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luzern.ch definitiv an Luzern |
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Veröffentlicht durch xilef am Montag 29. Juli, 15:31
Aus der Domainstreitereien Abteilung
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Der Netzticker berichtet, dass
das Bundesgericht die Domain luzern.ch
definitiv der Stadt Luzern
zugesprochen hat. Bisher gehörte die Domain der Headweb GmbH, die
nun neben 5'000 CHF Gerichtsgebühr der Stadt Luzern
zusätzlich 8'000 CHF Aufwandsentschädigung bezahlen
muss. Artikel beim Newsticker sind leider nur per Mail erhältlich, daher können wir keinen direkten Link anbieten.
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< Behördenseiten in D per Gesetz behindertengerecht | Druckausgabe | Mit Ultraschall zur gezielten Audiodusche > | |
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Jeder Kanton hat schon eine Domain, und zwar das zweibuchtstabige Kantonskürzel punkt ch. Also hat
der Kanton Luzern lu.ch, und kann entsprechend subdomains für die Gemeinden abgeben. luzern.lu.ch in diesem Fall.
--
"The more prohibitions there are, The poorer the people will be"
-- Lao Tse
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Mich wuerde interessieren was die gesetzesgrundlagen dafuer sind, dass die stadt luzern die rechte erhalten hat.
es ist ja nicht so, dass der name luzern ein eingeschriebenes markenzeichen oder firma waere. oder bin ich da falsch?
sollte mit geographischen namen nicht gleich umgegangen werden wie mit nachnamen? ich verklage ja auch nicht den besitzer der domain www.moser.ch weil ich groesser und staerker bin als er, oder er oder ich gar nicht moser heisst und somit kein recht auf diese domain haette... hmmmm?
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Beim Anmelden von Domainnamen kann man nicht nur gegen das Markenrecht verstossen, sondern auch gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Das geschieht dann, wenn man mit dem Domainnamen die Gefahr einer Irreführung und Verwechslung schafft, um daraus einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Ein erstes Bundesgerichtsurteil zu einem solchen Fall gab es schon vor 2 Jahren (Pressemitteilung des Bundesgerichts vom 2.5.00), als eine private Firma den Namen berneroberland.ch für sich beanspruchte.
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