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Ist Warchalking Diebstahl ?
Veröffentlicht durch Raffzahn am Freitag 20. September, 13:18
Aus der zigeuner-und-lumpen Abteilung
Telekommunikation Nach einem Vnunetartikel (Englisch) bezeichnet Nokia Warchalking als Diebstahl. Das wandernde Volk wiedermal als Bösewichte - am besten ab zur Umerziehung...

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    Wenn, dann Sachbeschädigung (Score:2, Tiefsinnig)
    Von khriss am Friday 20. September, 13:47 MEW (#1)
    (User #1035 Info)
    Dies scheint mal wieder ein sehr populistischer Artikel zu sein. Der Autor scheint aber nicht rechtlich sehr gebildet zu sein. Der einzige Straftatbestand, der für Warchalking in Frage kommt, wäre Sachbeschädigung, wenn die Substanz des Gebäudes beschädigt wird. ciao khriss
    Re:Wenn, dann Sachbeschädigung (Score:1, Informativ)
    Von Anonymer Feigling am Friday 20. September, 14:54 MEW (#4)
    Ich hab den Artikel noch nicht gelesen, aber in anderen Artikeln stand immer was von Kreidezeichen und die sind zumindest in de keine Sachbeschädigung.
    Re:Wenn, dann Sachbeschädigung (Score:2, Interessant)
    Von drift am Friday 20. September, 17:05 MEW (#6)
    (User #699 Info) http://uneven.org/
    Letzhin war ein Artikel in den Tageszeitungen über die Firma Diesel, die in Zürich Werbung auf die Strassen gesprayt hat("Legalize the 4 day weekend"). Die Polizei ist daraufhin eingeschritten und die Firma muss nun die Beseitigung der Malereien bezahlen. Die Begründung war, soweit ich mich erinnere, "Sachbeschädigung".

    Warchalking Zeichen sind normalerweise kleiner und unauffälliger, daher denke ich, dass die Polizei kaum darauf reagieren wird. Wenn Spraydosen zum Einsatz kommen, wäre dies wahrscheinlich anders.
    Re:Wenn, dann Sachbeschädigung (Score:2, Informativ)
    Von tele (pse at patom dot ch) am Friday 20. September, 18:38 MEW (#7)
    (User #448 Info)
    Zwei Sachen sind wohl zu unterschieden:
    1. Anbringen der Markierung: Fällt unter dieselben Bestimmungen wie das Besprayen von Wänden etc.
    2. Scannen und Nutzen von offenen WLANs: Zumindest in der Schweiz (aber auch in den meisten anderen Ländern) ist das unberechtigte Nutzen von Computersystemen (inklusive das sich Zugang verschaffen) strafbar.
    Von "Diebstahl" braucht da dann eigentlich niemand mehr zu reden, auch wenn das im Falle einer (ähem) Fremdnutzung von WLANs durchaus auch denkbar wäre.

    Gruss, Patrick

    Re:Wenn, dann Sachbeschädigung (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Saturday 21. September, 09:14 MEW (#8)
    Zu 1.
    Solange es Kreide ist ist es in de erlaubt.
    Zu 2.
    In de ist nur das eindringen in ausreichend geschützte Netzt strafbar.

    MaX
    Re:Wenn, dann Sachbeschädigung (Score:2, Informativ)
    Von Anonymer Feigling am Saturday 21. September, 10:50 MEW (#9)
    Auch in der Schweiz ist m.W. das unberechtigte Nutzen von Computersystemen nur dann strafbar, wenn diese Computersysteme entsprechend gesichert sind und ausserdem deutlich darauf hinweisen, dass dies so ist. Wer z.B. seine Unix-Kiste mit offenem Telnet ans Netz haengt und dann als /etc/issue auch noch das beliebte "Welcome to ..." hat, der verliert mit ziemlicher Sicherheit die Moeglichkeit, einen Eindringling rechtlich zu belangen.

    Bei WLAN's wird's nicht anders aussehen - wenn ich ein kaum gesichertes WLAN einfach so in die Welt hinausstrahlen lasse, dann kann ich schlecht hinterher jemanden rechtlich belangen, der es benutzt (oder auf die moegliche Benutzung hinweist).

    (Vgl. nicht abgeschlossenes Auto, Wohnungstuer, wo dann im guenstigsten Fall nur die Versicherung nicht bezahlt, im unguenstigsten Fall sogar eine Busse fuer den Besitzer drinliegt!).
    Re:Wenn, dann Sachbeschädigung (Score:1)
    Von tele (pse at patom dot ch) am Saturday 21. September, 11:40 MEW (#10)
    (User #448 Info)
    Versicherung != Gesetz/Recht

    Auch wenn ich meine Wohnungstüre offenlasse, ist es Diebstahl wenn jemand reingeht und die Stereoanlage mitnimmt. Allenfalls zahlt dann die Versicherung weniger bis nichts, weil ich fahrlässig gehandelt habe.

    Gruss, Patrick

    Re:Wenn, dann Sachbeschädigung (Score:2)
    Von P2501 am Monday 23. September, 10:10 MEW (#11)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Hallo, da bin ich wieder! Und ich bringe eine kleine juristische Betrachtung mit (IANAL und AFAIK!). In der Schweiz gilt folgendes:

    Das Eindringen in ein Computersystem (elektronischer Einbruch) und dessen ungerechtfertigte Nutzung ist nur strafbar, wenn auch allgemein erkennbar ist, dass die Nutzung ungerechtfertigt ist. Zu den Bedingungen für die Erkennbarkeit gehört auch, dass der Zugang gesichert sein muss. Gleiches gilt für das unberechtigte Lesen der abgelegten Daten (Datenspionage).

    Das unberechtigte Ändern oder Löschen der abgelegten Daten (Datenbeschädigung) ist hingegen immer strafbar.

    Wenn das System also wirklich so offen ist, dass es mittels eines simplen Netwerkscans gefunden und genutzt werden kann, so ist der Straftatbestand wohl kaum erfüllt. Zumindest solange, wie man auf den Systemen nichts ändert.

    Jedoch kann man immer noch auf Sachbeschädigung verklagt werden, falls man zum Beispiel den Internetanschluss der Firma nutzt. Die Firma könnte argumentieren, dass man sich auf ihre Kosten ungerechtfertigt bereichert hat. Ist aber ziemlich wackelig. Ausserdem könnte höchstens die Erhöhung der Rechnung eingeklagt werden, und auch die nur, wenn die Erhöhung einwandfrei in Zahlen nachweisbar ist.


    Selber schuld (Score:1)
    Von danlutz am Friday 20. September, 13:54 MEW (#2)
    (User #521 Info)
    Ich weiss nicht, wie das gesetzlich geregelt ist, aber meiner Meinung nach ist jemand, der vor seiner Haustür ein ganzes Panel mit RJ45-Anschlüssen installiert und diese Anschlüsse per Ethernet mit dem lokalen LAN verbindet, selber schuld, wenn jemand über seinen Internet-Anschluss surft und Bandbreite verbraucht. Dies scheint mir jedenfalls ein Analogon zu einem öffentlichen WLAN zu sein. Somit betrachte ich dies nicht als Diebstahl.
    Re:Selber schuld (Score:1)
    Von tL am Friday 20. September, 14:53 MEW (#3)
    (User #981 Info)
    ACK.

    Naja, wenn aber einiges unternommen wurde, um das Netz zu sichern, und auch einiges unternommen wurde, um "rein" zu kommen, könnte ich mir schon den Tatbestand eines Verbrechens vorstellen.

    Käme etwa darauf hinaus, dass du deine Ethernet-Anschlüsse zwar öffentlich anbietest, aber noch irgendwie nen Schloss oder was weiss ich drantust.


    t/L
    Re:Selber schuld (Score:1)
    Von SrmL (dwsl@dur.ch) am Friday 20. September, 15:26 MEW (#5)
    (User #17 Info) http://dur.ch/
    Es geht ja noch nicht mal ums Benutzen der offenen Netze, sondern um das Daraufhinweisen. In deinem Beispiel also z.B. einen Zettel anbringen auf dem steht "100Mbit Ethernet, DHCP" oder "10Mbit, Netz 192.168.42.0/24, GW 192.168.42.1".
    Re:Selber schuld (Score:1)
    Von Seegras am Monday 23. September, 10:59 MEW (#12)
    (User #30 Info) http://www.discordia.ch
    Und noch schlimmer: Es ist ja nicht so dass man nach den WLANs scannen müsste -- nein, die posaunen das ja raus, die Access-Points broadcasten. Also kann es nicht sein dass das finden und publizieren von solchen Dingern strafbar ist.
    --
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