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Hm, auch diese Art der Rechtsprechung hat ihre Vor- und Nachteile.
z.B. koennte man damit imho die Firma Rambus erledigen. Die haben mit ihren Klagen wegen der Patentrechts-Verletzungen auch gewartet, bis niemand mehr auf die Technik verzichten konnte! Haetten sie von Anfang an so gehandelt, haetten sich die Konsortien sicher andere, nicht patentierte Sachen ausgedacht um die Rambus-Patente zu umgehen...
Aber da scheint das offensichtlich nicht zu gelten.
--
auch die Zehe ist ein Laufwerk
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Von Anonymer Feigling am Friday 18. January, 11:02 MET (#7)
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Das Konzept, dass man einen Markenschutz verliert,
wenn man ihn nicht verteidigt, ist zumindest auch
in Deutschland bekannt - vermutlich auch in CH.
Immerhin wird als Erklaerung fuer die abstrusen
Namenrechtsprozesse immer wieder darauf hingewiesen,
dass der Rechteinhaber praktisch genoetigt ist,
Namensrechtsverstoesse zu verfolgen.
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Nicht ganz, die Verteidigung selbst ist kein muss um den Anspruch zu bewahren. Was jedoch eine Marke vernichten kann ist das nicht benutzen. Ziel im Markenrecht ist es den Besitzer einer Marke von Trittbrettfahrern zu bewahren. Selbige kanns aber nur geben wenn man auch durch die Gegend faehrt (schoenes Beispiel :), sprich wenn man die Marke auch selbst benutzt. Das ist ja auch imemr einer der Zentralen Streitpunkte im Explorerstreit - hat die Firma die Marke Explorer ueberhaupt im oeffentlichen Verkehr genutzt oder nicht (Der zweite Streit ist dann ob ein Allgemeinwort wie Explorer ueberhaupt eine grosse Schutzkraft besitzt).
Insofern stimmt das use it or loose it hierzulande auch. In der Amerikanischen Rechtssprechung kommt jedoch noch hinzu das man die Marke nicht nur benuetzen, sondern auch gegen jedwede fremdbenutzung verteidigen muss, und zwar umgehend - hierzulande kann mann sowas auch noch nach laengerer Zeit machen (Aba da gibts dann noch eine Grauzone).
Gruss
H.
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Micheal Robertson ist ja schon mit mp3.com von den Big Five Musikfirmen eingeklagt worden und hat es da auch bis zum Aeussersten kommen lassen. --
Diesen Satz bitte nicht lesen! Und diesen auch nicht!
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Hoffen wir, dass er es bei Lindows nicht so weit kommen lässt. Es könnt dem Image Linux doch recht Schaden zufügen
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Na, MP3 ist ja nun immer noch sehr populär, oder? --
Diesen Satz bitte nicht lesen! Und diesen auch nicht!
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Populär vielleicht schon, aber MP3 hat ja an und für sich schon ein etwas anrüchiger Ruf. Und Linux sollte nun wirklich nicht als Hackerspielzeug verstanden werden.
Diese juristische Ausseinadnersetzung könnt durch unwissende schnell stellvertretend für ganz Linux verstanden werden: "Linux, .... das sind doch diejenigen, die kürzlich vor Gericht gegen MS verloren haben, ... sowas illegales war das.....Namensrechte.... geklaut....hab ja immer gesagt, dass...."
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