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OLG München hebt Mobilix-Urteil auf
Veröffentlicht durch Raffzahn am Montag 27. Januar, 18:58
Aus der Beileid Abteilung
Patente wehe weisst uns darauf hin, das seit Donnerstag das Urteil zum Obelix/Mobilix Prozess da ist. Lest seine Zusammenfassung selbst...


wehe (Ich vermute mal der wehe@mobilix.org) schreibt "Für das am 23. Januar 2003 verkündete Urteil des OLG München in dem Rechtsstreit "Obelix ./. Mobilix" ist heute die Urteilsbegründung vorgelegt worden. Darin sieht das OLG München in "Obelix" zwar keine berühmte Marke, gibt der Klage aber mit der Begründung statt, dass wegen der "hochgradigen Ähnlichkeit" der Marken "Obelix" und "Mobilix" für das Publikum eine Verwechslungsgefahr bestünde. Es komme dabei nicht darauf an, dass das Suffix "ix" in Kennzeichen der Informationstechnologie häufig verwendet wird, da auch dann ein "ausreichender Abstand" gewahrt werden müsse.

Zur Ähnlichkeit von Obelix und Mobilix führt das OLG München wörtlich aus: "Beide Kennzeichen sind dreisilbig, sie weisen mit einer geringfügigen Abweichung - e bzw. i in der Mittelsilbe - die gleiche Vokalfolge auf und unterscheiden sich im Wesentlichen nur durch den am Anfang der Klagemarke fehlenden, im Kennzeichen des Beklagten vorhandenen Konsonanten M. Hinsichtlich der Betonung der beiderseitigen Kennzeichen muss davon ausgegangen werden, dass Mobilix zumindest vom überwiegenden Teil der Verkehrsteilnehmer auf der ersten Silbe betont wird".

Anders hatte noch das LG München in 1. Instanz entschieden: Dort war man zu der Auffassung gelangt, dass keine Ähnlichkeit der Marken vorliegt, da der Begriff "mobil" als sofort verständliches Wort der Alltagssprache vom Publikum schneller erfasst werde. Im EDV-Bereich sei eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen, da bei dem Begriff "Mobilix" nicht an eine Comic-Figur, sondern an "mobil" gedacht werde.

Diese auf der Rechtsprechung des BGH aufbauende Begründung des Landgerichts hat das OLG München mit dem Hinweis darauf zurückgewiesen, dass das "angehängte und auch akustisch deutlich hervortretende Suffix -ix das Kennzeichen jedoch ohne weiteres als gegenüber Mobil selbständige sprachliche Neuschöpfung erkennen [läßt], die keinen für jedermann geläufigen Sinngehalt aufweist".

Die Entscheidung des OLG München bedeutet nicht nur für den Beklagten die Aufgabe der Domain "mobilix.org", die Löschung seiner Marke "Mobilix" sowie Schadensersatzansprüche wegen des Betriebs seiner Website, sondern auch einen Rückschlag für die Open Source-Gemeinde, sich gegen Markenansprüche zur Wehr zu setzen. Der Beklagte lässt derzeit durch seine Anwälte Jaschinski Biere Brexl - JBB Rechtsanwälte die Möglichkeit der Revision prüfen.

Im Herbst 2001 hatte Les Edition Albert Rene, als Inhaber der Markenrechte für Obelix, Werner Heuser verklagt. Dieser ist der Autor der bekannten Website MobiliX. Auf diesen Seiten gibt es Informationen zu UniX auf mobilen Computern. Daher wählte Werner Heuser eine Domainbezeichnung welche dies in ihren beiden Wortbestandteilen: "mobil" und "ix" zum Ausdruck bringt. Nach Auffassung der Klägerin hat er sich dabei jedoch klanglich stark an ihre Marke Obelix angelehnt, um deren Berühmtheit für sich auszunutzen.

Die Dokumentation des Rechtstreites ist online verfügbar."

Symlink hatte ja auch schon einiges dazu. Was mich an Mobilix viel mehr stört als der harmlose Name ist, daß die Seiten nur auf Englisch zu haben sind. Was soll's, die Sache ist jetzt möglicherweise eh Geschichte. Schade.

Update von XTaran, 22:15 Uhr: Heise hat's jetzt auch und schreibt zum Thema Revision: "Da das OLG München keine Revision vor dem Bundesgerichtshof zulies, bleibt Heuser jetzt nur noch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH in Karlsruhe einzureichen." :-(

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    Obelix - Mobilix (Score:1)
    Von mr.survearchive am Monday 27. January, 20:52 MEW (#1)
    (User #1149 Info) http://www.survearchive.ch
    Für so ein Urtei kommt mir nur Unsinn' vor die Augen. Habe soeben obelix.com, obelix.org obelix.ch, obelix.de geöffnet. Fazit: chinesisch und ein paar links, Familien-site hochtaetter.ch, -@panoramix, gar nix. Da steckt hinter Kläger und Richter viel Arroganz.
    __|
    Don't discuss about life - live it!
    Asterix ade! (Score:1)
    Von XTaran (symlink at deuxchevaux dot org) am Monday 27. January, 21:37 MEW (#2)
    (User #129 Info) http://abe.home.pages.de/
    Tja, was soll man dazu noch sagen? Vielleicht "Kauft keine Asterix-Comics mehr!"? Zumindest habt Ihr dann kein schlechtes Gewissen.

    Hoffen wir mal, daß das mit der Revision hinhaut. Ich drück' Werner jedenfalls mal ganz fest die Daumen...

    -- 
    Einer der Gnutella-Klone heißt Gnutoka, und ich frag mich, wann Gnusspli rauskommt...
    Re:Asterix ade! (Score:1, Interessant)
    Von Anonymer Feigling am Monday 27. January, 23:53 MEW (#3)
    Ich habe mich bei http://www.egmont.ch/, dem CH Partner von Les Éditions Albert René, beschwert. Falls Les Éditions Albert René die Anklage nicht zurück zieht, werde ich denen meine Asterix & Obelix Sammlung schicken, da ich die Hefte dann sowieso nicht mehr lese. Vielmehr kann man da leider nicht machen :(
    Re:Asterix ade! (Score:3, Interessant)
    Von xilef (felix+symlink@nice.ch) am Tuesday 28. January, 10:11 MEW (#6)
    (User #354 Info) http://www.nice.ch/~felix/
    Falls Les Éditions Albert René die Anklage nicht zurück zieht, werde ich denen meine Asterix & Obelix Sammlung schicken, da ich die Hefte dann sowieso nicht mehr lese.
    So etwas sollte eigentlich am besten international koordiniert gemacht werden und zwar noch bevor das Urteil rechtskräftig wird.
    Re:Asterix ade! (Score:1)
    Von pulmex am Tuesday 28. January, 17:09 MEW (#8)
    (User #894 Info)
    *anschliess*
    Verwechselt! (Score:2)
    Von tronco_flipao am Tuesday 28. January, 00:42 MEW (#4)
    (User #729 Info)
    Heute wollte ich ein Howto von Mobilix herunterladen und bin aus versehen auf die Webseite von Obelix geraten. Schreibt sich beinahe gleich, abgesehen von den ersten 3 bzw. 4 Buchstaben.
    Eine Frechheit so was von diesen Französischen Baguettes! Die verwenden einen Namen der sehr leicht mit dem weltbekannten Begriff Mobilix verwechselt werden kann nur um ihre Comics abzusetzen.
    Ich war echt verwirrt, zuerst dachte ich, das die Howtos jetzt in gezeichneter Form herausgegeben werden. Stellt euch vor wie verwirrt ich war. Verbieten sollte man so was. Uns arme Konsumenten hinters Licht führen zu wollen.

    So, jetzt mal im Ernst. Wie blöd (ich sags deutlich) müssen Menschen sein die diese zwei Begriffe verwechseln, oder eine Verwechslungsgefahr darin sehen?
    Und dann noch Schadenersatz fordern? Schadenersatz wofür? Für einen total Sinnlosen Prozess der niemandem was gebracht hat und in der Sinnlosigkeit kaum mehr zu überbieten ist? (Naja, abgesehen von Fernsehgerichten...)

    Ich hab das Gefühl es gibt zu viele Anwälte und zu wenig wirkliche Rechtliche Probleme, so dass Zeit, Geld und Ressourcen in solchen Prozessen verschwendet werden.

    Mal abgesehen davon, das ich nie mehr ein Asterix, Obelix oder ein Leck-Mich-Am-Arschix kaufen werde. Ist Verwechslungsgefahr nicht etwas total Subjektives? Haben das die zwei total entgegengesetzten Urteile nicht bewiesen? Reicht es nicht aus, das auf mobilix keinerlei Comics, Römer oder Zaubertränke zu kaufen sind?

    Die Spinnen die Franzosen!

    Re:Verwechselt! (Score:2, Tiefsinnig)
    Von schth (t punkt schmid at gmx punkt net) am Tuesday 28. January, 14:13 MEW (#7)
    (User #782 Info)
    Die Spinnen die Franzosen!

    Warum verallgemeinern denn hier so viele? Die Franzosen sind an diesem Urteil überhaupt nicht schuld! Und nur weil einer eine Anklage gemacht hat, müssen noch längst nich alle Franzosen so sein. Und nur so neben bei: es war ein deutsches, und nich ein französisches Gericht, dass das Urteil gesprochen hat!

    Grüsschen Thomas, der in einer so unstabilen Weltsituation nicht gerne sieht, wenn andere einfach so angeschwärzt werden...

    Re:Verwechselt! (Score:2)
    Von tronco_flipao am Tuesday 28. January, 17:13 MEW (#9)
    (User #729 Info)
    Da hast Du was falsch verstanden. "Die Spinnen die Franzosen" lehnt sich an den Asterix & Obelix Spruch "Die Spinnen die Römer" an und soll nicht eine ganze Landesbevölkerung diskriminieren.

    Unverständnis (Score:1, Interessant)
    Von Anonymer Feigling am Tuesday 28. January, 08:04 MEW (#5)
    Ich teile wohl mit vielen hier lesenden mein Unverständnis für diese Entscheidung und bedaure, daß das OLG so entschieden hat, zumal ich ohne die Hilfe der mobilix-Texte bzw. Links wohl kaum all die Komponenten meines vor drei Jahren erstandenen Schlepptops zum Laufen bekommen hätte.

    und wenn es nicht anders geht, dann könnte man immernoch die gleichen Texte auf www.mobilux.org haben - MOBILes linUX eben ;-)

    Wird da gern etwas Unterstützung beisteuern - ein paar hundert MB Webspace oder ein paar GB Bandbreite oder einige Euros...
    Bernhard M.

    MobiliX nur Englisch? (Score:1)
    Von XTaran (symlink at deuxchevaux dot org) am Wednesday 29. January, 17:31 MEW (#10)
    (User #129 Info) http://abe.home.pages.de/

    Raffzahn schrieb: Was mich an Mobilix viel mehr stört als der harmlose Name ist, daß die Seiten nur auf Englisch zu haben sind.

    Äh, schon mal mobilix.de gesehen? Ist auch bei mobilix.org verlinkt, IIRC sogar recht prominent.


    -- 
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