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neuer Schweizer Hackerverein |
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Veröffentlicht durch dawn am Donnerstag 29. November, 07:45
Aus der Clubmeiereien Abteilung
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Umbi schreibt "Aus dem PCtip und auf der Website sind die Infos zum neuen Hackerverein der Schweiz, eXtended Network Security (ob die was mit dem Film eXistenZ zu tun haben ;-) ?). Ihre Ziele decken sich mit denen des CCC."
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< Erste iSeries unter Linux im produktiven Einsatz | Druckausgabe | XBox mit Netz? Linux hilft! > | |
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habe mir auch einmal die Homepage angekuckt und die Statuten gelesen. Die Statuten haben einige komische Elemente drin. So besteht der Vorstand nur aus zwei Personen und zwar nur aus einem Praesidenten und Vize (Paragraph 8). Desweiteren darf der Vorstand, d.h. diese zwei Personen einfach die Statuten ändern (Paragraph 12.). Eine Mitgliederversammlung gibt es nicht. Ich finde dies für einen Verein höchst undemokratisch. Zudem fehlt meiner Meinung nach dann jegliche Kontrolle...
Auch nicht gefällt mir das Zitat gegen die SIUG im PC-Tip. Ich finde es nicht gerade diplomatisch einem anderen Verein das Existenzrecht abzusprechen. Zumal sie den Zweckartikel der SIUG wohl nie genauer gelesen haben...
Dies ist nur so mein Eindruck nach dem Lesen des PC-Tip Artikels und einer Betrachtung der Homepage. Ich lasse mich aber gerne Positiv überraschen. Was mich noch interessieren würde , ist wer den genau dahinter steckt.
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Kommt noch dazu, dass die Statuten voller Orthographie-Fehler sind. Was sind z.B. "Ämpter?"? --
Diesen Satz bitte nicht lesen! Und diesen auch nicht!
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Ich habe mir mal den ZGB-Teil zu den Vereinen durchgelesen (http://www.gesetze.ch/sr/210/210_004.htm). Es sieht aus, als hätten die Schreiber der Statuten das auch getan - sie scheint mir*) rechtlich möglich zu sein. Es überrascht mich allerdings, dass das Gesetz einen Verein zulässt, der, meiner Meinung nach, keine demokratischen Strukturen besitzt.
Offen gestanden kommt mir das Grauen, wenn ich solche Statuten lese! Gab es in dieser Gründungsversammlung noch mehr Leute als die zwei, die jetzt im Vorstand sind? Wer gibt denn zwei Personen eine volle, unkontrollierte Verfügungsgewalt? Dass diese zwei sich gegenseitig kontrollieren ist doch auf Dauer nicht sichergestellt!
Grüsse vom Knochen
(* Das ist also keine verbindliche Rechtsauskunft!
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Von Anonymer Feigling am Thursday 29. November, 10:52 MET (#6)
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Ist es wirklich Aufgabe des Staates, Vereine nur zuzulassen, wenn sie demokratisch sind? Wer einem Verein beitritt, liest die Statuten und kann dann selbst entscheiden, ob er einem autokratischen Verein beitreten will oder nicht. Wer damit einverstanden ist, trägt natürlich auch die Konsequenzen dafür und darf sich danach nicht beklagen.
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"Wer einem Verein beitritt, liest die Statuten..."
Statuten werden wohl etwa so oft gelesen wie EULAs ;-)
Aber Du hast schon recht damit, dass wegen ein paar sehr seltsamer Statuten nicht gleich das ganze Vereinsrecht restriktiv werden sollte. Es hat sehr viele Vorteile, dass es so liberal ist.
Grüsse vom Knochen
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Art. 65
Die Vereinsversammlung beschliesst über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern, wählt den Vorstand und entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht andern Organen des Vereins übertragen sind.
Das steht aber IMHO etwas im Widerspruch zu Art. 8 der Statuten.....
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sogar ein ganz grosser. ich habe es zwar sonst zu nix im leben gebracht, aber immerhin habe ich jetzt eine existenz im internet. und das ist schon recht beeindruckend. ich bin jetzt auch einem verein beigetreten. im internet natürlich. das ist ein hacker-verein, wo lauter profis drin sind, die die netzwerke anderer leute bedrohen. nein, eigentlich geht's da um "volksbildung", aber ich hab die statuten nicht so ganz verstanden. auch der rest der website war für mich nicht ganz eingängig, alles irgendwie schon mal gesehen und nie kapiert. aber egal, jetzt bin ich ein hacker...
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Von Anonymer Feigling am Thursday 29. November, 16:25 MET (#8)
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