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Gerichtsverhandlung zu WWW-Links in Zürich |
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Veröffentlicht durch xilef am Donnerstag 05. September, 18:26
Aus der Links-für-alle Abteilung
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Wie im aktuellen SIUG-Newsletter
zu lesen ist, findet am nächsten Dienstag, 10. September, ein
interessanter Prozess am Bezirksgericht Zürich statt. Es geht um
einen ETH-Professor, der im Frühjahr 2000 einen Link auf eine
antirassistische Seite gesetzt hatte und nun wegen
Rassendiskriminierung vor Gericht steht.
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Von Anonymer Feigling am Thursday 05. September, 20:22 MES (#1)
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Man kann anders darüber sagen. Wenn der Richter den Angeklagten schuldig findet, dann gehört er wohl in psychiatrischer Spital.
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Von Seuli
(luigi(dot)porco(at)famiglia(dot)org)
am Thursday 05. September, 21:16 MES (#2)
(User #146 Info)
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nee, so absurd auch wieder nicht. wenn ich einen stadtfuehrer veroeffentliche mit adressen drin, natuerlich explizit so beschrieben, zu lokalen/leuten, welche mir weiterhelfen koennen, irgendwas illegales zu tun, dann kann ich eventuell auch belangt werden (zB: du willst drogen kaufen? geh ins lokal A und frag nach B, der weiss weiter). natuerlich ist mir der kontext der ganzen geschichte mit dem prof nicht gelaeufig, daher geb ich auch kein urteil ab.
wenn ihr mich fragt, kommts immer aufs motiv drauf an. zugegebenermassen weit hergeholt, aber wenn jemand aus der rechtslastigen ecke die verlinkung nicht allzu offensichtlich machen will, kann er ja, im wissen das auf der naechsten site rechts-links (no pun intended) vorhanden sind, auf diese antirassimus seite verweisen.
Seuli
--
O'Toole said: Murphy was an optimist.
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nee, so absurd auch wieder nicht. wenn ich einen stadtfuehrer veroeffentliche mit adressen drin, natuerlich explizit so beschrieben, zu lokalen/leuten, welche mir weiterhelfen koennen, irgendwas illegales zu tun, dann kann ich eventuell auch belangt werden (zB: du willst drogen kaufen? geh ins lokal A und frag nach B, der weiss weiter)
Der Vergleich hinkt aber.
1) In diesem Fall müsste nicht der Reiseführer selbst, sondern ein Buch, dass auf diesen Reiseführer verweist, Objekt der Beanstandung sein.
2) Der Reiseführer sagt nicht, "du willst Drogen kaufen?", sondern eher "Drogen sind scheisse, und wir müssen überwachen, was sich da in der Szene zusammenbraut" (in nem Reiseführer sowieso fehl am Platz). Was IMHO ein großer Unterschied ist.
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Suizid ist ja bekanntlich auch strafbar, ebenso wie aktive Sterbehilfe (oder Mord). Wir halten diese Tatsache mal fest.
Von daher müssten Warnhinweise betreffend Giftklasse etc. auf den Behältern von Chemikalien eigentlich verboten sein. Die geben schliesslich wertvolle Tips ab, wie man sich oder sonstwen effektiv ins Jenseits befördert.
Wenns um Aufklärung geht sollte man das Uebel ruhig beim Namen nennen dürfen. --
Den Symlink-Autoren bei der Arbeit zuhören? MP3 hier
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falsch... england war das letzte europäische land, in dem suizid legalisiert wurde.
im übrigen geht es ja gar nicht darum, dass dieser prof eine kritische seite gelinkt hätte, sondern eine unkritische, welche dann wiederum auf eine "kritische" gelinkt hat.
fazit: ich bin auch der meinung, dass dieser fall absurd ist... ihr seid alles kranke kinder --- www.zooomclan.org
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