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Ungefragte Porno-Mails verboten
Veröffentlicht durch xilef am Donnerstag 31. Oktober, 17:51
Aus der keine-Dreckschleudern Abteilung
Internet newsBYTE berichtet von einem Entscheid des Bundesgerichts, wonach der Versand von unverlangten Porno-Mails verboten ist. Der Absender eines Mails mit einer sich entblössenden Malerin wurde wegen Verbreitung von Pornographie und Ehrverletzung (als Absender war ein Büro für Frauenfragen eingetragen) zu 15 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt.

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  • newsBYTE berichtet
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    Gilt das auch für Text-only-Pornographie? (Score:3, Tiefsinnig)
    Von bones am Thursday 31. October, 18:08 MEW (#1)
    (User #481 Info) http://www.p-guhl.ch
    Hoffentlich!

    Grüsse vom Knochen
    Auch für Amis? (Score:1)
    Von rca am Friday 01. November, 08:11 MEW (#2)
    (User #419 Info)
    Die Amerikaner setzten ihre Gesetze ja auch immer in Ländern durch, wo sie gar nicht existieren; siehe DMCA-Attacke gegen Jon Lech Johansen in Norwegen. Können wir dann sowas dann auch gegen amerikanische Porno-Spammer durchsetzen?

    SpamAssassin filtert bei mir ca. 1200 Spam-Mails pro Monat und mindestens ein Drittel davon ist Porno-Scheisse. Wäre doch lustig, da mal eine Rundum-Attacke zu starten :)
    Wann ist das jetzt strafbar? (Score:1)
    Von KingDom (kingdom\x40weltuntergang.ch) am Friday 01. November, 09:35 MEW (#3)
    (User #55 Info) http://home.datacomm.ch/kingdom
    Im NewsByte-Artikel steht:
    Als Strafverschlimmernd wertete das Bundesgericht den automatischen Ablauf der Bilderserie, der sich unfreiwilligen Betrachtern direkt öffnete.

    Nun frag ich mich, ob das nicht eine etwas schwammige Definition ist, da das ganz auf den Mailclient bzw. die Konfiguration ankommt. Weiss jemand näheres?
    --
    You live and learn; or you don't live long.
    Re:Wann ist das jetzt strafbar? (Score:2)
    Von bones am Friday 01. November, 09:48 MEW (#4)
    (User #481 Info) http://www.p-guhl.ch
    "da das ganz auf den Mailclient bzw. die Konfiguration ankommt"

    Bestimmend war vermutlich, wenn ich Dein Zitat richtig interpretiere, dass die Animation spätestens im geeigneten Anzeigeprogramm automatisch startete und anscheinend kein hinreichender Inhalts-Hinweis vorgeschaltet war. --> Wenn der Empfänger wissen wollte, was drin war, musste er es sich ziemlich vollständig ansehen.

    Grüsse vom Knochen
    Re:Wann ist das jetzt strafbar? (Score:2)
    Von xilef (felix+symlink@nice.ch) am Friday 01. November, 12:06 MEW (#5)
    (User #354 Info) http://www.nice.ch/~felix/
    Ich kann mir gut vorstellen, dass das letztlich keine Rolle spielte. Die Absicht des Täters, den Empängern eine Animation zu schicken dürfte ausreichen. Wenn dann in meinem Pine keine Animation zu sehen ist, bei einigen anderen mit Outlook Express aber schon, dann reicht das wohl.

    Disclaimer: IANAL.

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