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Ich bin kein grosser Filmkonsument. Deshalb kenne ich die Filme, die ich mir angesehen habe, noch nach vielen Monaten fast auswendig. Filme sind bei mir also praktisch 1-Weg-Produkte, die ich nicht zu kopieren brauche.
Was ich weniger klar sehe ist, weshalb die Industrie plötzlich ein so dringendes Bedürfnis hat, diese Dinge einzuschränken. Es war doch schon zu Analog-Zeiten kein Problem, sich von einer Videokassette eine Kopie zu besorgen (man leihe sich einen zweiten Recorder und lege los!) und die war dann wohl auch nicht gleich *so* schlecht. Trotzdem hat die Industrie Geld verdient. Gewerbsmässiges Kopieren solcher Werke ist schon lange verboten und die Videothek schliesst doch sowieso einen Mietvertrag mit dem Kunden ab, in dem sie das Kopieren des geliehenen Films verbieten kann (wenn es denn wirklich kein Gesetz gäbe).
--> Ich halte die Rechtslage für ausreichend. Diejenigen zu erwischen, die sich privat ein oder zwei Kopien machen, ist auch mit neuen Gesetzen kaum möglich, wenn man nicht gerade eine geheimdienstliche Flächenüberwachung einführt.
Grüsse vom Knochen
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Ich denke, dass sie sahen, was mit mp3 passierte und sie dies im Filmsektor "verhindern" wollen. Man findet heutzutage so viele Filme im Internet, dass man es kaum selber glaubt. Und wenn die Leitungen immer noch schneller werden ist innert ein par wenigen Stunden schwupdiwup der Film halt vom Internet geladen, "gratis" wenn man die Verbindungskosten nicht mitzählt. Und wer möchte da dann noch zahlen, wenn man es gratis bekommt? Genau gleich wie mit der Musik.
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Und wer möchte da dann noch zahlen, wenn man es gratis bekommt? Genau gleich wie mit der Musik.
Naja, die Tauschbörsen etc. eignen sich viel besser für kleine Musikstücke. Allein schon, weil die meisten Teilnehmer nicht mehr als einige Stunden pro Woche online zu sein scheinen und die Hälfte irgendwie nie richtig erreichbar ist. Schon Videos von 30 MB (natürlich extreme MPEG-Artefakte) kriege ich selten in einem Stück herunter. Grössere klassische Musikstücke genausowenig. Derzeit ist die Gefahr also noch recht klein, wenn es sich um Kinofilme handelt. Der Ärger, den ich spare, sind mir ein paar Franken Leihgebühren wert!
Als Zukunftsvorsorge (wie Du sagtest) ist das schaffen einer klaren Rechtsgundlage wohl im Sinne aller. Aber die Lösung sollte sich an der aktuellen Usanz orientieren, nicht an den Träumen der gutverdienenden Manager! Ich finde es widerlich, wenn im Zuge der Diskussion sofort versucht wird, den Kunden so weit wie möglich zu entrechten, anstatt einfach nur die gute Zusammenarbeit rechtlich abzusichern (das bezieht sich jetzt stärker auf die Musik als auf den Film).
Der Knochen
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bei den filmen, a la bonheur, aber bei musik find ich dass sehr fragwuerdig, das riecht verdammt nach abzocke. das wird darauf herauslaufen, dass ich mir eine separate cd fuer den cdplayer der stereoanlage und eine weitere fuer den computer mit entsprechendem kopierschutz kaufen muss. dazu noch einmal extra blechen, wenn du ein album als mp3 haben willst, noch einmal abdruecken, wenn du vermessen genug bist, dies auch auf dem minidisc player oder sogar auf dem walkman hoeren zu wollen! fuer jedes medium, dateiformat extra bezahlen, denn kopieren/umformen ist ja illegal. nein danke!
Seuli
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O'Toole said: Murphy was an optimist.
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Das ist gerade bei musik aeusserst fragwuerdig.
Ich habe im Auto eine CD-Wechsler. Wer weiss, wie CDs nach einer sehr kurzen Zeit im Auto aussehen, der wird kaum seine teuren orginal-CDs reinschmeissen, sondern tunlichst nur kopien mitnehmen. Auch bei einem Aufbruch des Autos ist dies der einzige weg, die orginale zu behalten.
Naechste Frage: Wenn all das Kopieren fuer private Zwecke (ich nehme nicht an, dass mir jemand weissmachen moechte, dass wenn ich mit drei kollegen musikhoerend wohinfahre, dies eine oeffentliche Auffuehrung ist) verboten ist, tja: was ist denn mit den Kassetten, welche auch im Auto rumfliegen???
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If you think sex is a pain in the ass - try different position.
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Die Erlaubnis, sich private Kopien von Büchern, Musikstücken, Filmen oder was auch immer zu ziehen, ist nicht einfach eine nette Beigabe für die Konsumenten. Damit soll die Informationsfreiheit garantiert werden, und die ist immerhin ein Völkerrecht!
Da das Völkerrecht in den meisten Staaten (inkl. Schweiz, Deutschland und Österreich) in der Verfassung verankert ist, ist dieser Vorschlag also ganz eindeutig Verfassungswiedrig. Würde er nämlich zusammen mit dem DMCA angenommen, so könnten die Distributoren mittels technischer Massnahmen ganz einfach bestimmen, wer bestimmte Inhalte legal sehen darf, und wer nicht. Damit wäre die Informationsfreiheit aber eindeutig verletzt.
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So lange Information Geld kostet ist dieses Problem ohnehin nicht gelöst. IMHO treffen hier sehr viele sich widersprechende Interessen aufeinander. Zum Beispiel:
- Händler und Produzent einer Ware müssen grundsätzlich selbst entscheiden können, wem sie etwas verkaufen und wem nicht
- Jeder hat Anrecht auf Bezahlung für seine geleistete Arbeit
- Der Zugang zu Kunst und Kultur muss jedem offen stehen
- Der Künstler hat sehr weitgehende Rechte an seinem Werk (erst recht, wenn es sich um Einzelstücke handelt)
Das unter einen Hut zu wursteln wäre schon schwierig, wenn wenig Geld im Spiel wäre. Aber leider geht es auch noch um Millionen, was einige dazu verleitet, über alle Grenzen von Vernunft und Anstand hinaus zu schlagen.
Der Knochen
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Stimmt. Es ist schwierig, das ganze unter einen Hut zu bringen. Nur war es das schon, als das Urheberrecht eingeführt wurde. Und genau darum hat man damals die heute gültige Regelung eingeführt. Zur Erläuterung:
Händler und Produzent einer Ware müssen grundsätzlich selbst entscheiden können, wem sie etwas verkaufen und wem nicht
Der Künstler hat sehr weitgehende Rechte an seinem Werk (erst recht, wenn es sich um Einzelstücke handelt)
Die aktuelle Regelung gibt dem Urheber weitgehende Rechte über sein Werk. Unter anderem auch, an wen es verkauft wird.
Der Zugang zu Kunst und Kultur muss jedem offen stehen
Gleichzeitig wird das Kopieren im privaten Rahmen (auch im engen Familien- oder Freundeskreis) erlaubt, und somit trotz der sehr restriktiven Verkaufsregelung ein gewisser Grand an Informationsfreiheit gewährleistet.
Jeder hat Anrecht auf Bezahlung für seine geleistete Arbeit
Um den finanziellen Schaden aus den privaten Kopien zu decken, wird eine Gebühr auf Leermedien genommen (GEMA bzw. SUISA).
Was die Distributoren hier versuchen, ist, auf dem Buckel der Konsumenten und ohne Rücksicht auf die Informationsfreiheit eine Regelung durchzusetzen, die ihren persönlichen Interessen entgegenkommt. Den Künstlern wird dies letztlich herzlich wenig bringen.
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Händler und Produzent einer Ware müssen grundsätzlich selbst entscheiden können, wem sie etwas verkaufen und wem nicht
Und der potenzielle Kunde kann sich entscheiden ob er bei ihnen kauft oder anderswo. Im letzteren Fall haben sie nichts geleistet und auch zu melden. Das nennt man Konkurrenz. Kuenstliche Monopole (vor allen des Haendlers/Verlegers) sind eine aeusserst fragwuerdige Angelegenheit.
Jeder hat Anrecht auf Bezahlung für seine geleistete Arbeit
Nicht in einer Marktwirtschaft. Da hat jeder Anrecht auf das was der Markt hergibt. Bei Bits, wo jeder beliebig oft (re-)produzieren kann ist wegen Angebot>>Nachfrage der Marktpreis so ca Null. Wieso sollen Kuenstler und deren Haendler bessere Bedingungen haben als alle anderen? Man kann die Marktwirtschaft als solches ablehnen, aber dann ist eine Loesung fuer alle noetig, nicht nur ein Sonderzueglein fuer eine Minderheit.
Der Künstler hat sehr weitgehende Rechte an seinem Werk
Ein Recht, dass nie gerechtfertigt wurde. Wieso soll er das haben duerfen? Ein Hersteller eines Autos hat auch kein Recht den Gebrauch davon zu beieinflussen. Wieso soll ein Kulturschaffender ein Sonderprivileg haben?
(erst recht, wenn es sich um Einzelstücke handelt)
Da ist vielleicht eine Sonderregelung angebracht, wegen Seltenheitswert, so analog zum Heimatschutz. Aber natuerlich ist alles kopierbare per Definition kein Einzelstueck :-).
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Make your code truely free: put it into the public domain
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