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wäre spassig, mal die temporären internetdateien der bundeshaus-PC's zu durchstöbern und die harte pornographie herauszusuchen. zum glück muss man aber von einer thematik nichts verstehen, um darüber gesetze zu erlassen.
so nebenbei: ich finde es höchst bedenklich, dass der konsum von kinderpronographie per se erlaubt sein soll. selbstverständlich ist konsum schwer nachweisbar, aber ein verbot erlaubt den ermittlern, sich mit dem potentiellen straftäter auseinanderzusetzen. ich bin sicher, dass leute, die mit regelmässigkeit degoutante lolita-sites aufsuchen, auch das eine oder andere video zuhause haben.
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Vor Gericht müsste man einer Person schon eindeutig nachweisen können, dass er massen von solchen Bildern (auf Datenträgern) hortet. Bei ein paar Bildern im Cache, möcht ich mal den Staatsanwalt sehen, der beweisen kann, dass es eindeutig ist, dass eine bestimmte Person (und nicht eine andere) diese heruntergeladen hat. Obwohl technisch gesehen stimmt das schon: anschauen = heruntergeladen. In der realität lässt sich das aber kaum beweisen. Von dem her ein vernünftiger Ansatz, der auch in der Realität funktionieren wird.
Wir alle wissen wie löchrig webbrowser sind und denkbar wäre es, dass ein Wurm sich wie Porno-Kosument verhält und die caches und Datenträger mit Bildern füllt. Das Gegenteil lässt sich kaum widerlegen und möglich wäre es allemal.
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Von Anonymer Feigling am Monday 18. March, 16:19 MES (#9)
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Dann wäre es ja auch noch möglich, dass die Images durch entsprechenden HTML- Code auf einer x-beliebigen Seite geladen werden, ohne dass der User gezielt harte Pornografie gesucht hat.
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Ist HTML ein neuer Virus?
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Nun - um auf einer seriösen Seite unseriöse Bilder zu laden muss man den Code dieser seriösen Seite verändern. Das heisst, dass ein Cracker dahinterstecken muss, der den Account knackt. Solche Dinge sind schon vorgekommen. Es wäre aber sicher einfacher, einen VBS-Wurm zu schreiben, der als Schadensroutine illegale Bilder aus dem Internet herunterlädt. Die Verbreitung dieses Wurms geschähe im normalen DD-Verfahren (DAU-Distribution), das ja unterdessen als Industrie-Standard angesehen werden kann (Gibt es schon eine W3C-Empfehlung? "Distrubution of malicious software using the average user's brainlessness").
Da nun anscheinend immer noch keine Smart-Links (oder wie die Dinger hiessen) im MSIE verankert sind ist es "leider" nicht möglich, durch einen Hack diese Verlinkungs-Liste entsprechend anzupassen...
Grüsse vom Knochen
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Wie wird den "harte Pornographie" von unserem Bund definiert? So rein rechtlich? Geht das überhaupt?
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ja, dazu ist der gesetzgeber ja da, um einen sachverhalt zu definieren.
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Inzest und Sodomie werden mir gelegentlich in Spammings angeboten (obwohl ich sehr bezweifle, dass so etwas dann tatsächlich unter den angegebenen Adressen erhältlich ist). Ich kann wohl nur beten, dass da niemals einer ein Bild anhängt!
Wie lange dauert es wohl noch, bis die Polizei bei jeder Hausdurchsuchung einen grep mit einschlägigen Stichworten durch den Rechner lässt? Der würde in meiner Spam-Sammlung wohl genügend einschlägige Worte finden, um eine Beschlagnahmung jedes verfügbaren Datenträgers und Rechners zur Folge zu haben! Bei der Menge an solchen Dingen, die ich zu Hause habe, sähe ich meine Einrichtung vermutlich jahrelang nicht mehr wieder.
Der Knochen
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Auch mir drängt sich diese Frage auf! Vielleicht sollte ich den in Zukunft ausschalten. Das erhöht zwar den Netzverkehr massiv (ist damit eher asozial), aber meine Internetanbindung wäre schnell genug.
Noch schwieriger wird es bei Filesharing-Systemen. Dieses System zwingt einen dazu, die Files auf der Platte zu speichern (erst noch in einem leicht auffindbaren Verzeichnis unter dem echten Namen und nicht, wie beim Browser, in einem unübersichtlichen Cacheverzeichnis mit kryptischen Filenames). Es ist dort gar nicht möglich, festzustellen, ob es sich um legale oder illegale Pornographie handelt, wenn man das File nicht auf die Disk speichert. Der Dateiname sagt nun einmal nichts aus. Wenn ich das Herunterlad-Zielverzeichnis freigegeben habe besteht zudem das Risiko, dass sich jemand das anstössige Bild herunterzieht, bevor ich es löschen konnte. Dann bin ich nicht nur Konsument sondern auch Dealer.
Nehmen wir einmal an, die Sache würde mit der grösstmöglichen Strenge behandelt und ich könne es mir absolut nicht leisten, mich strafbar zu machen (vielleicht, weil ich auf Bewährung verurteilt wurde):
- Ich kann keine Tauschbörsen benutzen, weil hinter jedem File ein illegales Bild stecken kann.
- Ich kann nicht ins Internet gehen, weil das Risiko besteht, dass ein infantiler Cracker die Homepage meiner Bank auf eine illegale Schmutz-Seite umgeleitet hat.
- Ich darf keine Mails lesen, weil mir vielleicht ein Pornospam mit Attachment ins Haus fliegt oder gar ein netter Kollege mir sowas zuschicken will.
- Ich darf keine Software, Bücher oder Zeitschriften aus zweiter Hand beziehen (Flohmarkt etc.), wenn ich nicht Name, Adresse etc. des Verkäufers aufschreibe, weil sich irgendwo dazwischen ja illegales Material befinden könnte.
- Ich darf keinen Zufallsfund der Polizei melden, weil ich sonst sofort eingelocht werde.
Der Knochen
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Es gibt unzählige Methoden den Cache eines Anwenders zu verschmutzen. Viren, Sicherheitslöcher, gehackte Seiten, Foren, Irreführende Dateinamen bei Downloads, Falsche thumbnails, Email mit Download Adressen, versteckte Bilder auf Seiten...... Ich denke, man muss einer Person schon nachweisen können, dass er wissentlich diese Dateien heruntergeladen hat.
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Ich war vor einigen Jahren in einem Verein, wo wir uns unter anderem mit dem neuen Gesetz auseinander gesetzt haben, als dieses definiert wurde und durch den ganzen Vernehmlassungsprozess gelaufen ist.
Nicht dass ich mit harter Pornographie sympathisiere oder sowas, aber wir wollten die genauen Auswirkungen etc. wissen.
Unter anderem haben wir die Polizei von ZH angefragt zu dem Thema, und da hat es geheissen dass man nicht aktiv nach Gesetzesbrüchen suchen werde, sondern nur falls es eine Anzeige oder ähnliches gegen eine Person gibt in dem Zusammenhang. Das heisst, jemand müsste bei mir harte Pornographie finden und mich anzeigen. Die Polizei plant wohl keinen Hausbesuch / Suchprogramme oder ähnliches durchzuführen. Dies zumindest der damalige Stand und die Infos.
Somit ist die Cache/Mail Problematik nicht mehr ganz so gross, ausser man bekommt alle paar Wochen mal aus irgendwelchen Gründen Besuch der Polize :-)
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ausser man bekommt alle paar Wochen mal aus irgendwelchen Gründen Besuch der Polize :-)
Solche Leute gibt's - und auch die haben's nicht verdient, wegen etwas Ärger zu kriegen, das sie nicht getan haben. Was macht die Polizei, wenn Sie in der WG mit gemeinsam genutzten PCs eine Durchsuchung macht und sowas findet? Oder Du leihst einem Kollegen, der Polizist ist, Dein Notebook... oder ein Nachbar mag Dich nicht... Nein, die Sache überzeugt mich immer noch nicht. So lange es nur eine Usanz ist, die mit dem nächsten Regierungsrat im Justizdepartement ändern kann, wenn der irgend eine Ecke ab hat, ist die Situation nicht recht befriedigend!
Der Knochen
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Von Anonymer Feigling am Tuesday 19. March, 11:31 MES (#19)
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Die Polizei plant wohl keinen Hausbesuch / Suchprogramme oder ähnliches durchzuführen.
Ob sie das jetzt planen ist irrelevant. Problematisch ist, dass es moeglich waere. Und wer sagt, dass nicht irgendwann eine Regierung an die Macht kommt, die das dann so handhabt? Und dann heisst es: "Wir stuetzen uns lediglich auf Gesetze, die es schon immer gab, was wollt Ihr eigentlich?"
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Von Anonymer Feigling am Monday 18. March, 23:09 MES (#15)
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Können die mich dazu zwingen ihnen Zugriff auf die Maschine zu geben? Wenn jemand ein Krypto Filesystem einsetzt senden sie die Platte an die NSA :-)?
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In Deutschland gibt es sowas wie Beugehaft (keine Ahnung wie das in CH steht). BTW: Auch die NSA kann kein (gut) verschlüsseltes Filesystem knacken...
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Ich kenne die Rechtslage auch nicht genau, aber ich bin sicher, es gibt einige Mittel, um eine Durchsuchung durchzusetzen. Dass Leute versuchen, irgend etwas zu verbergen, ist ja wohl eher der Normalfall als die Ausnahme. Jeder hat doch Dinge im Haus, die er der Polizei nicht zeigen will. Das muss nicht unbedingt etwas wirklich illegales sein.
Der Knochen
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Von Anonymer Feigling am Tuesday 19. March, 14:38 MES (#21)
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Eine Hausdurchsuchung inkl. Beschlagnahmung ist in der CH mit entsprechendem Befehl möglich. Falls die Dateien verschlüsselt sind, kann aber der Verdächtigte nicht dazu gezwungen werden, den Schlüssel herauszugeben (Angeschuldigte sind nicht zu einer Aussage verpflichtet), in D dürfte das genau gleich sein.
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Eine juristisch sachverstaendige Person hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass in der Botschaft zur Gesetzesaenderung Caches explizit erwaehnt sind. Dabei sollen Bilder, die im Cache landen, nicht strafbar sein (es sei denn, der Cache wird zweckwidrig verwendet). Letztlich wird wohl der Richter entscheiden muessen, ob die Bilder nur konsumiert oder heruntergeladen wurden.
Hier der Auszug aus der Botschaft zur Gesetzesaenderung Seite 35, Absatz 224.3:
Wer sich hingegen Darstellungen von Kinderpornografie zeigen laesst,
bleibt straflos, da der Konsum allein kein Herrschaftsverhaeltnis
ueber das Tatobjekt herbeifuehrt oder aufrecht erhaelt, weshalb
insoweit kein Besitz vorliegt.
Die Grenze zwischen straflosem Konsum und strafrechtlich relevantem
Besitz haengt von den konkreten Umstaenden ab. Im Internetbereich 131
liegt strafrechtlich relevanter Besitz vor, wenn der Internet-Benutzer
pornografische Darstellungen auf eigene Datentraeger, zum Beispiel
seine Festplatte, herunterlaedt (sog. Download) und sie damit in
seinen Herrschaftsbereich aufnimmt. Der Internet-Benutzer beschraenkt
sich dann nicht mehr ausschliesslich auf das Betrachten von Bildern
bei einem Anbieter, sondern gibt zu erkennen, dass er gegebenenfalls
auf diese Bilder wieder zurueckgreifen will.
Nimmt hingegen der Browser (das Such- und Darstellungsprogramm fuer
Inhalte des World Wide Web) in temporaeren Dateien (sog. Cache) eine
Zwischenspeicherung von Dateien pornografischen Inhalts vor, so stellt
das Vorhandensein solcher temporaerer Dateien, auf deren Entstehung
viele Internet-Benutzer keinen Einfluss nehmen koennen, nach
Auffassung des Bundesrates in der Regel noch keine als Besitz zu
qualifizierende Sachherrschaft dar.
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Danke! Damit bleibt zwar immer noch das Tauschbörsen-Problem. Mit einem findigen Anwalt sähe ich da aber immerhin Chancen, dass man das Zielverzeichnis als Cache definieren kann. Da landet der ganze Plunder ja doch ziemlich unsortiert und muss mit irgend einer Verwaltungsstruktur noch vernünftig zugänglich gemacht werden (physisch über Verzeichnisse oder logisch mit einem Verwaltungstool, Playlists o.ä.).
In der Praxis wird es sicher viele Grenzfälle geben (was, wenn jemand einen 30GB-Cache hat und seinen Browser so konfiguriert hat, den nie zu löschen?) und die P2P-Netzwerke stecken ohnehin in einer rechtlichen Grauzone, aus der sie der Bundesrat derzeit wohl kaum "retten" will.
Der Knochen
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