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luzern.ch definitiv an Luzern
Veröffentlicht durch xilef am Montag 29. Juli, 15:31
Aus der Domainstreitereien Abteilung
Internet Der Netzticker berichtet, dass das Bundesgericht die Domain luzern.ch definitiv der Stadt Luzern zugesprochen hat. Bisher gehörte die Domain der Headweb GmbH, die nun neben 5'000 CHF Gerichtsgebühr der Stadt Luzern zusätzlich 8'000 CHF Aufwandsentschädigung bezahlen muss. Artikel beim Newsticker sind leider nur per Mail erhältlich, daher können wir keinen direkten Link anbieten.

Wir dürfen gespannt sein, wie es mit den Domains zurich.ch und zuerich.ch weitergeht, die bisher beide in privatem Besitz sind.

Über den früher gefällten Entscheid des Amtsgerichts Luzern hat Symlink damals schon berichtet.

Behördenseiten in D per Gesetz behindertengerecht | Druckausgabe | Mit Ultraschall zur gezielten Audiodusche  >

 

 
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    Kantonsdomains (Score:3, Tiefsinnig)
    Von Seegras am Monday 29. July, 19:56 MES (#1)
    (User #30 Info) http://www.discordia.ch
    Jeder Kanton hat schon eine Domain, und zwar das zweibuchtstabige Kantonskürzel punkt ch. Also hat der Kanton Luzern lu.ch, und kann entsprechend subdomains für die Gemeinden abgeben. luzern.lu.ch in diesem Fall.
    --
    "The more prohibitions there are, The poorer the people will be" -- Lao Tse
    was steckt dahinter? (Score:1)
    Von badbrain am Monday 29. July, 22:41 MES (#2)
    (User #130 Info)
    Mich wuerde interessieren was die gesetzesgrundlagen dafuer sind, dass die stadt luzern die rechte erhalten hat.

    es ist ja nicht so, dass der name luzern ein eingeschriebenes markenzeichen oder firma waere. oder bin ich da falsch?

    sollte mit geographischen namen nicht gleich umgegangen werden wie mit nachnamen? ich verklage ja auch nicht den besitzer der domain www.moser.ch weil ich groesser und staerker bin als er, oder er oder ich gar nicht moser heisst und somit kein recht auf diese domain haette... hmmmm?
    Re:was steckt dahinter? (Score:2)
    Von P2501 am Tuesday 30. July, 09:04 MES (#3)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Drei Worte: überwiegendes öffentliches Interesse. Damit lässt sich ziemlich viel (zum Glück nicht alles) rechtfertigen.

    Zur Erläuterung: Otto Normalsurfer erwartet und www.luzern.ch die Stadt Luzern. Also ist das Interesse der Stadt, sich dort zu präsentieren, überwiegend. Hinter der Stadt stehen letztendlich deren Bürger. Also ist das Interesse öffentlich.

    Etwas wackelig, sicher, aber offensichtlich hats gereicht.


    Re:was steckt dahinter? (Score:2)
    Von Tekki am Tuesday 30. July, 09:09 MES (#4)
    (User #734 Info)
    Beim Anmelden von Domainnamen kann man nicht nur gegen das Markenrecht verstossen, sondern auch gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Das geschieht dann, wenn man mit dem Domainnamen die Gefahr einer Irreführung und Verwechslung schafft, um daraus einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen.
    Ein erstes Bundesgerichtsurteil zu einem solchen Fall gab es schon vor 2 Jahren (Pressemitteilung des Bundesgerichts vom 2.5.00), als eine private Firma den Namen berneroberland.ch für sich beanspruchte.

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