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Bertelsmann wieder auf Kopierschutztripp
Veröffentlicht durch Ventilator am Mittwoch 06. November, 14:19
Aus der Kopien-schützen Abteilung
Musik P2501 schreibt "Bertelsmann verkauft anscheinend wieder sogenannte "kopiergeschützte CDs", aka "Silberscheiben mit Musik drauf, die wie CDs aussehen". Dies aber, ohne die Disks entsprechend zu markieren."

"Auf Anfrage erklärt Bertelsmann, die CDs entsprechen dem RedBook Standard, und liessen sich in jedem Standard CD-Spieler abspielen. Der Kopierschutz blockiere speziell die Schaltkreise in CD-Brennern. Wie dies RedBook-konform geschehen soll, ist mir zwar ein Rätsel, wäre aber abzuklären. Sollte es tatsächlich stimmen, so bietet dieser "Kopierschutz" nicht den geringsten Schutz: Bei vielen Computern sind sowohl ein CD/DVD-ROM wie auch ein CD-Brenner vorhanden. Was bleibt ist ein Ärgerniss für die Kunden.

Quelle: The Register"

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    CD Kopierschutz auf CDs ist "wertlos" (Score:2, Interessant)
    Von schth (t punkt schmid at gmx punkt net) am Thursday 07. November, 02:08 MEW (#1)
    (User #782 Info)
    Durch slashdot bin ich gerade auf diesen Artikel aus dem New Scientist gestossen. Er erklärt gut, wie einige der Kopierschutzvorkehrungen funktionieren, und wie sie warscheinlich in Zukunft umgangen werden. Wenn der von Bertelmann wirklich so funktioniert, wie es dort beschrieben ist, dann könnte er wirklich RedBook konform sein. Aber er hat dann einfach ein kapputes TOC. Ich würde es also als "Grauzone" einstufen. Und leider hat man keinen Zugriff auf die genauen RedBook Spezifikationen bei philipps. Man kann sie nur bestellen.

    Grüsschen Thomas

    Re:CD Kopierschutz auf CDs ist "wertlos" (Score:2)
    Von P2501 am Thursday 07. November, 09:52 MEW (#3)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    ...dann könnte er wirklich RedBook konform sein. Aber er hat dann einfach ein kapputes TOC.

    Bin ich der einzige, der hier einen Widerspruch erkennt? ;-)

    Ich sehe schon, was du meinst. Aber ich glaube nicht, dass der RedBook-Standard (den ich zugegebenermassen nicht im Wortlaut vorliegen habe) solche absichtlichen Beschädigungen erlaubt. Die Extrasession mit Mülldaten oder die falsche Fehlerkorrekturdaten wurden ja ebenfalls als nicht Standardkonform gebrandmarkt. Warum soll das bei einer falschen TOC anders sein?


    Super für Schweizer (Score:2, Interessant)
    Von rca am Thursday 07. November, 08:34 MEW (#2)
    (User #419 Info)
    In praktisch jedem CD-Laden der Schweiz hängt ein Schild wo draufsteht "Aus gesetzlichen Gründen können wir CDs nicht umtauschen". Mancherorts kann man sich an der Kasse die Packung zwar versiegeln lassen, damit ein Umtausch gemäss URG trotzdem geht, in diesem Fall würde das aber nicht helfen, da der defekt an der CD von aussen nicht bemerkbar ist.

    Wenn nun aber die Bertelsmann CDs in einer Mogelpackung stecken, was machen wir dann mit den kaputten Dingern? Es ist wirklich unfair dem Kunden gegenüber - man kauft ein defektes Produkt und kann sich nicht einmal auf den Defekt berufen, wenn man es umtauschen möchte. Klar ist: Eine kaputte TOC ist nunmal nicht korrekt, und nun behaupten die Plattenfirmen einfach es sei Red Book-konform und kommen somit um all die bestehenden Gesetze in den Bereichen Gewährleistung, versteckte Mängel etc. herum?

    Fantastisch. Wie lange dauert es, bis Microsoft, Adobe und Time Warner ihre eigenen Gesetze schreiben können?

    Glücklicherweise höre ich keine Musik, die auf Major-Labels publiziert wird, also geht mich das persönlich nichts an. Aber ich bin wahrscheinlich einer unter tausend. Wird es Zeit, dass wir vor CD-Läden diese lustigen "Boykottiert BMG/Warner Music/Sony etc." Flyer verteilen, die's mal als PDF gab?
    Re:Super für Schweizer (Score:2)
    Von P2501 am Thursday 07. November, 09:58 MEW (#4)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    "Aus gesetzlichen Gründen können wir CDs nicht umtauschen"

    Das bezieht sich nur auf unbeschädigte Datenträger. Beschädigte CDs müssen zurückgenommen werden. Allerdings musst du im Zweifelsfall beweisen, dass du die CD schon beschädigt erhalten hast (sonst könnte ja jeder kommen). Bei absichtlich beschädigter Ware, und als solche betrachte die "kopiergeschützten CDs", sollte der Umtausch eigentlich rechtlich kein Problem sein. Mit Widerstand ist aber zu rechnen.


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