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Behördenseiten in D per Gesetz behindertengerecht
Veröffentlicht durch Raffzahn am Montag 29. Juli, 14:43
Aus der zurueck-in-die-Zukunft Abteilung
Zugänglichkeit XTaran weist uns auf einen Heiseartikel, in dem berichtet wird das Webauftritte von Behörden in D behindertengerecht sein müßen. XTaran hat da noch ein bischen weiter gegraben: ...

XTaran schreibt "Laut Heise müßen Behörden der Bundesverwaltung (in D) ab sofort bei der Erstellung neuer Web-Auftritte oder bei Überarbeitung bestehender Angebote diese behindertengerecht gestalten. Das sieht die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Bundesgesetzblatt als PDF) vor. Danach müssen außerdem alle bestehende Webangebote und öffentliche Terminals bis spätestens Ende 2005 behindertengerercht ausgestattet sein, wenn sie die Angebote speziell an Behinderte richten, sogar bereits bis Ende nächsten Jahres.

Interessant sind inbesondere die Vorgaben für die Gestaltung von Webseiten:

  • Applets und Skripte dürfen nicht von einem bestimmten Eingabegerät des Anwenders abhängig sein
  • Webseiten müssen auch ohne Farbwiedergabe Sinn ergeben
  • Für Bilder und Multimedia-Inhalte müssen Alternativtexte zur Verfügung stehen
  • Tabellen dürfen ausschließlich zur Darstellung tabellenartiger Inhalte verwendet werden und nicht zu Designzwecken.

Da sollten sich auch alle HTML-Puristen, Verfechter politisch korrekten HTMLs und Lynx-Benutzer freuen und sich endlich bei ihren Chefs über den nicht behinderten-gerechten Code aus der Feder von Traumweber & Co. beschweren.

Die Begründung findet sich zusammen mit dem Gesetzestext -- diesesmal auch ohne Acrobat Reader lesbar (ist der überhaupt behindertenfreundlich?) -- beim Forschungsinstitut Technologie - Behindertenhilfe (FTB) der Fernuniversität Hagen, welches -- wenn man mal von einem "Redirect" per Frame und Tabellen zur designerischen Gestaltung der Webseite absieht -- eine behindertengerechte Webseite hat, die in Lynx so aussieht:

Homepage des Forschungsinstituts Technologie-Behindertenhilfe.

                             Forschungsinstitut
                       Technologie - Behindertenhilfe

                                  FTB-Logo

   Bild der Homepage ohne Frames Version ohne Frames
   Benutzbar mit allen Screenreadern.
   Alle Seiten lassen sich bookmarken.

   Bild der Homepage mit Frames Version mit Frames
   Mit einigen Screenreadern nicht gut nutzbar.
   Nur die Startseite lässt sich bookmarken.
"

Na ja, also das mit dem totalen Tabellenverbot zur Gestaltung ist schon ueberzogen, ansonnsten bin ich eh 100% dafür.

(Ach ja, es gab mal eine Zeit da konnte ich den Entenmotor (2CV4) in werniger als 15 Minuten Aus- und Einbauen :)

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  • Diese Diskussion wurde archiviert. Es können keine neuen Kommentare abgegeben werden.
    100% Tabellenverbot überzogen? (Score:3, Informativ)
    Von XTaran (symlink at deuxchevaux dot org) am Monday 29. July, 15:04 MES (#1)
    (User #129 Info) http://abe.home.pages.de/
    Jo, überzogen fand ich auch. Ich hab' mal noch tiefer gegraben und die passende Seite mit den technischen Details gefunden. Dort findet sich unter Anforderung 5 folgender Satz:

    Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden.

    D.h. es ist ein "soll" und kein "muß". Heise hat das mit

    Tabellen dürfen ausschließlich zur Darstellung solcher Inhalte benutzt werden, die tatsächlich als Tabelle konzipiert sind -- nicht also nur zu Designzwecken.

    eindeutig etwas zweideutig formuliert.

    P.S. an Raffzahn: Na, da scheinen wir ja in mehreren Dingen auf einer Welle zu liegen... BTW: Mit oder ohne Kotflügel und Dreicksbleche? ;-)


    -- 
    Einer der Gnutella-Klone heißt Gnutoka, und ich frag mich, wann Gnusspli rauskommt...
    Off-topic: Entenschlachtfest (Score:0, Offtopic)
    Von Raffzahn am Monday 29. July, 17:49 MES (#3)
    (User #345 Info) http://www.vcfe.org/
    P.S. an Raffzahn: Na, da scheinen wir ja in mehreren Dingen auf einer Welle zu liegen... BTW: Mit oder ohne Kotflügel und Dreicksbleche? ;-)

    Von Auto hinfahren, Motor raus bis Motor rein und wieder anlassen ... nur um festzustellen das man auf dem neuen Motor das Luefterrad falsch montiert hatte, und es gegen die Fahrtrichtung arbeitete ... na ja, dann nochmal die Haelfte raus, aber das war nicht mitgerechnet :) Das ist jetzt aber fast 20 Jahre her. Danach hab ich dann einen Daf gehabt, und Entenschrauben nurnoch bei einem Freund geuebt.

    Es gibt nix cooleres als auf der Leopoldstrasse (Flaniermeile in Muenchen Schwabing) vor dem McD im Entenhochsitz (Dach geoeffnet und sitzen auf der Lehne) Burger zu verdruecken (dachten wir damals), und dann bei jeder Ampel die Reifen 3 mal durchdrehen lassen (das gilt heute noch) - ja, auch beim 3. Gang war nochmal ein leichtes quieken moeglich :)

    Gruss
    H.

    Jetzt Skodafahrer - aber die gute alte Heckschleuder - und ein Ural-Dreirad :)


    Wortwörtliche Zusammenfassung (Score:3, Interessant)
    Von XTaran (symlink at deuxchevaux dot org) am Monday 29. July, 16:56 MES (#2)
    (User #129 Info) http://abe.home.pages.de/

    Um weitere Stille-Post-Probleme zu vermeiden, hier mal kurz die Kurzumschreibungen der einzelnen Anforderungsabschnitte der Anlage (Teil 1) der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV. (Hätte ich das vorher schon gefunden, hätte ich es wohl gleich in den Artikel getan. Leider war's nicht ganz so einfach zu finden...)-:

    1. Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen.
    2. Texte und Graphiken müssen auch dann verständlich sein, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden.
    3. Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets sind entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden.
    4. Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen.
    5. Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden.
    6. Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind.
    7. Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin, den Nutzer kontrollierbar sein.
    8. Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen.
    9. Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät oder Ausgabegerät nutzbar sind.
    10. Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechenden assistiven Technologien und Browsern ist sicherzustellen, so weit der hiermit verbundene Aufwand nicht unverhältnismäßig ist.
    11. Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen öffentlich zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie z.B. die vom World Wide Web Consortium entwickelten Technologien.
    12. Der Nutzerin, dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereitzustellen. (Jeder Frame ist mit einem Titel zu versehen, um Navigation und Identifikation zu ermöglichen. Der Zweck von Frames und ihre Beziehung zueinander ist zu beschreiben, soweit dies nicht aus den verwendeten Titeln ersichtlich ist.)
    13. Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten.
    14. Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern.

    -- 
    Einer der Gnutella-Klone heißt Gnutoka, und ich frag mich, wann Gnusspli rauskommt...

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