Diese Diskussion wurde archiviert.
Es können keine neuen Kommentare abgegeben werden.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
kann das jemand in den deutsch-Bundesrepublikanischen Beamtendialekt uebersetzten oder mich auf ein Woerterbuch fuer sowas hinweisen?
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Das Technische steht hier. Und da steht am Textende unter 15.4 auch noch was. Aber ob das jetzt klarer war? Soweit ich es verstehe, ist mit einer Nachlassstundung der Konkurs aufgeschoben, die Firma, die eigentlich zahlungsunfähig ist, kann in beschränktem Rahmen und unter Aufsicht weiterarbeiten. Ist das was Aehnliches wie Gläubigerschutz nach Kapitel 11 in den USA? Eine Frage an die ExpertInnen...
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Von Anonymer Feigling am Wednesday 11. September, 17:39 MEW (#3)
|
|
|
|
|
die helvetische nachlassstundung entspricht meines erachtens dem preussischen insolvenzverfahren.
|
|
|
|
|
|