| |
|
Gesichtserkennung aller Ankommenden am Flughafen Zürich |
|
|
Veröffentlicht durch maol am Sonntag 30. Juni, 20:42
Aus der Erkennung-oder-Katalogisierung Abteilung
|
|
|
|
|
Patrik schreibt "Der Spiegel schreibt über die automatische Gesichtserkennung aller Ankommenden am Flughafen Zürich, die 'rechtzeitig' zur Feriensaison installiert wird, was die Schweizerische Depeschenagentur sich von der Polizei bestätigen liess. Das System soll von einer Firma C-Vis in Bochum kommen. (Davon hatte es Der Bund (BE) schon mal am 25.5., der Artikel im Archiv ist aber kostenpflichtig)."
|
|
|
|
|
|
"Angeblich dient die Sache dazu, "unechte" Flüchtlinge, die über Umwege in die Schweiz kommen, zu erkennen bei ihrer zweiten Ankunft im Land. Und um die Kosten für deren Rücktransport der richtigen Fluggesellschaft verrechnen zu können.
Ueber die rechtliche Situation schrieb Der Bund damals:
BUND: Rechtlich soll das System dereinst im neuen Ausländergesetz abgestützt werden. Im Entwurf, den der Bundesrat im März zuhanden des Parlaments verabschiedet hat, steht ausdrücklich, dass zur Personenidentifizierung von Ausländern «die Erhebung biometrischer Daten» angeordnet werden kann. Und zur Überwachung am Flughafen heisst es im Entwurf, dass «technische Erkennungsverfahren» erlaubt sind - wobei der Bundesrat die «Spezifikationen, denen ein Gesichtserkennungssystem genügen muss», selber regeln will.
Bis das neue Ausländergesetz in Kraft tritt, dauert es indes noch rund zwei Jahre. Für den Pilotversuch mit dem Gesichtserkennungssystem gibt es somit keine rechtliche Grundlage. (Hervorhebung durch den Zitator) Die brauche es auch nicht, sagt Ulrich Neracher. Es gehe dabei lediglich um eine neue Form der polizeilichen Identifikation, die im Übrigen mit dem selektiven Einsatz und der kurzen Aufbewahrungsdauer der Daten genügend geregelt sei. Der Zürcher Datenschutzbeauftragte Bruno Baeriswyl ist da anderer Meinung. Für die Erfassung sensibler Daten sei eine Rechtsgrundlage unabdingbar, sagt er. Baeriswyl zeigte sich erstaunt darüber, dass die Flughafenpolizei den Versuch trotzdem starten will. Er habe im letzten Herbst auf die fehlende Rechtsgrundlage und auf weitere offene Fragen aufmerksam gemacht; so auf die Verhältnismässigkeit der Massnahme und die Technikgestaltung. Seither habe er jedoch von den Verantwortlichen nichts mehr gehört.
Pragmatisch äussert sich der Sprecher des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten: Man lege sich bei Pilotversuchen grundsätzlich nicht quer, sei man doch selber an den Erfahrungen interessiert, sagt Kosmas Tsiraktsopulos. Er bedauert allerdings, dass der Datenschutzbeauftragte heute keine gesetzlichen Möglichkeiten habe, für Pilotversuche einen Rahmen zu setzen./BUND"
|
|
|
|
< Eclipse Version 2.0 released! | Druckausgabe | Tim O'Reillys Wort zum Sonntag > | |
|
Diese Diskussion wurde archiviert.
Es können keine neuen Kommentare abgegeben werden.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ich werde demnächst eine Papp-Maske anschaffen und damit vor ihren Scannern aufkreuzen ;) Nein im Ernst, kann man sich weigern, sein Gesicht scannen zu lassen? Wenn niemand 'ne Antwort weiss, werde ich es doch tatsächlich versuchen gehen, wer macht mit?
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Du kannst ja mal versuchen ob Du so die Teletubbies auf die "schwarze Liste" bringen kannst. *LOL* --
Computers - born to use Linux!
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Im Tagi steht, dass die Software einen Erkennungswinkel (oder wie auch immer das heisst) von 15 Grad hat. Wenn sie keine Kameras im Boden eingebaut haben, dann reicht es also vom Verlassen des Flugzeugs bis zum Verlassen des Terminals den Kopf immer gesenkt zu halten...
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Hm, also wenn ich diesen Artikel auf Heise lesen, frag ich micht etwas, ob unseren Entscheidern.
Auf der einen Site ist es beruhigend zu wissen, dass das System datenschutzrechtlich eh nicht relevant ist (da nicht funktionstüchtig). Auf der anderen Seite ärgert mich, dass da wieder viel Geld für solchen Blödsinn ausgegeben wird! --
auch die Zehe ist ein Laufwerk
|
|
|
|
|
|
|