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Handy-Rasterfahndung in der Schweiz? |
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Veröffentlicht durch xilef am Montag 18. November, 13:45
Aus der alle-verdächtig Abteilung
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Ein Lausanner Untersuchungsrichter hat bei allen drei Mobilkommunikationsanbietern Antennensuchläufe angeordnet um einen Räuber zu ermitteln. Die Telekom-Anbieter weigern sich jedoch, die Daten rauszurücken, da sie die hohen Kosten an die Kunden überwälzen müssten. Laut einem Zürcher Anwalt handelt es sich bei dieser Methode klar um eine illegale Rasterfahndung, da sich der Verdacht gegen alle Personen richtet, die zur Tatzeit in der Nähe des Tatorts telefoniert haben. Quelle: Artikel im SonntagsBlick.
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Die Telekomanbieter haben nun bei der Rekurskommission des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine Beschwerde eingereicht. Das Urteil soll nicht vor Ende Jahr gesprochen werden, aber es warten schon alle gespannt darauf.
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