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Petition gegen TKÜV abgelehnt
Veröffentlicht durch xilef am Dienstag 22. Oktober, 17:05
Aus der keine-Kompromisse-für-Bürger Abteilung
Datenschutz Die Organisation Stop 1984 hatte eine Petition gegen das Deutsche Überwachungsgesetz TKÜV (Telekommunikationsüberwachungs-Verordnung) eingereicht. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat die Petition nun abgelehnt. Zwar wurde damit gerechnet, die Begründung ist aber in Teilen erschütternd.

Besonders bezeichnend ist folgender Satz aus der Begründung:
Die TKÜV, die am 29. Januar 2002 in Kraft getreten ist, ist nach Auffassung des Petitionsausschusses im Ergebnis ein tragbarer Kompromiss zwischen den Interessen einer effektiven Strafverfolgung und den wirtschaftlichen Interessen der Betreiber von Telekommunikationsanlagen.
Kompromisse müssen anscheinend nur zwischem dem Staat und der Wirtschaft geschlossen werden, die Bürger scheinen unwichtig.

Anm. v. XTaran: Siehe auch Heise.

Google von Trittbrettfahrern verklagt | Druckausgabe | Microsoft kapituliert in Australien  >

 

 
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  • Diese Diskussion wurde archiviert. Es können keine neuen Kommentare abgegeben werden.
    buerger = terroristen (Score:2)
    Von Umbi (umbi@resurrection-dot.com) am Wednesday 23. October, 09:18 MEW (#1)
    (User #396 Info)
    klar sind die buerger unwichtig, deswegen wird auch ALLES ueberwacht, denn es sind alle potenzielle terroristen.
    wenn man die buerger fragen wuerde, dann muesste man ihnen auch erklaeren, WAS das gesetz eigentlich bewirkt, und dann wuerden die leute sich furchtbar aufregen und dagegen stimmen. und das moechte man ja nicht. also schaut man, dass die "netzbetreiber" auf ihre rechnung kommen, so sind sie schoen brav und hetzen ihre kunden nicht gegen die boesen gesetzgeber/strafverfolger auf, und die welt ist in ordnung.
    globale, praeventive ueberwachung nuetzt nichts, wenn die buerger darueber informiert werden. es sind eh alle kriminell. siehe entsprechende vorstoesse, auch in der schweiz: *praeventive* ueberwachung ist das stichwort. *verdaechtigen*-DNA-datenbank, nicht *verurteilten*-DNA-datenbank heisst das teil. *saemtliche* kommunikationsdaten muessen 6-x monate aufbewahrt werden, nicht nur die von "kriminellen" oder "verdaechtigen". ALLE sind verdaechtig. brave new world.
    Zum Zitat ... (Score:2, Informativ)
    Von Anonymer Feigling am Wednesday 23. October, 11:49 MEW (#2)

    Das von stop1984 übernommene Zitat aus dem Antwortschreiben ist nicht repräsentativ (sogar sinnentstellend). Im Volltext steht z.B. auch:

    Es wurde damit eine vernünftige Abwägung zwischen den Bedürfnissen der Sicherheitsbehör­den und den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger vorgenommen. Vor die­sem Hintergrund hat auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz dem Gesetz zugestimmt.

    Im Antwortbrief wird ferner dargelegt, die TKÜV regle nicht die Anforderungen für eine Überwachung (das stehe in bereits existierenden Gesetzen), sondern nur die Ausführungsdetails.

    Gruss Adrian Moos

    PS: Ich möchte nahelegen, dass symlink in Zukunft entweder Parteistatements nicht ungeprüft übernimmt oder diese als solche erkennbar macht (dass ihr Quellen angebt, macht diesen Mangel nur teilweise wett).

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