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Mein ich das nur, oder klingt das "auch nicht laufen lassen" (run) nicht auch etwas so, als würde ein Betrieb der Programme unter einem Emulator wie Wine oder gar VMware nicht erlaubt?
Oder anders gesagt: Windows darf nur auf erlaubten Geräten laufen, also einem PC mit dem tollen Windoze-Aufkleber?
Andererseits: da fast alle PC's sowas haben, dürfte ich doch per vnc die Ausgabe von einem solchen PC auf einen anderen mit Aufkleber umleiten - ist doch ein erlaubtes Device? Das Device muß natürlich dann auch eine Windoze-Lizenz haben, aber die werden neuen PC's ja meist mitgeliefert.... --
$ cd /dos/c/MICROSO~1
$ rm -rf *
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Dann darf ichs ja sogar auf meinem WC-Spülkasten laufen lassen. Dahin hab ich den Windoof-Aufkleber nämlich verfrachtet. --
Diesen Satz bitte nicht lesen! Und diesen auch nicht!
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Nur, wenn Du da von einem MS-zertifizierten Hardwarehändler einen Computer einbauen lässt... ;-)
Der Knochen
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Von Anonymer Feigling am Tuesday 19. March, 20:50 MES (#2)
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Einerseits stiftet Billy Schulen, andererseits führt MS ein inakzeptables Lizenzmodell ein. MS lenkt an einer Stelle ein, an anderer Stelle schlagen sie zu. Das ist wohl derzeit das Mittel der Wahl, um sich aus dem Kartellprozess zu mogeln.
Ich schätze in nicht allzu langer Zeit wird auch Mono aus Lizenzrechtlichen Gründen verboten werden. Was soll das alles? Wo führt das hin?
Ich finde es peinlich. (zum kotzen)
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Als nächstes darf dann ein Windows-Bild nur angezeigt werden, wenn der digital an den PC angeschlossene Monitor eine gültige Lizenz hat - und wer die bekommt, entscheidet Micro$oft.
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Von Anonymer Feigling am Tuesday 19. March, 22:15 MES (#5)
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... und Mayo-Brötchen nicht mehr vor eine M$-Tastatur essen.
Wenn ich etwas ignoriere, dann das! Die sollen mich mal klagen!
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....dann würd mich so eine Lizenz wohl etwas wurmen. In den meisten Europäischen Ländern sind solche Verträge eh nicht zulässig, wenn sie die Nutzung eines Produkts zu stark einschränken (jedenfall ist das so bei Privatnutzer). Und sowas liegt hier vermutlich vor. BTW: Auch Clickverträge sind unzulässig und Verträge die in den eingeschweissten Folien liegen genauso.
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Von Anonymer Feigling am Wednesday 20. March, 02:39 MES (#7)
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Hallo Leute,
Ich habe die Lizenzbestimmung auch gelesen, sehe aber kein grosses Problem. Ich verstehe den Monstersatz nämlich folgendermassen:
- Was in den Features von NetMeeting, Remote Assistance, und Remote Desktop enthalten ist, ist immer zugelassen.
- Weitere remote-access Funktionalitäten sind lizenzwidrig.
- Eine weiter als 1. gehende Verwendung von Win XP per Remote-Steuerung setzt den Erwerb einer Lizenz voraus.
Das einzige mögliche Problem, das ich ausmachen kann, ist, dass die Funktionen der Mircosoft Remote-Access-Tools nicht überschritten werden dürfen. Es entzieht sich jedoch meiner Kenntnis, ob weitergehende Funktionen überhaupt nötig sind.
Adrian Moos
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Guter Punkt. So kann man das auch sehen. Am Ende ist aber bestimmend, wie Microsoft und der Richter die Sache auslegen. Deshalb sind Sätze, die grosse Spielräume lassen (wie dieser hier) gefährlich.
Der Knochen
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Hm... wenn ich das recht verstehe, darf z.B. VNC und auch Symantecs pcAnywhere (r) nimmer eingesetzt werden.
VNC vor allem dann nicht, wenn der Client auf ner Unix-Kiste oder nem Mac läuft! --
auch die Zehe ist ein Laufwerk
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Von Anonymer Feigling am Wednesday 20. March, 12:41 MES (#13)
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VNC läuft ja schon recht lange auf Windows
und wird exzessiv vor allem dort eingesetzt,
wo man von auch mal von einer Unixumgebug aus auf
einer Windowskiste mal was machen muss.
Das können die doch nicht von Heute auf Morgen
ändern, schliesslich gibt es das Gewohnheitsrecht!
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Nicht ganz, als die Blutrache verboten wurde, bestand sie nicht als Gewohnheitsrecht weiter, Gewohneheitsrecht gilt nur dann, wenn es kein Gesetz und keine Verordnung über die betreffende Angelegenheit gibt, und was hat Gewohnheit mit der Lizenz eines neuen Produktes zu tun?
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Von Anonymer Feigling am Wednesday 20. March, 09:24 MES (#8)
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Account erstellen, einloggen.
Menu Einstellungen, Kasten "Stories aus der Homepage ausschliessen", "Autoren", ein Häkchen bei "Raffzahn", und schlussendlich den Button "savehome" klicken.
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Ich finde das Gemäkel über die Rechtschreibung allerdings lächerlich. Ausserdem - wenn Du Raffzahn wegen einiger Rechtschreibefehler filterst tust Du allen unrecht, die, letztlich nur per Zufall, von Raffzahn veröffentlicht wurden (wie z.B. ich) und deren Einsendungen er durch gute Fakten ergänzt hat (wie z.B. die vorliegende Angelegenheit).
Grüsse vom Knochen
PS: Ich denke mal "Thür und Thor" war ein Wortspiel mit dem nordischen Donnergott "Thor" und kein kapitaler Tippfehler. Den Witz verstehe ich zwar nicht so ganz, aber es ist vermutlich irgend ein Insider ;-)
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Komatas?
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Von Anonymer Feigling am Wednesday 20. March, 23:18 MES (#17)
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Komatas ?
Klar:
Vom Koma wg. K.O. durchs Komata ins Kamasutra.
Und dann aufm Klomatra neben Klein
auch Kleister gemacht.
Ist doch lustich.
Ich kann mich der ganzen
Filterei nicht anschliessen.
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Von Anonymer Feigling am Monday 13. May, 11:55 MES (#18)
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Du bist vermutlich auch so ein Anti-Zensur-Fuzzi, der sich schon "Zensur!" schreit, wenn bei MP3 gewisse Ton-Informationen weggelassen werden.
Aber dann einen der aktiveren Symlinkautoren filtern wollen...
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