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Entbündelung letzte Meile und SPAM-Verbot
Veröffentlicht durch Raffzahn am Freitag 05. Juli, 12:05
Aus der formfleisch Abteilung
Telekommunikation Andre schreibt "Der Bundesrat hat endlich gehandelt und die Entbündelung sowie Opt-In Regeln für SPAM beschlossen. Siehe auch die Pressemitteilung des BAKOM" (Die gleiche Info hat uns Viscus auch zugestellt)

Andre schreibt weiter:"
Entbündelung der letzten Meile auf Verordnungsebene

Nach dem Entscheid des Bundesgerichts vom 3. Oktober 2001 in Sachen Commcare betreffend Mietleitungen und nach der Abweisung des Interkonnektionsgesuchs der TDC AG Switzerland betreffend alle 3 Formen der Entbündelung durch die ComCom vom 5. Februar 2002 können die Mietleitungen und die Entbündelung nur noch auf dem Weg der Rechtsetzung reguliert werden. Der Bundesrat erachtet die gesetzliche Grundlage im FMG als genügend, um die Mietleitungen und alle 3 Formen der Entbündelung auf Verordnungsstufe regeln zu können.

Konsumenten- und Datenschutz

Der Konsumenten- und der Datenschutz werden verstärkt. Der Bundesrat kann die Veröffentlichung von Qualitätsinformationen für Dienstleistungen vorschreiben und Preisobergrenzen für Dienste der Grundversorgung und für Mehrwertdienste (z. B. 0906er Nummern) festlegen. Werbebotschaften (E-Mails, Fax, SMS, Telefon etc.) sind nur mit Zustimmung des Empfängers erlaubt ("Opt-in-Modell"). Konsumentenstreitigkeiten können vor eine Schlichtungsstelle gebracht werden."

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    Ansicht der Swisscom (Score:1)
    Von kruemelmonster (symlink.5.kruemi@spamgourmet.com) am Friday 05. July, 14:13 MES (#1)
    (User #3 Info) http://www.tedaldi.net
    Die Swisscom aeussert sich in dieser Medienmitteilung zum Thema. Dazu kann ich nur sagen :"getroffene Hunde bellen!"

    Swisscom bedauert den Entscheid und wendet sich gegen zusätzliche regulatorische Eingriffe, die Investitionen in die Telekommunikationsinfrastruktur bremsen. Beim schnellen Internet-Zugang (Breitband) herrscht heute schon intensiver Wettbewerb mit den Kabelnetzbetreibern.

    Womit bewiesen ist, dass eine Konkurenzsituation die Investitionen anheizt und nicht bremst! Also kann es doch nur ein Vorteil sein, wenn endlich dieses Monopol faellt!

    ULL ist zudem ein gravierender Eingriff in die Rechtsstellung des Unternehmens. Swisscom behält sich deshalb rechtliche Schritte vor, um die Interessen aller Aktionäre zu wahren.

    Aha, die Interessen der Aktionaere! Denn die Kunden haben nix davon! Aber die Aktionaere sind ja bekanntlich wichtiger als die Kunden!

    Für eine Regulierung des Mietleitungsangebots und eine Verpflichtung zur Entbündelung des Teilnehmeranschlusses ist nach Auffassung von Swisscom eine Gesetzesrevision notwendig. Die von den Behörden geplante Regulierung käme einer faktischen Enteignung gleich.

    Enteignung? *staun* *hirn*
    Aehm, WER aht denn das NEtz aufgebaut? Mit wessen Geldern? WER hat Jahrelang den Leten das Geld dank einer Monopolstellung aus der Tasche ziehen konnen?
    Es war von Anfang an eine Fehler, das Netz der Swisscom zu schenken! Das Telefonnetz haette nier Eigentum des Swisscom werden duerfen! Denn dadurch wurde das Monopol noch gestaerkt!

    In anderen Ländern kann eine positive Wirkung der ULL-Regulierung aufgrund von Erfahrungen nicht nachgewiesen werden. In den USA beispielsweise wirkt sich die bereits 1996 eingeführte Entbündelung negativ auf die Infrastrukturinvestitionen aus und die ULL-Regulierung wird derzeit überprüft.

    In den USA herrschte eine ganz andere Situation! Dort gab es gar nie eine staatliches Monopol! Und immerhin wurde das Unternehmen AT&T genau wegen des drohenden Monopols zerschlagen.
    Aber um im Land zu bleiben: Die Oeffnung des Marktes fuer Mobiltelefone (wie auch der Breitband-Internetzugaenge) hat eindeutig bewiesen, dass sich eine Oeffnung des Marktes uer die Kunden positiv auswirkt!

    Die wichtigsten Gründe, die gegen zusätzliche Regulierungsmassnahmen sprechen:
    Auf der "letzten Meile" steht Swisscom mit ihrem Netz bereits im Wettbewerb mit anderen Infrastrukturen wie den Kabelnetzen.

    Aber nur im Breitband-Segment! Auf Telephonie hat die Swisscom nach wie vor ein Monopol!

    Die Kunden profitieren dabei insbesondere von sinkenden Preisen, die unter dem europäischen Durchschnitt liegen. Dies trifft vor allem auf die für die Entwicklung der Informationsgesellschaft wichtigen Breitbanddienste (z.B. schneller Internet-Zugang) zu, wo Swisscom basierend auf ADSL in intensivem Wettbewerb mit den Kabelnetzbetreibern steht.

    Eben, DANK der Konkurenzsituation! Gegen diese hat sich ja die Swisscom lange Zeit gewehrt! Und selbst, wenn eine Konkurenzsituation besteht, bevorzugt die Swisscom illegalerweise ihre Tochterfirma Bluewin! Und DIESEM Unternehmen soll man glauben, dass es besser ist, wenn KEINE Konkurenzsituation entsteht?

    Ohne Entbündelung ist ein wirksamer Wettbewerb entstanden, der zu einem harten Preiskampf und einer im Vergleich mit anderen Ländern hohen Marktdurchdringung mit Breitbanddiensten geführt hat. Die Nachfrage im Breitbandmarkt steigt rasch an, was auf einen funktionierenden Wettbewerb hinweist.

    Eben, funktionierender Wettbewerb!
    Wieso entstand der? Weil fuer alle die Voraussetzungen fuer den Zugang etwa gleich waren! Weiden ein beweis, dass nur der gleiche Zugang zu den Resourcen einen fairen Wettbewerb ermoeglicht!

    Die Erfahrungen in anderen Ländern zeigen klar, dass die Entbündelung kein taugliches Mittel für eine bessere und preiswertere Versorgung darstellt.

    Der Mobiltelefonmarkt in der Schweiz hat das gegenteil bewiesen! Alles wurde um Faktoren guenstiger! Und auch die Swisscom selbst hat von dem (durch die Tieferen Preise ausgeloesten) Boom profitiert!

    Den naechsten Punkt, den die Swisscom auffuehrt, lasse ich aus, da er mit den obengenannten Argumenten genauso entlarvt wird!


    Die Preise für Mietleitungen in der Schweiz sind nachweislich kompetitiv und liegen im europäischen Mittelfeld. Zudem gelten bereits die Wettbewerbsvorschriften des Kartell- und Preisüberwachungsgesetzes ohne Einschränkung auch für den Fernmeldesektor. Eine zusätzliche Regulierung im Fernmelderecht ist damit unnötig. Swisscom steht mit ihrem Mietleitungsangebot in Konkurrenz mit anderen Anbietern. Eine einseitige Regulierung benachteiligt Swisscom und verzerrt den bestehenden Wettbewerb.

    Die Preise fuer Mietleitungen wurde nur dank dem Eingreifen des Preisueberwachers gesenkt! Haette dieser nich reagiert, waeren die Preise immer noch viel zu hoch! Die gunstigeren PReise sind also nicht ein Verdienst der Swisscom, sondern ein Ergebnis einer Regulierungsstelle! Und diese Regulierungsstelle wird immer wieder eingreifen mussen, solange die Swisscom eine Monopolsituation hat! Nur durch regulatorische Eingriffe oder aber Konkurenz kann die Swisscom gezwungen werden, Kundenfreundliche Preise zu haben, und ihre Kunden (die ja praktische gezwungen sind, ihre Dienstleistungen bei diesem Anbieter einzukaufen) schmlos abzuzocken!

    Alle drei vorgesehenen Entbündelungsformen wären Eingriffe in die Eigentumsrechte und die Wirtschaftsfreiheit von Swisscom:


    Wie oben bereits erwaehnt, war es ein Fehler, der Swisscom das Netz zu schenken, dass urspruenglich vom Staat aufgebaut und anschliessend von der PTT, dann Telecom dann Swisscom in einer Monopolsituation weiterbetrieben und gepflegt wurde!
    Das Netz so zu verschenken, war ein Fehler, der sich nun raecht! Denn bezahlt wurde das Netz durch die Schweizer Steurzahler und Telefonkunden.

    Tja, nur so meine Gedanken zum Pressegequassel der Swisscom... ob ne Reaktion von denen kommt?
    --
    auch die Zehe ist ein Laufwerk
    Re:Ansicht der Swisscom (Score:2)
    Von Viscus (viscus@gmx.ch) am Friday 05. July, 15:09 MES (#3)
    (User #618 Info) http://www.senn.ch
    Hm.

    >> ULL ist zudem ein gravierender Eingriff in die >> Rechtsstellung des Unternehmens. Swisscom
    >> behält sich deshalb rechtliche Schritte vor, >> um die Interessen aller Aktionäre zu wahren.

    > Aha, die Interessen der Aktionaere! Denn die
    > Kunden haben nix davon! Aber die Aktionaere
    > sind ja bekanntlich wichtiger als die Kunden!

    Und wer ist der grösste Aktionär der Swisscom? Natürlich der Bund. Jetzt fragt sich, welche Interessen höher wiegen?
    Re:Ansicht der Swisscom (Score:2)
    Von bones am Sunday 07. July, 10:07 MES (#6)
    (User #481 Info) http://www.p-guhl.ch
    Ich bin seit langer Zeit nicht mehr Swisscom-Kunde beim Festnetz, habe aber in dieser Zeit der Swisscom dreimal soviel Geld für den Anschluss bezahlt wie meinem eigentlichen Telefonanbieter (bin halt ein Wenig-Telefonierer). Dazu durfte ich auch noch bis vor kurzem immer die blöden Swisscom-Prospekte zur Altpapiersammelstelle tragen.

    Das alles führt dazu, dass sich mein Mitleid für diese Firma in Grenzen hält.

    Der Knochen
    Vorgeschriebene Spam-Filter (Score:3, Informativ)
    Von xilef (felix+symlink@nice.ch) am Friday 05. July, 15:05 MES (#2)
    (User #354 Info) http://www.nice.ch/~felix/
    Das Thema der Vernehmlassung wird im Moment auch auf der SIUG-Discuss Mailingliste diskutiert.

    Die vorgeschlagene Änderung im UWG, die Spam illegal macht, ist zwar sehr gut, aber leider wurde im FMG etwas übertrieben. Seht euch mal Art. 45a an:

    Art. 45a Unerwuenschte Mitteilungen

    Anbieterinnen von Fernmeldediensten verhindern mit geeigneten und zumutbaren Massnahmen die Uebermittlung von Werbemitteilungen an Kundinnen und Kunden, die dazu nicht ihre ausdrausdrueckliche Zustimmung gegeben haben oder nicht schon in einer Geschaeftsbeziehung mit der Absenderin oder dem Absender der Mitteilung stehen.

    D.h. die Provider würden dazu verpflichtet, die eingehenden Mails ihrer Kunden nach Spam zu filtern. Das Problem dabei ist nun, dass die Provider zu Klärung das Spam-Status einer Mail folgendes tun müssten:
    1. Testen ob eine Mail eine Werbemail ist
    2. Falls ja, testen ob der Empfänger dem Empfang ausdrücklich zugestimmt hat
    3. oder ob schon eine Geschäftsbeziehung besteht.
    Nur kann das ein Provider gar nicht...

    (Bzw. er kann es vielleicht, wenn er sämtliche Kommunikation seiner Kunden überwacht und speichert. Aber auch dann klappt es nicht, falls ein Kunde mit einem Werbemailversender vorgängig eine Geschäftsbeziehung auf dem Papierweg aufgenommen hat.)

    Re:Vorgeschriebene Spam-Filter (Score:1)
    Von P2501 am Friday 05. July, 16:18 MES (#4)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Halb so wild. Es steht ja ausdrücklich, dass die Massnahmen sowohl geeignet wie auch zumutbar sein muss. Solange also keine Massnahme definiert wurde, die beide Ansprüche erfüllt (mir ist bis dato keine bekannt) hat das Gesetz für die Provider keine Auswirkungen.


    Re:Vorgeschriebene Spam-Filter (Score:1)
    Von kruemelmonster (symlink.5.kruemi@spamgourmet.com) am Saturday 06. July, 18:20 MES (#5)
    (User #3 Info) http://www.tedaldi.net
    Naja, ein Problem bleibts Trotzdem! Denn nun können sich die Gesetzlimacher die zurücklehnen und die Hände in Unschuld waschen ("Wir haben ja etwas gemacht, jetzt muss es nur noch umgesetzt werden").
    Ein Gesetz, das nicht umgesetzt werden kann, ist im besten Fall nicht schädlich!
    Ich befürchte, hier haben sich einige stark gemacht, dass sowas sinnloses entstanden ist, statt ein Griffiges gesetz, dass die Absender und Adresshändler mal direkt anpackt!
    --
    auch die Zehe ist ein Laufwerk

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