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Bitkeeper mit ähnlicher Lizenz wie Microsoft |
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Veröffentlicht durch maol am Sonntag 06. Oktober, 15:00
Aus der Anfixen Abteilung
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Wer Bitkeeper verwendet (wird von Linus zur Verwaltung der Kernel-Quellen verwendet), der (und dessen Firma) darf keine Konkurrenzprodukte herstellen, verkaufen oder fördern. Das ist in der EULA explizit definiert, und wurde auf LKML nochmals definitiv bestätigt. Debian-Entwickler sollen deshalb darauf verzichten, da Debian Konkurrenzprodukte beinhaltet.
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laut larry von bk sehen sie das verteilen von cvs/subversion nicht als bruch mit ihrer lizenz an. sprich: entwickler, die an debian arbeiten und nicht an subversion o.ä. dürfen nach auffassung von larry bk weiterhin gratis benutzen (siehe thread auf lkml).
inwiefern das auch ein rechtsverdreher so sieht... no idea
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Von Anonymer Feigling am Sunday 06. October, 19:39 MEW (#2)
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Was macht aber der, der an cvs oder subversion mitarbeitet und auch Kernel-Entwickler und auch noch Debian Maintainer ist?
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Wenn man auf http://slashdot.org/~mirabilos/
die letzten geposteten Kommentare entziffern kann,
wirst Du festellen, daß Du nicht alleine bist.
Dieser Text inspirierte die Elektronen absichtlich,
die alte Deutsche Orthographie zu verwenden.
-- mirabile, irc.ipv6.openprojects.net:6667 {#deutsch,#IceWM,#OpenBSD,#OpenBSD.de,#IPv6,#freenode.de,...}
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Von Anonymer Feigling am Monday 07. October, 10:06 MEW (#7)
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...und wieder jemand, der sich die fragliche EULA offensichtlich nicht durchgelesen hat. :->
1) die Klausel ist nur in der *kostenlosen* Bitkeeper-Lizenz. Niemand ist verpflichtet, seine Produkte kostenlos ohne Einschränkungen weiterzugeben. In der kommerziellen Lizenz ist die Klausel nicht enthalten (und da wäre sie wohl auch nicht legal).
2) Grenzt es an Nötigung, wenn mir der Besitzer eines Transportunternehmens einen Laster als kostenlose Dauerleihgabe überlässt unter der Bedingung, dass ich damit kein eigenes Transportunternehmen aufmache? Natürlich nicht!
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Von Anonymer Feigling am Monday 07. October, 09:44 MEW (#6)
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Die *kostenlose* Bitkeeper-Lizenz verbietet die Verwendung von BK für die Entwicklung von Konkurrenzprodukten. Wer sich die kommerzielle Lizenz zulegt, darf das weiterhin tun. Wie in dem verlinkten Thread (hat den eigentlich außer mir irgendjemand gelesen?) deutlich wird, wird das auch so bleiben, denn bei der kommerziellen Lizenz würde ein derartiges Verbot gegen die US-Handelsgesetze verstoßen. Bei einer kostenlosen Lizensierung ist das natürlich nicht der Fall. Und Larry McVoy (der Chefentwickler von Bitkeeper) hat IMO durchaus recht wenn er meint, seine Firma sei nicht verpflichtet der Konkurrenz kostenlos dabei zu helfen, Bitkeeper in die Insolvenz zu treiben.
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