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Bertelsmann wieder auf Kopierschutztripp |
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Veröffentlicht durch Ventilator am Mittwoch 06. November, 14:19
Aus der Kopien-schützen Abteilung
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P2501 schreibt "Bertelsmann verkauft anscheinend wieder sogenannte "kopiergeschützte CDs", aka "Silberscheiben mit Musik drauf, die wie CDs aussehen". Dies aber, ohne die Disks entsprechend zu markieren."
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In praktisch jedem CD-Laden der Schweiz hängt ein Schild wo draufsteht "Aus gesetzlichen Gründen können wir CDs nicht umtauschen". Mancherorts kann man sich an der Kasse die Packung zwar versiegeln lassen, damit ein Umtausch gemäss URG trotzdem geht, in diesem Fall würde das aber nicht helfen, da der defekt an der CD von aussen nicht bemerkbar ist.
Wenn nun aber die Bertelsmann CDs in einer Mogelpackung stecken, was machen wir dann mit den kaputten Dingern? Es ist wirklich unfair dem Kunden gegenüber - man kauft ein defektes Produkt und kann sich nicht einmal auf den Defekt berufen, wenn man es umtauschen möchte. Klar ist: Eine kaputte TOC ist nunmal nicht korrekt, und nun behaupten die Plattenfirmen einfach es sei Red Book-konform und kommen somit um all die bestehenden Gesetze in den Bereichen Gewährleistung, versteckte Mängel etc. herum?
Fantastisch. Wie lange dauert es, bis Microsoft, Adobe und Time Warner ihre eigenen Gesetze schreiben können?
Glücklicherweise höre ich keine Musik, die auf Major-Labels publiziert wird, also geht mich das persönlich nichts an. Aber ich bin wahrscheinlich einer unter tausend. Wird es Zeit, dass wir vor CD-Läden diese lustigen "Boykottiert BMG/Warner Music/Sony etc." Flyer verteilen, die's mal als PDF gab?
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