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Abgaben jetzt auch auf CD-R Rohlingen
Veröffentlicht durch xilef am Dienstag 07. Januar, 13:22
Aus der die-Abzockerei-geht-weiter Abteilung
Wirtschaft Anonymer Feigling schreibt "Hallo Leute, ab Anfang Jahr müssen in der Schweiz auch Gebühren für leere nicht-audio-Medien an die SUISA abgeführt werden, ca. 6 Rappen pro Rohling pro Stunde. Wäre es eures Erachtens nicht einmal an der Zeit, den Leuten klarzumachen, dass eine normale CD-R(W) weder Musik noch Filmchen, sondern einfach (Backup-)Daten enthält?"

Der anonyme Feigling schreibt weiter: "Oder anders ausgedrückt: Wieso bezahlen wir noch keine Abgabe auf Kopierpaier, Harddisks, und Bildschirme? Wäre es nicht an der Zeit, die Rolle (und die Macht) der SUISA zu überdenken?

Link auf den Beitrag bei Heise"

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    Wir zahlen ja fürs Papier (Score:2)
    Von pfr am Tuesday 07. January, 13:30 MEW (#1)
    (User #4 Info) http://www.math.ethz.ch/~pfrauenf/
    Zwar nicht genau fürs Papier aber AFAIK haben die Kopierer einen Zähler und dann muss man pro Kopie bezahlen.

    Weiss da jemand was genaueres? Wie sieht es mit den privaten Kopierern aus?
    --
    Kühe geben keine Milch, die Bauern nehmen sie ihnen weg!

    Re:Wir zahlen ja fürs Papier (Score:2)
    Von P2501 am Tuesday 07. January, 13:59 MEW (#4)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Der Betreiber muss einen gewissen Betrag pro Kopie abdrücken. Wird normalerweise natürlich auf den Benutzer abgewälzt.


    Re:Wir zahlen ja fürs Papier (Score:3, Informativ)
    Von Shoggo am Tuesday 07. January, 14:18 MEW (#9)
    (User #1145 Info)
    Die Situation ist etwas anders als man zuerst meint. Zwar zahlt man auf CD-R(W) Generell diese 6Rp pro Rohling zusätzlich. Für DVD gibt es jedoch für Firmen die Möglichkeit sich davon befreien zu lassen. Dazu muss man bei der SUISA ein Formular ordern welches bei einer Bestellung dem Lieferanten und der SUISA zugeschickt werden muss. Darin enthalten muss der Grund für die Befreiung der Gebühren sein (z.B. Rohling wird nur für Backups benötigt etc.). So kann man sich die 1.84 CHF pro DVD sparen (was bei 1000 Stück doch schon einige Rohlinge zusätzlich sind). Dazu kommt das die DVD-Rohlinge welche mit der Bezeichnung "Generell" ausgestattet sind nicht von dieser Gebühr betroffen sind. Informationen stützen sich auf ein telefonat mit einem Mitarbeiter der SUISA vom Dienstag 07.01.03 14:10 Uhr. Michael
    Re:Wir zahlen ja fürs Papier (Score:2)
    Von P2501 am Tuesday 07. January, 16:03 MEW (#14)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Äh, Moment. Die im Kaufhaus erhältlichen DVD-Rohlinge haben doch alle diesen Aufdruck "Generell". Und die "Authoring"-Rohlinge, die ohnehin schon schweinisch teuer sind, dienen ja hauptsächlich als Master für DVD-Pressungen. Hat der SUISA-Mitarbeiter da nicht vielleicht was verwechselt?


    Gebühren zurückverlangen? (Score:2)
    Von tronco_flipao am Tuesday 07. January, 13:47 MEW (#2)
    (User #729 Info)
    Wie steht es denn eigentlich mit dem zurückverlangen der Gebühren? Wenn ich nachweislich auf einem Rohling Daten statt Musik gebrannt habe, hat sich die SUISA an mir ungerechtfertigterweise bereichert. Die 6 Rappen müsste mir die SUISA theoretisch zurückbezahlen. Noch krasser ist es bei DVD Rohlingen. Da muss man satte 1.84 CHF abdrücken. Wenn ich 10 Backups auf DVD brenne, dann hab ich der SUISA 18.40 CHF abgegeben ohne einen Grund dafür. Mit diesem Geld könnte ich schon mal ins Kino gehen.

    Eine andere Frage: Gilt in userem Rechtssystem nicht die Unschuldsvermutung? Also jeder ist unschuldig bis das Gegenteil bewiesen wurde? Wieso werden wir schon von Anfang an pauschal als Raubkopierer verurteilt?

    Wir haben in der Schule mal die Zusammensetzung des Preises einer CD durchgenommen. Das sieht folgendermassen aus:

    2.- Herstellungskosten
    3.- Für die SUISA
    3.- Für den Künstler
    11.- Für die Plattenfirma
    11.- Für den Einzelhandel

    Also wenn CDs kopiert werden trifft es am meisten die Plattenfirma und den Einzelhandel. Die Musiker verdienen eh nur maximal 10% des Verkaufspreises einer CD. Wieso ist die SUISA und all diese Vereine nicht ehrlich und geben zu das es hier um das Geld grosser Konzerne geht?

    Letzte Frage: Kennt jemand irgend einen Musiker der verhungert ist, weil seine CDs Kopiert wurden?

    Re:Gebühren zurückverlangen? (Score:2)
    Von P2501 am Tuesday 07. January, 14:05 MEW (#5)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Das hat nichts mit Raubkopien zu tun (ist eh ein blöder Begriff). Mit dem Geld bezahlst du dein Recht auf Privatkopien. Mit zurückfordern ist da leider auch nichts, weil im Gesetz festgeschrieben steht, dass die Gebühren unabhänig davon erhoben werden, wass auf die Medien letztendlich geschrieben wird.

    Nein, die Bestimmung ist nicht wirklich gut. Auch die hohen Politiker finden sie teils schlecht. Ausser pay-per-view (bzw. pay-per-hear) wurden bisher aber noch keine Alternativen geprüft. Und da war die Akzeptanz noch schlechter, als bei der Leermedienabgabe.


    Re:Gebühren zurückverlangen? (Score:2)
    Von tronco_flipao am Tuesday 07. January, 14:09 MEW (#7)
    (User #729 Info)
    Mit dem Geld bezahlst du dein Recht auf Privatkopien.

    Shit, jetzt sind wir schon so weit das man für seine Rechte bezahlen muss. Wo führt das nur hin?

    Re:Gebühren zurückverlangen? (Score:2)
    Von P2501 am Tuesday 07. January, 16:06 MEW (#15)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Willommen im Leben. Die wenigsten Rechte sind gratis. Für das Meiste muss man zahlen (wenn auch nicht immer unbedingt mit Geld).


    Ungerechtfertigte Bereicherung? (Score:2)
    Von bones am Tuesday 07. January, 13:57 MEW (#3)
    (User #481 Info) http://www.p-guhl.ch
    Unter normalen Umständen könnte man vielleicht mit einem Einmal-Beschreib-Medium, dass keinerlei geschützte Werke enthält (das kann man ja jederzeit leicht beweisen!) das Geld zurückfordern gehen... aber die Rechtslage ist hier vermutlich anders. Manchmal wäre ich gerne Jurist...!

    Grüsse vom Knochen
    Re:Ungerechtfertigte Bereicherung? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Tuesday 07. January, 14:12 MEW (#8)
    Das kann man wohl nicht. Aber man kann seine eigenen Werke bei der SUISA anmelden und müsste dann ebenfalls Vergütungen erhalten.
    Re:Ungerechtfertigte Bereicherung? (Score:2)
    Von bones am Tuesday 07. January, 16:09 MEW (#16)
    (User #481 Info) http://www.p-guhl.ch
    Hmmm... sollte ich tun! 3 Lieder hab' ich schon... aber kriege ich dafür auch Vergütung, wenn ich sie gar nie verkaufe? Das wäre auch irgendwie unfair...

    Grüsse vom Knochen
    Re:Ungerechtfertigte Bereicherung? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Wednesday 08. January, 01:45 MEW (#25)
    Ich muss mir die gleiche Frage zurzeit in Bezug auf prolitteris.ch stellen. Bis jetzt habe ich mich gegen eine Werkmeldung entschieden.

    Ist aber schwierig. Einerseits ist es ja so, dass man an allen Ecken und Enden ausgenommen wird (siehe diese Story) und es deshalb fair wäre, wenn man für seine eigene geistige Leistung auch entschädigt würde. Andererseits unterstützt man dadurch auch das "System". Ich habe zwar nichts gegen geistiges Eigentum (ausser es seien irgendwelche unsinnigen Patente à la patentierter Weblink etc.), aber ich habe was gegen DRM/TCPA/Palladium und Konsorten (ich teile also die Ansicht von Tim O'Reilly, dass ein bisschen MP3/Warez/Diebstahl eigentlich ertragbar sein sollte).

    Was soll ich tun? Weiss jemand, ob Prolitteris TCPA & Co. unterstützt oder ablehnt?
    Re:Ungerechtfertigte Bereicherung? (Score:1, Tiefsinnig)
    Von Anonymer Feigling am Wednesday 08. January, 01:59 MEW (#26)
    Lass das biite bleiben. Dieser #°@&%-Verein ist eine Schande für jeden ernsthaften Musiker und existiert nur zur Bereicherung von DJ Bobo un co.
    Kleine, nicht Gewinnorientierte Clubs werden zur Zahlung von Pauschalgebühren erpresst obwohl nur sehr selten ein bei der GEMA, SUISA etc. angemeldeter Künstler dort auftritt.
    Ich finds jammerschade wenn Künstler sich für ca 50.- im Jahr die sie dann Erhalten bei so einem Wegelagerer Verein anmelden.
    Re:Ungerechtfertigte Bereicherung? (Score:1)
    Von co2 am Tuesday 07. January, 21:20 MEW (#21)
    (User #858 Info)
    Es ist nun mal so, dass man mit Kopierern (Brenner, Fotokopierer usw) heute fast alles duplizieren kann. Auch urheberrechtsgeschütztes Material. Dies hat der Gesetzgeber eingesehen, ebenso die Unmöglichkeit, die Kopien, die mit diesen Geräten gemacht wurden, genau zu erfassen.
    Da aber die Urheberrechtsinhaber ein Recht auf ihr geistiges Eigentum haben, welches nach bürgerlichem Verständnis höher als das, gezwungenermassen eingeführte, Recht auf Privatkopie zu gewichten ist.
    Wenn man den technischen Gegebenheiten berücksichtig und gleichzeitg das Recht auf Eigentum (Bundesverfassung) garantieren will, muss man die Rechteinhaber irgendwie entschädigen.
    Die Suisa ist eigentlich eine Genossenschaft von einigen tausend MusikerInnen, die dafür sorgt, dass diese entschädigt werden.

    Ich verstehe schon, dass man sich über die übersetzten Gebühren bei DVD's aufregt, aber ich bezahle lieber 6 Rappen pro CD und weiss, dass vor dem Recht meine Privatspäre und mein Eigentum geschützt sind.
    Re:Ungerechtfertigte Bereicherung? (Score:2, Informativ)
    Von kruemelmonster (symlinkch.5.kruemi@spamgourmet.com) am Wednesday 08. January, 07:27 MEW (#27)
    (User #3 Info) http://www.tedaldi.net
    > Ich verstehe schon, dass man sich über die
    >übersetzten Gebühren bei DVD's aufregt, aber ich
    >bezahle lieber 6 Rappen pro CD und weiss, dass vor
    >dem Recht meine Privatspäre und mein Eigentum
    >geschützt sind.

    Tja, und dein Recht auf die Privatkopie!
    Ein schöner Treum ist's mit den Rechten! Genau DIESE Rechte werden ja mit den verd... kopiersperren die sich wie eine Seuche auf den neuen Audio-CDs ausbreiten, untergraben!
    Ein "Künsteler" oder Produzent der seine CDs mit ner Kopiersperre ausstatten lässt, sollte m.E. keinen müden Rappen von der SUISA und Co. erhalten, da ja von seinen Werken keine Kopien angefertigt werden können (naja).
    Aber das wär ja logisch und mit der Logik haben es die Herren Gebühreneintreiber nicht so, vor allem wenn diese logik bedeuten würde, dass sie weniger Einnehmen! :-(

    --
    auch die Zehe ist ein Laufwerk
    Re:Ungerechtfertigte Bereicherung? (Score:1)
    Von co2 am Wednesday 08. January, 10:25 MEW (#28)
    (User #858 Info)
    Diese Kopierschutzmechanismen sind relativ neu, die Mühlen des Gesetzgebers laufen im allgemeinen sehr langsam. Das heisst, wer macht einen Prozess, provoziert einen Bundesgerichtsentscheid und zwingt damit das Parlament zu einen (hoffentlich) vernünftigen Entscheid?
    Definitiv Ungerechtfertigt (Score:1)
    Von dino (neil@franklin.ch.remove) am Thursday 09. January, 12:24 MEW (#30)
    (User #32 Info) http://neil.franklin.ch/
    Die Suisa ist eigentlich eine Genossenschaft von einigen tausend MusikerInnen, die dafür sorgt dass diese entschädigt werden.

    Das wurden sie bereits als du das original bei ihnen gekaut hast (und sonst sind deine Kopien eh illegal, und die Suisa Abgabe ist nur fuer die legalen Kopien).

    Die haben ein Angebot gemacht, Ware und einen Preis genannt. Der Kunde hat dem zugestimmt, und den Preis bezahlt und die Ware erhalten und kann sie benutzen. Wie er will. Das ist vertragsgemaess.

    Danach kommen die und machen hinterruecks beim Gesetzgeber die hohle Hand. "Unsere Kunden benutzen ihren Kauf anders als wir meinen. Wir wollen mehr als wir abgemacht haben (wie waere es mit Preis erhoehen?). Und das nicht nur von unseren Kunden, sondern von Jedermann, egal ob die unsere Produkte kaufen oder benutzen."

    Und die Politik, die Vorbilder gerechten Handelns :-), stellen ihnen den Justizapparat als Rauber (= Diebstahl + Androhung von Gewalt) zur Verfuegung. Es gibt keine Raubkopierer (die Kopierer verwenden keine Gewaltandrohung), aber es gibt Raub per Justiz, durch genau die Medien Leute.

    Demnaechstens wollen die Autohersteller wohl eine an sie auszuzahlende Abgabe auf Benzin, weil ein Teil der Leute damit Privat-Autos beruflich benutzen, statt dafuer ein zweites Auto zu bezahlen.
    --
    hardware runs the world, software controls the hardware,
    code generates the software, have you coded today

    Ruuuhig (Score:1)
    Von tr0nix am Tuesday 07. January, 14:08 MEW (#6)
    (User #741 Info) http://www.secuserv.ch
    Reeeegt euch doch nicht auf!!! %IRONIE% Sobald DRM da ist werden wir die Gebuehren sicher nicht mehr bezahlen muessen! %IRONIE%


    ----------------
    Wer gegen ein Minimum
    Aluminium immun ist, besitzt
    Aluminiumminimumimmunität
    Fortschrittsfeindlich (Score:1)
    Von Cmdr_Zod (peter punkt rohrer klammeraffe gmx punkt schweiz) am Tuesday 07. January, 14:25 MEW (#10)
    (User #1055 Info)
    Ich hab das mal für eine 50er-Spindel 700-MB Rohlinge ausgerechnet, das macht auch schon 4CHF.
    Ich brauche zu Hause für ein Backup ca. 7 Rohlinge. Wenn ich jetzt regelmässig jeden Monat ein Backup mache(n würde), so zahle ich pro Jahr also 6.72 CHF nur für Backups meiner Daten an die Suissa. Das scheint noch nicht so viel zu sein, aber man rechne das mal auf mittlere Unternehmen hoch, wo man Kleinserien von Software auf CD-R an die Kunden weitergibt, da kommt schon ganz schön was zusammen.
    Nun gut, wenn ich mit der DVD vergleiche ist das wenigstens ein guter Grund sich keinen DVD-Brenner zuzulegen. Man könnte also zum Schluss kommen, dass sich die Suissa mit den hohen Abgaben auf DVD-Rohlinge fortschrittsfeindlich verhält; erstaundlich ist aber, dass jetzt nicht die DVD-Brenner-Hersteller angerannt kommen und sich deswegen lauthals beschweren.
    Da ich mir gerade nen Streamer zugelegt habe würde es mich noch interessieren, ob da auch Abgaben drauf sind. In der Presseerklärung steht, dass auf DAT-Bänder schon Gebühren erhoben werden. Gehören Streamerbänder auch zu den DAT-Medien, oder betrifft das nur diese spezialisierten Bänder für digitale Audioaufnahmen?
    This is just the test, this is just the trial version ;-)
    Re:Fortschrittsfeindlich (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Tuesday 07. January, 19:39 MEW (#18)
    Soviel ich weiss gibts zwei typed dat medien, - DDS-DAT (oider 2,3,..), fèr den Streamer - Audiio-DAT (fèr den Dat-Player). So wie ich es sehe, sind auf den Streamer medien keine gebühren drauf (he, leute, ist da ne lücke?)
    Re:Fortschrittsfeindlich (Score:1)
    Von Cmdr_Zod (peter punkt rohrer klammeraffe gmx punkt schweiz) am Tuesday 07. January, 20:34 MEW (#19)
    (User #1055 Info)
    Psssst.
    Wenns ne Lücke ist darfst Du das nicht so laut sagen, sonnst werden die Bänder noch teurer.

    This is just the test, this is just the trial version ;-)
    Re:Fortschrittsfeindlich (Score:1)
    Von Ventilator (ventilator auf parodia punkt zee haa) am Tuesday 07. January, 23:02 MEW (#22)
    (User #22 Info) http://www.mp3.com/bri
    Nimm CD-RWs. Die kosten initial etwas mehr, aber nach genügend oft wiederbeschreiben macht sichs bezahlt.
    --
    Den Symlink-Autoren bei der Arbeit zuhören? MP3 hier
    Verhältnis CD und DVD (Score:1)
    Von sheimers (stefan.sym@heimers.ch) am Tuesday 07. January, 14:26 MEW (#11)
    (User #255 Info) http://www.heimers.ch/
    Wieso kostet die Abgabe für eine DVD mehr als die gleiche Kapazität auf etwa 7 CD-R Rohlingen? Irgendwie unlogisch.
    Pro Sunde in welchem Format, welcher Bitrate? (Score:1)
    Von sheimers (stefan.sym@heimers.ch) am Tuesday 07. January, 14:44 MEW (#12)
    (User #255 Info) http://www.heimers.ch/
    Was heisst eine Stunde? Bei 44.1kHz / 16Bit linear, oder bei 64kBit ogg vorbis? Ist das irgendwo klar definiert?
    Re:Pro Sunde in welchem Format, welcher Bitrate? (Score:1)
    Von drift am Tuesday 07. January, 17:35 MEW (#17)
    (User #699 Info) http://colorcell.org/

    Laut Suisa wird eine Stunde folgendermassen definiert: "Diese Vergütung beträgt 6 Rappen pro 525 MB bzw. eine Stunde Aufnahmedauer für die CD-R data".

    Falls Du also Ogg Vorbis oder MP3 brennst, kannst du immerhin die Gebühren pro Stunde senken. Und das ganz legal, natürlich vorausgesetzt, es handelt sich um eine Privatkopie.

    Ein Rezept für MP3 hat die Suisa ja bis jetzt noch nicht vorgestellt


    Re:Pro Sunde in welchem Format, welcher Bitrate? (Score:1)
    Von open mind am Wednesday 08. January, 01:26 MEW (#24)
    (User #1099 Info)
    Der Link von drift ist ja interessant. Unter anderem heisst es dort als Begründung, warum das private Kopierengebührenpflichtig ist:

    Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist Kopieren für den Eigengebrauch zwar erlaubt, die Urheberrechtsinhaber an den kopierten Werken haben aber Anspruch auf eine angemessene Vergütung.

    Eine solche Begründung finde ich dann schon ein wenig an den Haaren herbeigezogen. Sicherungskopien von Audio-CD, z.B. für die Nutzung im Auto oder zum Schutz vor der Verwüstung des Orginals (Kratzer, Lagerung im Backofen, etc) sind doch wohl nicht doppelt gebührenpflichtig. Ich kann ja höchstens mit zwei Ohren Musik hören.

    Wäre es nicht einfacher die Suisa würde sagen: Die Gebühren entschädigen für die Raubkopien Naja, es würde wohl den Tatsachen entsprechen, aber mit diesem Argument lässt sich wohl eine solche Gebühr politisch nicht durchbringen.

    Andererseits muss im Hinblick auf diese dünne Begründung vermutet werden, dass die SUISA etlliche Fürsprecher in den Zentren der politischen Macht hat, ansonsten müssten Ihenen wohl schon einige gewichtigere Argumente einfallen.

    Wird der wütende Protest der Nutzer, die SUISA in die Schranken weisen? Gruss von Mancur Olson!
    Nur CD-R(W) sind bedingt Gebühren Pflichtig (Score:1)
    Von Shoggo am Tuesday 07. January, 14:46 MEW (#13)
    (User #1145 Info)
    Die Situation ist etwas anders als man zuerst meint. Zwar zahlt man auf CD-R(W) Generell diese 6Rp pro Rohling zusätzlich. Für DVD gibt es jedoch für Firmen die Möglichkeit sich davon befreien zu lassen. Dazu muss man bei der SUISA ein Formular ordern welches bei einer Bestellung dem Lieferanten und der SUISA zugeschickt werden muss. Darin enthalten muss der Grund für die Befreiung der Gebühren sein (z.B. Rohling wird nur für Backups benötigt etc.). So kann man sich die 1.84 CHF pro DVD sparen (was bei 1000 Stück doch schon einige Rohlinge zusätzlich sind). Dazu kommt das die DVD-Rohlinge welche mit der Bezeichnung "Generell" ausgestattet sind nicht von dieser Gebühr betroffen sind.

    Informationen stützen sich auf ein telefonat mit einem Mitarbeiter der SUISA vom Dienstag 07.01.03 14:10 Uhr.

    Michael
    P.S. Hab diese MSG auch schon auf einen Post weiter oben verfasst aber da wird er offenbar nicht gelesen deshalb das hier nochmal. Sorry fürs doppelposting
    Re:Nur CD-R(W) sind bedingt Gebühren Pflichtig (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Tuesday 07. January, 21:00 MEW (#20)
    Gerade CD-RW ist wohl eine frechheit!

    Gut, es gibt CD Player welche RWs abspielen können, jene sind allerdings wohl eine STARKE AUSNAHME..

    Irgendwann zahl ich denen wohl auch was für meine 80GB hd und den iPod..!
    SUISA Gebühren fürs Erinnerungsvermögen (Score:2, Interessant)
    Von open mind am Wednesday 08. January, 00:58 MEW (#23)
    (User #1099 Info)
    Das ständige Gebührenheischen für irgenwelches geistiges Eigentum oder Copyright hängt mir zum Halse raus.

    Bald werd ich nachweisen müssen, dass ich auf Grund meiner Unmusikalität mir keine Melodien merken und diese auch nicht wiedergeben kann. Ansonsten wird mir die Suisa die Kapazität meines Hirns in Megabytes berechnen und und mir dann die entsprechende Gebühr verrechnen.

    Würde man der SUISA mit dem Goodwill entgegnen, welche sie selbst den privaten Nutzer entgegenbringt, müsste man ihnen sagen, dass wer nicht kopiert werden will, sein geistiges Eigentum am besten geheim hält. Sie sollen in Zukunft einfach ein wenig leiser trällern, dann hört man sie nicht !!

    Einige Leute kapieren nicht, das Geld verdienen auch Arbeit bedeuten kann.
    Abgaben jetzt auch auf CD-R Rohlingen (Score:1, Informativ)
    Von Anonymer Feigling am Thursday 09. January, 11:06 MEW (#29)
    Question to SUISA:

    Is it possible to get back the 6 cent charge for a CD-R if only personal text is on? And who will manage the pay back process? SUISA? And are you also checking, what kind of datas are on that CD or do I need a trusted third party to do that work?

    Answer:

    No, there is no possibility to get back the 6 cents remuneration of CD-R data, if there is only personal text on it. The remuneration system of the copyright law includes all blank cassettes or other phonograms and videograms suitable for the recording of works irrespective of whether they are used in this way or not. The federal arbitration board for the exploitation of authors' rights and neighboring rights has fixed the tarif on Fr. 0.06 per hour or 525 MB considering the fact that a certain number of CD-R isn't used for protected works. Kind regards SUISA

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