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Von Anonymer Feigling am Sunday 08. September, 10:30 MEW (#14)
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Gegen Subjekte, die Gesetze für den eigenen Gewinn machen gäbe es ein Mittel: Abwählen...
...Wenn die Wähler nicht zu blind und dumm dafür wären...
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Es gibt noch eine andere, aber unpopuläre Methode dass dieses Spiel aufhört.
Man entzieht sich dem ganzen und kauft gar nichts mehr.
Am besten wäre doch mal ein Kaufboykott für einen Monat. Den sehen wir wer an dem stärkeren Hebel sitzt. Leider betrifft dies auch die Angestellten der Verkaufsgeschäfte, aber wenn dies so weiter geht, bin ich wirklich nicht gewillt mit jedem Blödsinn mitzuziehen.
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Am Bahnhof Zürich-Oerlikon gibt es einen kleinen Laden namens "Silver Disc", da hats gebrauchte DVDs meist recht aktuell und zu guten Preisen. Auch GameCube, PS2 und Xbox-Spiele gibts. Dasselbe gilt für den DVD-Shop im Untergeschoss vom Oerliker Neumarkt.
Klar macht das so eine Abgabe auch nicht besser, aber ich kann mich nicht daran erinnern, wann ich das letzte Mal für ein Konsolengame oder eine DVD den Neupreis bezahlt habe.
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also der DVD-Shop im Oerliker Neumarkt ist jetzt schon sau teuer und die gebraucht DVDs sind auch nicht wirklich billig aus meiner sicht.
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Ja, ich bevorzuge auch den Silver Disc obwohl neue Titel auch dort manchmal CHF 30.- kosten. Wenigstens sind es nicht CHF 40.-.
Kommt halt auch ein wenig auf den Geschmack und das Timing an, aber ich hab an beiden Orten schon richtig gespart.
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Achtung: Das Verbot der Parallelimporte wurde nicht wirklich im Filmgesetzt eingebaut. Art. 36 FiG (Änderung bisherigen Rechts) sagt nur, dass eine Entsprechende Änderung im Urheberrecht Art. 12 (Erschöpfungsgrundsatz) aufgenommen wird.
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Haha, der Kunde ist König, haha...
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Im Tagi-Artikel wird auch erklärt, dass es Interpretations-Sache sei, wie man den neuen Artikel im Gesetz nun auslegen will.
- Auslegung der Filmindustrie: Der Artikel verbietet Parallelimporte gäzlich. Dieses Verbot soll genutzt werden, um höhere Preise zu verlangen (wird in den Empfehlungen des Verbandes sogar explizite genannt).
- Auslegung von Roger Zäch, Jus-Prof an der Uni Zürich und Vizepräsi der Wettbewerbskommission sieht das anders. Er findet, dass mit dem Gesetz die kaskadenartige Verwertung (Kino, DVD & VHS, TV) geschützt werden soll.
Nach seiner Auffassung kann daher ein Film auch parallelimportiert werden, sobald er von einem rechtmässigen Lizenzinhaber erstmalig in die Schweiz importiert worden ist.
Zäch findet, dass der Zusatz im Urheberrechtsgesetz präzisiert werden soll. Denkbar sei auch eine Interpretation durch ein Gericht (bei einem Streitfall).
Fazit des Tagi: private Direktimporte, die nicht zum Wiederverkauf bestimmt sind (z.B. übers Internet) sind weiterhin möglich und sollen von den Konsumenten genutzt werden. --
Kühe geben keine Milch, die Bauern nehmen sie ihnen weg!
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