteil eine "hochgradige Aehnlichkeit" festgestellt. Das Urteil ist vollstreckbar. Werner Heuser Inhaber von MobiliX hat daher sein Projekt umbenannt in TuxMobil.

Gleichzeitig wurde eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die Zeit bis zu einem Urteil des hoechsten deutschen Zivilgerichtes duerfte etwa vier Jahre betragen. In dieser Zeit darf Werner Heuser den Markennamen MobiliX nicht verwenden. Es· sei denn, er koennte eine Buergschaft in Hoehe von 200.000 EURO fuer diese Zeit stellen. Die Anwaelte von Herrn Heuser Jaschinski, Biere und Brexl - JBB sehen die Revision als aussichtsreich an. Eine erfolgreiche Revision wuerde auch vielen anderen Projekten helfen. Die Liste der von Les Edition Albert René mit einem Widerspruch bedachten Marken mit dem Suffix "ix" wird immer laenger. Wegen des hohen Prozessrisikos ist eine Gegenwehr fuer viele nicht moeglich.

Im Herbst 2001 hatte Les Edition Albert René, als Inhaber der Markenrechte fuer Obelix, Werner Heuser verklagt. Dieser ist der Autor der bekannten Website MobiliX (nun TuxMobil http://tuxmobil.org). Auf diesen Seiten gibt es Informationen zu UniX auf mobilen Computern. Daher waehlte Werner Heuser eine Domainbezeichnung welche dies in ihren beiden Wortbestandteilen: "mobil" und "ix" zum Ausdruck bringt. Nach Auffassung der Klaegerin hat er sich dabei jedoch klanglich stark an ihre Marke Obelix angelehnt, um deren Beruehmtheit fuer sich auszunutzen.

Die Dokumentation des Rechtstreites ist online verfuegbar."

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    Rechtsgleichheit ? (Score:2)
    Von markus_b am Friday 21. February, 08:49 MEW (#1)
    (User #124 Info) http://www.markus.org

    Ich begreife da was nicht. Soeben wurde der Rechtsstreit der eingetragenen Marke 'castor' gegen 'castor.de' mit einem Sieg (nach Berufung) von 'castor.de' beendet.

    Für mich sind das zwei 100% entgegengesetzte Urteile.

    Was ist nun richtig ?

    Markus

    Re:Rechtsgleichheit ? (Score:1)
    Von tL (dave bei control strich alt strich del punkt ze ha) am Friday 21. February, 08:54 MEW (#2)
    (User #981 Info) http://www.control-alt-del.ch
    <verschwörung>
    Wie hiess es noch gleich: Ein Anwalt kennt die Gesetze, ein Staranwalt kennt die Richter...
    </verschwörung>

    Glaub ich zwar bei castor.de eher nicht, aber wer weiss... Komisch ist es schon.


    tL

    --
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