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Sie nennen es Harmonisierung... |
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Veröffentlicht durch gumbo am Mittwoch 26. Dezember, 22:54
Aus der Wer-überwacht-die-Überwacher? Abteilung
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Patrik schreibt "...der Ueberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. So jedenfalls bezeichnete der Bundesrat es, als er beschloss, das 'Bundesgesetz betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs' und die dazugehörende Verordnung per 1.1.2002 in Kraft zu setzen."
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"Das ist demnächst! Die SonntagsZeitung hat einen recht aufschlussreichen Artikel in dieser Sache zu bieten. Darin wird ein Beamter aus dem Departmenent Leuenberger zitiert mit: 'Wir wollen zuerst Erfahrungen mit dem E-Mail-Verkehr sammeln. In ein oder zwei Jahren werden wir die Überwachung auf den ganzen Internetverkehr ausweiten'."
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< Neue Amigas kommen (mal wieder) | Druckausgabe | Firewall Skripts für IP Tables > | |
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...und sich dann fragen, was das alles heisst ab dem 1. Januar 2002 unter anderem für den eigenen Mailserver oder für die Betreiber von symlink.ch oder oder oder...
Aus der Verordnung:
"Art. 26 Pflichten der Internet-Anbieterinnen
1 Jede Internet-Anbieterin muss in der Lage sein, die Überwachungstypen nach Artikel
24 auszuführen, die durch sie angebotene Dienste betreffen.
2 Die Überwachung des Fernmeldeverkehrs ist von der Aufnahme des Kundenbetriebes
eines Internet-Dienstes an sicherzustellen.
3 Jede Internet-Anbieterin muss sicherstellen, dass sie die Überwachungsanordnungen
so rasch wie möglich ausführen kann. Sie meldet dem Dienst die Namen der Kontaktpersonen.
4 Sie hat zu gewährleisten, dass innerhalb des durch die Überwachungsanordnung bestimmten Zeitraumes die Überwachung des gesamten über ihre eigene Infrastruktur geführten und den Überwachungen gemäss Artikel 24 unterliegenden Internet-Verkehrs ermöglicht wird, der von überwachten IP- und E-mail-Adressen ausgeht,
oder für diese bestimmt ist.
5 Sie müssen gewährleisten, dass alle an einer Überwachung beteiligten Systeme
nicht mehr als fünf Sekunden vom über das Internet verfügbaren offiziellen Schweizer
Zeitnormal abweichen.
"Art. 24 Folgende Überwachungstypen können angeordnet werden:
(...)
d. die Übertragung folgender Nutzinformationen über die von einer von der
Internet-Anbieterin für Kunden betriebene Mailbox ausgehenden E-Mails
(Echtzeit-Überwachung):
1. das Datum und die Zeit des Versands von der Mailbox,
2. den Inhalt,
3. die Kopf-Informationen,
4. die Anhänge;
e. die Bereitstellung und die simultane oder periodische Übertragung von Listen,
mit den folgenden Kommunikationsparametern aus der Echtzeit-Über-wachung
der E-Mails, die von einer E-Mail-Adresse über die von der Internet-
Anbieterin für Kunden betriebene E-Mail-Einrichtung versandt wurden :
1. das Datum und die Zeit des Versandes,
2. die Umschlaginformationen gemäss SMTP-Protokoll,
3. die IP-Adresse des Senders oder der sendenden und empfangenden E-Mail-Einrichtung;
(...)"
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Der bessere Sender: Radio X - http://jukebox.radiox.ch
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Na toll.
Wir leben in einem Überwachungsstaat.
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Don't Panic. Die Verordnung besagt, soweit ich das sehe, lediglich, das der ISP den eMail-Verkehr von bestimmten Kunden bei der Polizei abliefern muss, wenn diese das verlangt. Unter welchen Umständen die Polizei dies verlangen kann, steht leider nicht.
Jedenfalls können Leute, die ihre Privatsphäre schützen wollen, dies sehr einfach tun, indem sie ihre eMails konsequent verschlüsseln (S/MIME, PGP, GnuPG etc.), oder einen lokalen Mailserver betreiben, der die eMails direkt dem Empfänger zustellt.
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