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Freispruch fuer indirekte Links
Veröffentlicht durch dawn am Dienstag 10. September, 18:54
Aus der free-as-in-free-speech Abteilung
Zugänglichkeit Die SIUG hat Heute einen Sonder-Newsletter veröffentlicht um über den Strafprozess gegen Thomas Stricker zu berichten (Siehe Symlinkartikel dazu). Der Prozess fand am Bezirksgericht Zürich statt, und kurz lässt sich sagen: Der Assistenzprofessor wurde freigesprochen. Mehr Details zu der Urteilsbegründung gibts im Newsletter. In der Mitteilung weist die SIUG nochmals auf ihren (verlegten) Höck am 12. September in Basel hinweisen.

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    Noch ein weiterer guter Text (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Tuesday 10. September, 19:40 MEW (#1)
    Noch ein weiterer guter Text ist unter http://de.news.yahoo.com/020910/281/2yb28.html zu finden.

    Gruss

    Roman

    ein link (Score:1)
    Von nil (symlink[at]719[dot]ch) am Wednesday 11. September, 11:37 MEW (#2)
    (User #989 Info)
    http://www.ethlife.ethz.ch/articles/news/LinksNachRechts.html
    Ich darf also weiterhin Websites machen (Score:2)
    Von bones am Wednesday 11. September, 14:25 MEW (#3)
    (User #481 Info) http://www.p-guhl.ch
    Sonst hätte ich mir wohl einen Job in der Strassenreinigung suchen müssen...

    Naja, nichts wird so heiss gegessen wie gekocht, aber bei einer Verurteilung hätte *ich* *sehr heiss* gekocht!

    Der Knochen
    Re:Ich darf also weiterhin Websites machen (Score:2)
    Von Tekki am Wednesday 11. September, 15:31 MEW (#4)
    (User #734 Info)
    Wie Thomas Stricker am 10.9. in Tele Zürich sagte, geht er davon aus, dass die Gegenpartei Berufung einlegen wird. Wir sollten vielleicht das Bundesgerichtsurteil abwarten, bevor wir wieder ruhig schlafen können.
    Im übrigen sieht man hier einmal mehr, dass die Einschränkung von Freiheitsrechten, so vernünftig sie im ersten Moment zu sein scheint, zu Resultaten führen kann, die wir nie beabsichtigt hatten. Das sollten wir gerade am 11. September nicht vergessen.

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