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Freispruch für Jon Johansen
Veröffentlicht durch maol am Dienstag 07. Januar, 13:38
Aus der Backfire Abteilung
Nachrichten Heise schreibt "Im Prozess um den Norweger Jon Johansen ist das Urteil gefallen. Das Gericht in Oslo befindet den 19-Jährigen für nicht schuldig. Damit geht ein Prozess zu Ende, der vor fast genau einem Jahr begann. Die Staatsanwälte hatten den Tüftler seinerzeit für seine Mitarbeit an der Herstellung des DVD-Hacker-Tools DeCSS und wegen der Verbreitung des Codes im Internet angeklagt. Die Richterin Irene Sogn sprach Johansen nun in allen Punkten frei, berichtet die norwegische Zeitung Aftenposten."

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    Instanz? (Score:2)
    Von xilef (felix+symlink@nice.ch) am Tuesday 07. January, 14:24 MEW (#1)
    (User #354 Info) http://www.nice.ch/~felix/
    "Freude herrscht!" über das Urteil. Was mir beim durchlesen des Artikels nicht klar geworden ist (habe ich's übersehen?): War das jetzt die letzte Instanz oder kann das Urteil noch weitergezogen werden?
    Re:Instanz? (Score:1)
    Von fujiwara am Tuesday 07. January, 16:09 MEW (#2)
    (User #748 Info)
    Hm, gute Frage. Spielt aber eigentlich keine Rolle, da die Sache in den Augen der norwegischen Richterin ziemlich klar zu sein scheint. Eine höhere Instanz würde das Urteil vermutlich nicht grundlegend ändern. EIN HOCH AUF NORWEGEN! Nieder mit dem DMCA! :)

    bosskill - send a signal to your boss, or terminate your boss
    Re:Instanz? (Score:1)
    Von kruemelmonster (symlinkch.5.kruemi@spamgourmet.com) am Wednesday 08. January, 07:57 MEW (#4)
    (User #3 Info) http://www.tedaldi.net
    Naja, heut morgen in der Zeitung gelesen, dass die Statsanwaltschaft von Norwegen (welche hier als Klägerin auftritt) das Verfahren weiterziehen könnte... ob sie es tun, bleibt anscheinend noch offen!
    --
    auch die Zehe ist ein Laufwerk
    Nachtrag (Score:2)
    Von P2501 am Tuesday 07. January, 16:14 MEW (#3)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Grrr. Immer kommst du mir zuvor maol!

    Egal. Mir ist an dem Richterspruch noch was interessantes aufgefallen: In der Begründung heisst es unter anderem, die Anklage habe es nicht fertiggebracht, zu beweisen, dass DeCSS hauptsächlich mit der Absicht programmiert wurde, den Kopierschutz zum Zwecke der Erstellung illegitimer Kopien zu umgehen. Mit anderen Worten: DeCSS ist kein Crackertool nach den neuen, europäischen Richtlinien zum Urheberrecht. Das ist auch in Schweiz/Deutschland/Österreich interessant, zumal diese Richtlinien auch da umgesetzt werden sollen bzw. schon umgesetzt sind. Allerdings sind die hiesigen Richter natürlich nicht dazu verpflichtet, dem Osloer Urteil zu folgen.


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