In der Schweiz müssen alle Geschäfte, die Elektrogeräte verkaufen, diese auch wieder zur Entsorgung zurücknehmen. Sie müssen dies aber nicht gratis tun.
Viele Geschäfte erheben eine sogenannte "vorgezogene Entsorgungsgebühr" beim Verkauf der Geräte. Hat man eine solche Gebühr bezahlt, kann man das Gerät ohne weitere Kosten beim Geschäft, wo man es gekauft hat, oder bei einem beliebigen anderen, dass diese Gebühr ebenfalls erhebt, abgeben.
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