wehe (Ich vermute mal der wehe@mobilix.org) schreibt "Für das am 23. Januar 2003 verkündete Urteil des OLG München in dem Rechtsstreit "Obelix ./. Mobilix" ist heute die Urteilsbegründung vorgelegt worden. Darin sieht das OLG München in "Obelix" zwar keine berühmte Marke, gibt der Klage aber mit der Begründung statt, dass wegen der "hochgradigen Ähnlichkeit" der Marken "Obelix" und "Mobilix" für das Publikum eine Verwechslungsgefahr bestünde. Es komme dabei nicht darauf an, dass das Suffix "ix" in Kennzeichen der Informationstechnologie häufig verwendet wird, da auch dann ein "ausreichender Abstand" gewahrt werden müsse.
Zur Ähnlichkeit von Obelix und Mobilix führt das OLG München wörtlich aus: "Beide Kennzeichen sind dreisilbig, sie weisen mit einer geringfügigen Abweichung - e bzw. i in der Mittelsilbe - die gleiche Vokalfolge auf und unterscheiden sich im Wesentlichen nur durch den am Anfang der Klagemarke fehlenden, im Kennzeichen des Beklagten vorhandenen Konsonanten M. Hinsichtlich der Betonung der beiderseitigen Kennzeichen muss davon ausgegangen werden, dass Mobilix zumindest vom überwiegenden Teil der Verkehrsteilnehmer auf der ersten Silbe betont wird".
Anders hatte noch das LG München in 1. Instanz entschieden: Dort war man zu der Auffassung gelangt, dass keine Ähnlichkeit der Marken vorliegt, da der Begriff "mobil" als sofort verständliches Wort der Alltagssprache vom Publikum schneller erfasst werde. Im EDV-Bereich sei eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen, da bei dem Begriff "Mobilix" nicht an eine Comic-Figur, sondern an "mobil" gedacht werde.
Diese auf der Rechtsprechung des BGH aufbauende Begründung des Landgerichts hat das OLG München mit dem Hinweis darauf zurückgewiesen, dass das "angehängte und auch akustisch deutlich hervortretende Suffix -ix das Kennzeichen jedoch ohne weiteres als gegenüber Mobil selbständige sprachliche Neuschöpfung erkennen [läßt], die keinen für jedermann geläufigen Sinngehalt aufweist".
Die Entscheidung des OLG München bedeutet nicht nur für den Beklagten die Aufgabe der Domain "mobilix.org", die Löschung seiner Marke "Mobilix" sowie Schadensersatzansprüche wegen des Betriebs seiner Website, sondern auch einen Rückschlag für die Open Source-Gemeinde, sich gegen Markenansprüche zur Wehr zu setzen. Der Beklagte lässt derzeit durch seine Anwälte Jaschinski Biere Brexl - JBB Rechtsanwälte die Möglichkeit der Revision prüfen.
Im Herbst 2001 hatte Les Edition Albert Rene, als Inhaber der Markenrechte für Obelix, Werner Heuser verklagt. Dieser ist der Autor der bekannten Website MobiliX. Auf diesen Seiten gibt es Informationen zu UniX auf mobilen Computern. Daher wählte Werner Heuser eine Domainbezeichnung welche dies in ihren beiden Wortbestandteilen: "mobil" und "ix" zum Ausdruck bringt. Nach Auffassung der Klägerin hat er sich dabei jedoch klanglich stark an ihre Marke Obelix angelehnt, um deren Berühmtheit für sich auszunutzen.
Die Dokumentation des Rechtstreites ist online verfügbar."
Symlink hatte ja auch schon einiges dazu. Was mich an Mobilix viel mehr stört als der harmlose Name ist, daß die Seiten nur auf Englisch zu haben sind. Was soll's, die Sache ist jetzt möglicherweise eh Geschichte. Schade.
Update von XTaran, 22:15 Uhr: Heise hat's jetzt auch und schreibt zum Thema Revision: "Da das OLG München keine Revision vor dem Bundesgerichtshof zulies, bleibt Heuser jetzt nur noch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH in Karlsruhe einzureichen." :-(
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