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Bitkeeper mit ähnlicher Lizenz wie Microsoft
Veröffentlicht durch maol am Sonntag 06. Oktober, 15:00
Aus der Anfixen Abteilung
Microsoft Wer Bitkeeper verwendet (wird von Linus zur Verwaltung der Kernel-Quellen verwendet), der (und dessen Firma) darf keine Konkurrenzprodukte herstellen, verkaufen oder fördern. Das ist in der EULA explizit definiert, und wurde auf LKML nochmals definitiv bestätigt. Debian-Entwickler sollen deshalb darauf verzichten, da Debian Konkurrenzprodukte beinhaltet.

Dies betrifft nur die Gratisversion von Bitkeeper, wer die Lizenz gelöst hat, darf mehr. Siehe auch die hitzige Diskussion auf Slashdot.

Das Vorgehen wird seit einer Weile von Microsoft erfolgreich praktiziert: Wer den Mobile Internet Toolkit verwendet (wird gratis abgegeben), darf damit keine Open Source Software erstellen. Symlink berichtete.

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  • Diese Diskussion wurde archiviert. Es können keine neuen Kommentare abgegeben werden.
    distribute != sell (Score:1)
    Von vitzliputzli am Sunday 06. October, 17:14 MEW (#1)
    (User #449 Info)
    laut larry von bk sehen sie das verteilen von cvs/subversion nicht als bruch mit ihrer lizenz an. sprich: entwickler, die an debian arbeiten und nicht an subversion o.ä. dürfen nach auffassung von larry bk weiterhin gratis benutzen (siehe thread auf lkml).

    inwiefern das auch ein rechtsverdreher so sieht... no idea
    Re:distribute != sell (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Sunday 06. October, 19:39 MEW (#2)
    Was macht aber der, der an cvs oder subversion mitarbeitet und auch Kernel-Entwickler und auch noch Debian Maintainer ist?
    Und RMS hat wieder mal Recht (Score:1)
    Von alba7 (alexander.bartolich@gmx.at) am Sunday 06. October, 21:04 MEW (#3)
    (User #237 Info) http://fortune-mod-fvl.sourceforge.net/
    Braucht die Überschrift noch Text, oder bricht auch so schon die Flamerei los?

    Für mich liegt der Charme der Linuxentwicklung in der Bereitschaft, auch gravierende Fehler erst einmal persönlich auszuprobieren. Aber auch unsympathische Dogmatiker können recht haben.

    --
    Ich bin ein Teletubby. Und das ist auch gut so.

    Re:Und RMS hat wieder mal Recht (Score:1)
    Von mirabile (root@[2001:618:4:137f::222]) am Sunday 06. October, 22:04 MEW (#4)
    (User #504 Info) http://templeofhate.com/tglaser/
    Wenn man auf http://slashdot.org/~mirabilos/
    die letzten geposteten Kommentare entziffern kann,
    wirst Du festellen, daß Du nicht alleine bist.

    Dieser Text inspirierte die Elektronen absichtlich,
    die alte Deutsche Orthographie zu verwenden.


    -- 
    mirabile, irc.ipv6.openprojects.net:6667 {#deutsch,#IceWM,#OpenBSD,#OpenBSD.de,#IPv6,#freenode.de,...}
    Rechtsgültig? (Score:2)
    Von P2501 am Monday 07. October, 08:53 MEW (#5)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Ich frage mich doch sehr, ob solche Klauseln überhaupt rechtsgültig sind. Das Urheberrecht erlaubt dem Rechteinhaber zwar zu entscheiden, an wen er das Produkt verkauft, und im Falle von Software auch, wie das Produkt benutzt werden darf. Hier enden die Rechte des Urhebers aber. Eine Klausel im Sinne von "du darfst mein Produkt nur benutzen, wenn du mir keine Konkurrenz machst", grenzt meines Erachtens an den Tatbestand der Nötigung.


    Re:Rechtsgültig? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Monday 07. October, 10:06 MEW (#7)
    ...und wieder jemand, der sich die fragliche EULA offensichtlich nicht durchgelesen hat. :->

    1) die Klausel ist nur in der *kostenlosen* Bitkeeper-Lizenz. Niemand ist verpflichtet, seine Produkte kostenlos ohne Einschränkungen weiterzugeben. In der kommerziellen Lizenz ist die Klausel nicht enthalten (und da wäre sie wohl auch nicht legal).

    2) Grenzt es an Nötigung, wenn mir der Besitzer eines Transportunternehmens einen Laster als kostenlose Dauerleihgabe überlässt unter der Bedingung, dass ich damit kein eigenes Transportunternehmen aufmache? Natürlich nicht!

    Re:Rechtsgültig? (Score:2)
    Von P2501 am Monday 07. October, 12:30 MEW (#8)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Wenn es nur darum geht, dass man mit der Gratisversion von Bitkeeper kein Konkurrenzprodukt herstellen darf, so geht es in Ordnung. Ich habe es allerdings so verstanden, dass auch keine Konkurrenzprodukte mehr verkauft oder gefördert (z.B. beworben) werden dürfen. An diesem Punkt hat der Urheberrechtsinhaber seine Kompetenzen eindeutig überschritten, denn das hat mit der Nutzung von Bitkeeper nichts mehr zu tun.

    Dass es keine Nötigung ist, stimmt allerdings, da hast du recht. Ich habe aber auch nur geschrieben, dass es an Nötigung grenzt. Zur Klarstellung: Nötigung wäre es, wenn die Nutzer aus irgendwelchen Gründen dazu gezwungen wären, diesen Lizenzvertrag einzugehen (Linus Verdikt zählt nicht ;-).

    Mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Monday 07. October, 09:44 MEW (#6)
    Die *kostenlose* Bitkeeper-Lizenz verbietet die Verwendung von BK für die Entwicklung von Konkurrenzprodukten. Wer sich die kommerzielle Lizenz zulegt, darf das weiterhin tun. Wie in dem verlinkten Thread (hat den eigentlich außer mir irgendjemand gelesen?) deutlich wird, wird das auch so bleiben, denn bei der kommerziellen Lizenz würde ein derartiges Verbot gegen die US-Handelsgesetze verstoßen. Bei einer kostenlosen Lizensierung ist das natürlich nicht der Fall. Und Larry McVoy (der Chefentwickler von Bitkeeper) hat IMO durchaus recht wenn er meint, seine Firma sei nicht verpflichtet der Konkurrenz kostenlos dabei zu helfen, Bitkeeper in die Insolvenz zu treiben.

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