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Datenschutzbeauftragter gegen Spam-Fürst
Veröffentlicht durch xilef am Mittwoch 15. Januar, 18:17
Aus der Spammer-mit-Daumenschrauben Abteilung
Datenschutz Wie der Eidgenössische Datenschutzbeuaftragte heute mitteilt, wurde eine Empfehlung gegen den bekanntesten Schweizer Spammer Martin Fürst ausgesprochen. Danach muss Fürst den Auskunfts- und Löschbegehren der von ihm adressierten Personen nachkommen. Fürst kann die Empfehlung innert 30 Tagen ablehnen, worauf die Angelegenheit der Eidgenössischen Datenschutzkommission vorgelegt werden würde.

Nach der Empfehlung stellt das gegen den Willen der betroffenen Personen erfolgte Bearbeiten von Personendaten eine Verletzung der Persönlichkeit dar. Fürsts Verhalten könnte demnach strafrechtliche Folgen in Form von Haft oder Busse nach sich ziehen. Der Datenschutzbeauftragte empfiehlt Fürst neben der Erledigung der Auskunfts- und Löschbegehren das ermöglichen eines funktionierenden Opt-Outs. Das Einstellen der Datensammeltätigkeit wurde leider nicht empfohlen.

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  • Eidgenössische Datenschutzbeuaftragte
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    Sammeln - Ja, Weitergeben - Nein (Score:2, Tiefsinnig)
    Von zyta2k (zyta2002(AT)web.de) am Wednesday 15. January, 18:52 MEW (#1)
    (User #947 Info)
    Martin Fürst gibt ab sofort keine Personendaten in Form von E-Mail-Adressen mehr an Dritte bekannt oder er meldet seine Datensammlung ordnungsgemäss beim EDSB an.
    Feine Sache :) Schön, dass man mal positives vom EDSB zu hören bekommt und auch rechtlich was gegen SPAM gemacht wird

    --
    Linux - life is too short for reboots...
    Spammer Fürst (Score:2, Tiefsinnig)
    Von düsenstein (duesenstein@tiscali.ch) am Wednesday 15. January, 21:37 MEW (#2)
    (User #1148 Info)
    Mir kommt es wirklich gelegen, dass im NETZ was läuft zum Säubern. Hörte soeben von einem Freund, es soll international (Europa) allgemein schärfer vorgegangen werden - gratuliere.
    * * penguins live - and they will survive ==»
    Auskunft per e-mail gültig? (Score:3, Informativ)
    Von bones am Thursday 16. January, 07:24 MEW (#3)
    (User #481 Info) http://www.p-guhl.ch
    Mir hat eine solche Marketing-Firma eine Auskunft gegeben - allerdings per e-mail... ich bin daran, einen Juristen zu suchen (Tips willkommen... habe halt keinen Familienanwalt) um zweifelsfrei zu klären, ob ich damit vor Gericht überhaupt hinreichend beweisen kann, dass die Stellungnahme tatsächlich von denen ist (könnte ja so ein böser Hacker sein... ;) Eine Auskunft auf Papier köstet nämlich bei denen Fr. 30... (wegen der schlanken Strukturen und der guten Preise, die sie ihren Kunden bieten wollen... no comment!)

    Grüsse vom Knochen

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