In der Dokumentation zum Rechststreit schreibt Werner Heuser übrigens:
"Eine grosse Anzahl von Lesern hat an die Les Éditions Albert René (Paris) per E-Mail geschrieben und freundlich um eine Beendigung des Rechtsstreites gebeten. Da die Klägerin mir daher "elektronischen Terror" vorwirft und auch weiterhin Linux Projekte abmahnt, ist diese Form der Meinungsäusserung wahrscheinlich wenig nutzbringend."
Ob da irgendwelche koordinierten Aktionen, wie sie von Symlink-Lesern z.T. vorgeschlagen wurden, wirklich sinnvoll oder eher kontraproduktiv sind, kann man nur schwer abschätzen.
Update, 12:03:
wehe schreibt:
"Im Markenrechtsstreit um die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken Obelix
und MobiliX hat das Oberlandesgericht in seinem Urteil eine "hochgradige
Aehnlichkeit" festgestellt. Das Urteil ist vollstreckbar. Werner Heuser
Inhaber von MobiliX hat daher sein Projekt umbenannt in TuxMobil.
Gleichzeitig wurde eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die Zeit bis zu einem Urteil des hoechsten deutschen Zivilgerichtes duerfte etwa vier Jahre betragen. In dieser Zeit darf Werner Heuser den Markennamen MobiliX nicht verwenden. Es·
sei denn, er koennte eine Buergschaft in Hoehe von 200.000 EURO fuer
diese Zeit stellen. Die Anwaelte von Herrn Heuser Jaschinski, Biere und Brexl - JBB sehen die
Revision als aussichtsreich an. Eine erfolgreiche Revision wuerde
auch vielen anderen Projekten helfen. Die Liste der von Les Edition Albert René mit einem Widerspruch bedachten Marken mit dem Suffix "ix" wird immer laenger. Wegen des hohen Prozessrisikos ist eine Gegenwehr fuer viele nicht moeglich.
Im Herbst 2001 hatte Les Edition Albert René, als Inhaber der Markenrechte
fuer Obelix, Werner Heuser verklagt. Dieser ist der Autor der bekannten
Website MobiliX (nun TuxMobil http://tuxmobil.org). Auf diesen Seiten gibt
es Informationen zu UniX auf mobilen Computern. Daher waehlte Werner Heuser eine Domainbezeichnung welche dies in ihren beiden Wortbestandteilen: "mobil" und "ix" zum Ausdruck bringt. Nach Auffassung der Klaegerin hat er sich dabei jedoch klanglich stark an ihre Marke Obelix angelehnt, um deren Beruehmtheit fuer sich auszunutzen.
Die Dokumentation des Rechtstreites ist online verfuegbar."
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