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Deutscher Verfassungsschutz vs. eBay
Veröffentlicht durch xilef am Dienstag 15. Januar, 16:03
Aus der Sperre-zu-versteigern Abteilung
Zensur Weil über das Internet-Auktionshaus eBay rechtsextreme Schriften und Tonträger versteigert werden, soll nun der Deutsche Verfassungschutz gegen eBay vorgehen. Dies ist Gegenstand eines Berichts, der heute Abend um 21 Uhr im Rahmen der Sendung Frontal21 im ZDF ausgestrahlt werden soll.

Es ist nichts neues, dass Online-Auktionshäuser für die über ihre Systeme vermittelten Gegenstände verklagt werden. Zumindest wurde in Frankreich bereits einmal das amerikanische Yahoo verklagt (siehe z.B. PCtip-Artikel vom 12.4.2000 und PCtip-Artikel vom 21.11.2000). Das plötzliche Vorgehen erstaunt aber etwas, weil im Sommer letzten Jahres zu lesen war, dass eBay deutsche Surfer ohnehin bereits blockt (Symlink-Artikel vom 8.8.2001). Leider geht aus den aktuellen Artikeln nicht klar hervor, ob gegen eBay Deutschland oder das Mutterhaus in den USA vorgegangen wird.

Xilef meint: Das Vorgehen gegen Rechtsextremismus ist natürlich eine gute Sache. In diesem Fall stellen sich dennoch zwei juristische Fragen:

  1. Inwiefern ist eBay dafür verantwortlich, was von Privatpersonen über das von eBay zur Verfügung gestellte System verkaufen? Müssten dann konsequenterweise nicht auch die Internetprovider haftbar sein, die das zum Handel ebenso benötigte Internet zur Verfügung stellen? Wie sieht es mit Auktionen im Usenet aus?
  2. Falls gegen eBay in den USA vorgegangen wird stellt sich die bekannte Frage, inwiefern deutsches Recht in den USA anwend- und durchsetzbar ist.

Ein Bericht zur Thematik erschien gestern auch auf Heise.

Sony mit neuen Internet Appliance | Druckausgabe | Initiative zur Rettung von Solaris für Intel  >

 

 
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extrahierte Links
  • Heise
  • PCtip-Artikel vom 12.4.2000
  • PCtip-Artikel vom 21.11.2000
  • Symlink-Artikel vom 8.8.2001
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  • Frontal21
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  • Diese Diskussion wurde archiviert. Es können keine neuen Kommentare abgegeben werden.
    Verantwortlichkeit (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Tuesday 15. January, 19:51 MET (#1)
    E-Bay dürfte für die Sachen, die über ihr Portal laufen zumindest mitverantwortlich sein. So wäre die Rechtslage zumindest in der Schweiz s. Art. 262 bis StGB. Auch z.B. vom Datenschutzgesetz her wären sie verpflichtet, die Eingabewerte auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

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