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Veröffentlicht durch xilef am Donnerstag 25. April, 15:43
Aus der horch-was-funkt-von-draussen-rein Abteilung
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Ein Artikel
auf de.internet.com
beschreibt die (allerdings noch unsichere) rechtliche Lage zu
WLAN. Höchstwahrscheinlich ist der Datenklau aus
ungeschützten WLAN-Netzwerken legal, da sich das (deutsche)
Strafgesetzbuch nur auf Daten erstreckt, die besonders gegen
unberechtigten Zugang gesichert sind. Bei ungeschützt in die Welt
hinausgefunkten Daten dürfte das nicht zutreffen.
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< Tages-Anzeiger-Archiv nur gegen Bezahlung | Druckausgabe | Hoher Schadenersatz wegen fehlenden Lizenzen > | |
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Von Anonymer Feigling am Friday 26. April, 02:17 MES (#2)
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Interresant finde ich den Zusammenhang zwischen
Broadcasting und ungeschützten WLAN-Netzwerken.
In Deutschland wird momentan darum gekämpft,
dass private Kopien von zb. Radiomitschnitten oder
CD'S rechtmässig sind, wie es bisher eigentlich
war. Habe ich also als ein Besitzer ungesicherter
WLAN- Netzwerke zuhause, zu
welchem andere an von mir privat gespeicherte,
aber dennoch urheberrechtlich geschützte
Werke, ohne dass ich dagegen Einspruch
erheben darf, Zutritt erhalten können, entweder
(1) eine Pflicht, GEMA-Gebühren für öffentlich
aufgeführte Stücke zu zahlen oder (2)falle ich automatisch in bestehende Werbeverträge rein und
erhalte entsprechend ein Entgelt nach "Zuschauer-
zahlen"?
Fragen über Fragen.
chvt
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