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Verbot von Kopier-Anleitungen in Deutschland?
Veröffentlicht durch xilef am Mittwoch 22. Mai, 06:07
Aus der bye-bye-Nutzerrechte Abteilung
Zensur Laut einem Artikel auf de.internet.com fordert die deutsche Musikindustrie, dass Anleitungen in Fachmagazinen zum Brechen von Kopierschutzmassnahmen verboten werden. Schliesslich stünde in "Schöner Wohnen" auch nicht, wie man in ein Reihenhaus einbricht. Der Vergleich hinkt: Das Einbrechen in ein Reihenhaus stellt im Vergleich zur Privatkopie kein Recht dar.

Sollte ein solches Verbot Realität werden, drohen Deutschland ähnliche Zustände wie in den USA mit dem "Digital Millenium Copyright Act" (DMCA). Dort ist es kaum mehr möglich, auf Sicherheitslücken in Kopierschutzsystemen hinzuweisen.

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    haus ? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Wednesday 22. May, 07:05 MES (#1)
    ich finde der vergleich hinkt gar nicht so arg. es muss nur heissen wie man in sein eigenes haus einbricht. wenn man sich von seinem eigenen haus keinen schluessel mehr nachmachen duerfte (um ihn zb ins auto zu legen) wuerde das da aber auch stehen.
    Recht? (Score:1)
    Von spacefight (spacefight at hotmail dot com) am Wednesday 22. May, 08:41 MES (#2)
    (User #299 Info)
    IMHO gibt es kein Recht auf eine Privatkopie, eher eine Duldung dergleichen. Wenn es ein tatsächliches Recht geben würde, könnte man als Privatperson jeden Plattenhersteller verklagen, welcher einem das Recht nimmt, Privatkopien zu erstellen. Privatkopie.net spricht auf der Startseite auch von einer "Erlaubnis" und nicht von einem Recht. Mein Tipp: Filzstift immer bereithalten und weiterhin fleissig C't & Co lesen :)
    Re:Recht? (Score:1)
    Von P2501 am Wednesday 22. May, 09:13 MES (#3)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Man streitet sich darüber, ob es sich nun um ein Recht oder nur eine Erlaubnis handelt. Meiner Meinung nach ist es eher ein Recht. Auf jeden Fall ist es mehr als eine schlichte Duldung.

    Wie ich früher schon mal erwähnt habe, dient die Privatkopie dazu, die Informationsfreiheit (welche ja ein Recht ist) zu garantieren. Indem jedem erlaubt wird, private Kopien herzustellen, und im engeren Freundeskreis weiterzugeben[1], soll verhindert werden, das irgendwem Informationen (in welcher Form auch immer) einfach vorenthalten werden können.

    Ein Beispiel: Ein grosser Musik- oder Videoproduzent beschliesst, eine bestimmte Person nicht mehr zu beliefern, weil diese als Querulant bekannt ist. Das ist ein Verstoss gegen die Inforamtionsfreiheit. Besagte Person kann dieses Problem nun ganz einfach und legal umgehen, indem sie eine Kopie von einem Freund bezieht.

    Ohne die Privatkopien wird es schwierig, die Inforamtionsfreiheit durchzusetzen. Auch das ganze DRM ist in dieser Beziehung übrigens sehr kritisch. Insofern würde ich schon sagen, dass es ein Recht auf Privatkopien gibt. Dass muss nicht heissen, dass andere Rechte nicht fallweise höher bewertet werden können (insbesondere das Recht auf Bezahlung einer Leistung!)

    [1] Gnutella&Co. zählen im Übrigen nicht zum "engeren Freundeskreis". ;-)


    Re:Recht? (Score:1)
    Von brummfondel am Wednesday 22. May, 10:13 MES (#7)
    (User #784 Info)
    Das ganze ist aber trotzdem recht wackelig. Was hindert einen denn daran, ein Original zu erwerben und das dann an eine andere Person zu verkaufen oder zu schenken? Schon so würde sich das von Dir gebrachte Querulantenbeispiel auch lösen lassen.

    Außerdem würden wohl irgendwelche Lizenzen aussagen, daß jene Person nicht beliefert werden darf, egal, ob mit einem Original oder einer Kopie. Beides wäre damit Verstöße und dann doch nicht legal.

    Bestes Beispiel sind doch Waffenexporte: Waffen dürfen nicht so ohne weiteres exportiert werden, das Wissen, wie man sie jedoch herstellt, also die Personen der betreffenden Firmen dagegen schon. Das entspricht durchaus Deinem Beispiel, daß eine Kopie weitergeben werden darf: in diesem Fall die Baupläne und das Wissen, so etwas zu bauen.
    Außerdem bringst Du etwas Information und Ware durcheinander: wenn ich einem Freund, der eben besagte Musik nicht bekommen könnte, davon erzähle, sie im vorsinge (oder besser auch nicht) oder mein Original ihm vorspiele, ist das durchaus genug Freiheit, er muß ja nicht unbedingt eine eigene Kopie besitzen, allein daß die Information für ihn (bei mir) zugänglich ist und in seinem Kopf, würde wohl reichen.

    Alles halt eben eine Grauzone aber mit Sicherheit besteht kein Recht auf eine Kopie, die man weitergeben darf, der Fall Sicherheitskopie ist dagegen eher Ausschlaggebend: ich möchte vermeiden, daß jede seltene CD einen Schaden bekommt und nutze eine Kopie.
    --
    $ cd /dos/c/MICROSO~1
    $ rm -rf *
    Re:Recht? (Score:1)
    Von P2501 am Wednesday 22. May, 10:45 MES (#8)
    (User #31 Info) http://www.p2501.ch/

    Das ganze ist aber trotzdem recht wackelig. Was hindert einen denn daran, ein Original zu erwerben und das dann an eine andere Person zu verkaufen oder zu schenken? Schon so würde sich das von Dir gebrachte Querulantenbeispiel auch lösen lassen.

    Ja, solange technische Massnahmen dass nicht verhindern. Rate mal, woran die Vertriebsgesellschaften gerade arbeiten.

    Außerdem würden wohl irgendwelche Lizenzen aussagen, daß jene Person nicht beliefert werden darf, egal, ob mit einem Original oder einer Kopie. Beides wäre damit Verstöße und dann doch nicht legal.

    Nein, dann käme bei einer Privatkopie der Erschöpfungsgrundsatz des Urheberrechts zum Zuge. Eine solche Klausel wäre in diesem Fall ungültig.

    Bestes Beispiel sind doch Waffenexporte: Waffen dürfen nicht so ohne weiteres exportiert werden, das Wissen, wie man sie jedoch herstellt, also die Personen der betreffenden Firmen dagegen schon.

    Du bringst öffentliche und private Informationen durcheinander. Erst, wenn man etwas veröffentlicht (also verkauft, vorführt, etc.) wird die Information öffentlich, und erst damit gelten die von mir erwähnten Grundsätze.

    Außerdem bringst Du etwas Information und Ware durcheinander: wenn ich einem Freund, der eben besagte Musik nicht bekommen könnte, davon erzähle, sie im vorsinge (oder besser auch nicht) oder mein Original ihm vorspiele...

    Eine solche private Vorführung ist juristisch der Privatkopie gleichgestellt. Dein Beispiel zieht im Übrigen nicht in Betracht, dass der Freund des "Querulanten" aus meinem Beispiel vielleicht selbst auf der Abschussliste steht, und die Kopie selbst von einem Freund besorgen musste.

    Noch was: Für das Recht (bzw. die Erlaubnis), Privatkopien herzustellen, zahlen wir GEMA bzw. SUISA Gebühren.


    Re:Recht? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Wednesday 22. May, 12:15 MES (#9)
    Noch was: Für das Recht (bzw. die Erlaubnis), Privatkopien herzustellen, zahlen wir GEMA bzw. SUISA Gebühren.

    Und eben hier liegt die Riesen-Schweinerei beim neuen Urheberrecht in DE, laut dem die Privatkopie zwar faktisch verboten wird (schließlich darf für eine Privatkopie dann kein Kopierschutz mehr umgangen werden), aber trotzdem sollen für alle Geräte, die potentiell Kopien anfertigen könnten GEMA-Gebühren gezahlt werden - klarer Fall von doppelt abkassieren: alle sollen einen Ausgleich für Kopien zahlen, die sie gar nicht mehr anfertigen können/dürfen! Und das wird auch noch vom Gesetzgeber so vorgeschrieben... Da kann man doch gleich die GEMA abschaffen und eine Musikindustrie-Subventionssteuer einführen...
    Als nächstes Verboten (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Wednesday 22. May, 09:26 MES (#4)
    -Waffen mit Anleitungen wie man sie lädt
    -Messer mit Beschreibung wo die Klinge dran ist
    -Lieder wie "immer mitten in die Fresse rein"
    -Fäuste ("He SIE! Ich habs genau gesehen, Sie haben eine Faust gemacht! Ich meld sie!")

    Allerdings muss ich sagen dass ich diese Zeitschriften ("Hacker Tips aus dem Internet! Kopierschütze knacken!") verabscheue. Gesetze sind aber der falsche weg..
    [1984] Gedankenverbrechen (Score:1)
    Von KingDom (kingdom\x40weltuntergang.ch) am Wednesday 22. May, 09:29 MES (#5)
    (User #55 Info) http://home.datacomm.ch/kingdom
    Ist das was du meinst.
    --
    You live and learn; or you don't live long.
    C'T (Score:1)
    Von fujiwara am Wednesday 22. May, 10:01 MES (#6)
    (User #748 Info)
    ...gemeint mit den "Anleitungen in Fachmagazinen zum Brechen von Kopierschutzmassnahmen" sind wohl vor allem die vielen Artikel im c't ... Diese Jungs sind aber auch nicht auf den Kopf gefallen und verwenden schon seit längerem sorgfältig ausgewählte Formulierungen und weisen z.b. darauf hin, was "illegal wäre", wenn man es dann "täte"...hehe :D Notfalls könnte man Anleitungen zum Knacken von Kopierschutzmassnahmen auch in Versform packen, und dann wären sie als Kunstwerk geschützt (vor Zensur und -lustigerweise- unerlaubter Vervielfältigung) Die Copyright Gestapo geht mir langsam echt auf den Sack. Sollen sie doch ihre Kohle mit dem Merchandising machen, das versuchen sie ja eh schon lange.
    windowser style :) (Score:2)
    Von kuckuck am Wednesday 22. May, 18:48 MES (#10)
    (User #818 Info)
    also ich hatte nie probleme mit cdrecord oder xmms...

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