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2002: Das Jahr der Überwachung? |
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Veröffentlicht durch Raffzahn am Montag 07. Januar, 13:30
Aus der kuch-mal-wer-da-schnueffelt Abteilung
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xilef schreibt "Seit dem 1. Januar 2002 sind das Bundesgesetz und die zugehörige Verordnung zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in Kraft. Demnach müssen Internetprovider die Kommunikationsranddaten von sämtlichen E-Mail-Konten 6 Monate lang speichern."
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"Zusätzlich dazu hat der Bundesrat, wenig beachtet von der Öffentlichkeit, letzten November eine bis Ende dieses Jahres gültige Verordnung in Kraft gesetzt, die den Behörden weitreichende Befugnisse zur Informationsbeschaffung erteilt. Die Stiftung Archiv Schnüffelstaat Schweiz (ASS, Mitorganisatorin der jährlichen Big Brother Awards) hat dazu einen Aufruf an Bundesrat und Parlament veröffentlicht."
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Hm, finde ich noch lustig. Bin ich jetzt auch verpflichtet, die Daten, die über meinen Mailserver laufen, 6 Monate zu speichern? Ne, stimmt, ich bin ja kein Provider!
Wer zahlt übrigens den dazu notwendigen Speicherplatz, die Einrichtung der infrastruktur und deren Wartung? --
auch die Zehe ist ein Laufwerk
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Das wird wohl ähnlich sein, wie bei den Telefongesellschaften.
Dort müssen ja auch alle eine "Abhörmöglichkeit" in ihren Anlagen haben. Das wird afaik auch nicht bezahlt oder subventioniert. Wenn sie's nicht einhalten, gibt's einfach keine Lizenz.
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