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Unverlangt zugestellte Werbe-Emails gemaess Lauterkeitskommission unlauter
Veröffentlicht durch gumbo am Sonntag 25. November, 15:09
Aus der fertig-Spam Abteilung
Internet Presseerklaerung der "Swiss Internet User Group" SIUG:
Nach einem Beschluss der Schweizerischen Lauterkeitskommission stellt Spamming (unverlangte Zustellung von Werbe-Emails ohne Existenz einer Kundenbeziehung) eine aggressive Verkaufsmethode dar und ist somit generell unlauter (Art. 3 lit. h UWG).

Dies haelt die Kommission in einem Beschluss vom 21. November fest. Damit stellt die Lauterkeitskommission den ungezielten massenhaften Versand von E-Mail Werbung (Jargon: "Spamming") auf die gleiche Stufe wie unverlangt zugesandte Faxwerbung. Ebenfalls unlauter ist die unter Spammern weit verbreitete Sitte, falsche Absenderadressen zu verwenden oder sich fiktive Firmenbezeichnungen zu geben. Die SIUG begruesst diesen Entscheid und wird sich auch weiterhin fuer die Umsetzung der in ihrem Positionspapier "Spam" aufgestellten Forderungen einsetzen.

Um in der Schweiz endgueltige Rechtssicherheit betreffend Spamming zu erreichen, wird die SIUG zusammen mit weiteren Organisationen abklaeren, ob eine Muster-Klage gegen Schweizer Spammer durchgezogen werden kann. Zur Finanzierung solcher und aehnlicher rechtlicher Massnahmen zum Schutze der Internetbenutzer in der Schweiz wird in Kuerze ein Verein gegruendet werden, der von der SIUG und weiteren Organisationen getragen wird.

In einem anderen Beschluss vom gleichen Tag haelt die Lauterkeitskommission uebereinstimmend mit dem Bundesamt fuer Justiz fest, dass das Bewerben von Schneeballsystemen ("90'000 CHF in 90 Tagen") nach dem Lotteriegesetz strafbar und somit auch unlauter ist.

Unlauterer Wettbewerb ist in der Schweiz strafbar und kann auf Antrag mit Gefaengnis oder Busse bis zu Fr. 100'000 bestraft werden. Wer unlauteren Wettbewerb begeht ist ausserdem auch zivilrechtlich belangbar.

Neben dem lauterkeitsrechtlichen Aspekt von Spamming haben saemtliche Spamempfaenger gemaess Datenschutzgesetz (DSG) das Recht, Auskunft beim Spammer ueber den Umfang und die Herkunft der Daten sowie die Loeschung derselben zu verlangen. Dieses Recht kann beispielsweise mit einem standardisierten Auskunftsbegehren wahrgenommen werden.

Kontaktpersonen:
- Roman Racine, roman.racine@siug.ch
- Felix Rauch, +41 78 791 4600

Weitere Informationen zur Swiss Internet User Group (SIUG) und weiterfuehrende Informationen:
- Homepage
- Zweckartikel
- Positionen der SIUG zu verschiedenen Themengebieten rund um das Internet

Die SIUG bietet auch Mailinglisten fuer Ankuendigen und Diskussionen rund um die oben erwaehnten Themen an. Einschreibemoeglichkeiten sind auf der Homepage erklaert.

Adresse
  SIUG
  Postfach 1908
  8021 Zuerich

  Postkonto-Nummer: 87-67210-5

E-Mail: info@siug.ch

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    Ungleichlange Spiesse (Score:1, Informativ)
    Von Anonymer Feigling am Sunday 25. November, 21:38 MET (#1)

    Nach all dem Unsinn in letzter Zeit gibt es endlich wieder einmal eine positive Nachricht in Sachen Informatik von einer offiziellen Stelle!

    Was ich aber nachwievor schlecht finde, sind die ungleichlangen Spiesse der Users gegenüber Spammern. Das Hauptproblem ist doch, dass zurzeit alle Kosten und Nachteile immer auf der Seite der Users entstehen, egal ob man sich wehrt oder nicht. Das Verschicken einer Spam-Nachricht kostet einen Bruchteil eines Rappens. Wenn ich mich als User gegen Spam nun wie von der SIUG (Danke für Euren Einsatz an dieser Stelle! :-) vorgeschlagen per eingeschriebenem Brief wehre, dann kostet mich das pro (Inland-)Brief 5 Franken (ca. 6.70 DM / 47 ATS). Falls die Kopie an den Datenschutzbeauftragten noch dazugerechnet wird, kostet das pro Spam-Nachricht 10 Franken. Briefe ins Ausland kosten noch zusätzlich. Im Moment erhalte ich pro Tag etwa 3 Spam-Mails. Die Ausübung meines Rechts würde mich also täglich mindestens zwischen 15 und 30 Fr. kosten!. Dazu kommen noch die Kosten von Arbeitsausfall usw. durch den ganzen Aufwand.

    Und damit habe ich noch keinerlei Schadenswiedergutmachung. Denn dafür hat man nur eine Chance, wenn man eine zivilrechtliche Klage einreicht, was schon in der ersten Instanz Kosten von ca. 300 Fr. mit sich bringt, die man als Kläger vorschiessen muss. Das Risiko bleibt also beim Kläger. Die Klage muss zudem am Niederlassungsort des Beklagten eingereicht werden, also z.B. in den USA, was weitere Kosten verursacht und die Rechtsunsicherheit erhöht.

    Hinzu kommen noch weitere Unannehmlichkeiten, z.B. kann man den Urheber/Verantwortlichen einer Spam-Nachricht oftmals gar nicht ausfindig machen bzw. er reicht einfach Konkurs ein und gründet eine neue Firma, sobald es für ihn brenzlig wird. Ausserdem ist das sehr aufwendig. Und grundsätzlich getraut man sich gar nicht erst zu melden, denn dadurch erhöht sich der Wert der eigenen E-Mail-Adresse für Spammer (da der Spammer dann weiss, dass die Adresse nicht nur gültig ist, sondern der Inhalt der Inbox tatsächlich auch gelesen wird).

    Die Frage bleibt auch, wieviel dieser Bericht der Lauterkeitskommission überhaupt wert ist, solange höheres Recht (Europäisches Recht) spammen erlaubt. Eine abschreckende Wirkung entsteht eigentlich auch kaum, weil dazu viel höhere Strafen nötig wären (z.B. Gefängnis und Abschreckungsgeldstrafe, also viel höhere Strafe als nur der verursachte Schaden, denn es klagen meist nur wenige Leute und dann macht ein Spammer trotz Schadenersatz noch ein gutes Geschäft)

    Ungeachtet der Rechtslage sehe ich am Ende nur eine Methode, um einigermassen von Spam verschont zu bleiben: Ich lege mir eine neue, komplizierte (wegen Bruteforce-Attacken auf Mailserver) E-mail-Adresse zu und schaue darauf, dass ich diese nirgends auf dem Web veröffentliche. Bei Webformularen gebe ich eine minderwertige Hotmail-Adresse an, deren Inbox ich nicht leere. Ein ungelöstes Problem sind dann aber immer noch die Mailinglisten, auf deren Adressenlisten im Normalfall jedes Mitglied zugreifen kann.

    Kommentare?


    Re:Ungleichlange Spiesse (Score:1)
    Von Fritriac am Monday 26. November, 09:49 MET (#2)
    (User #758 Info)
    Fast alle Mail-Anbieter (ich habe die Erfahrung, dass viele Spammer über Freemail-Accounts arbeiten) haben eine Adresse "abuse@" eingebaut. Man muss sie nur nutzen. Man MUSS sie nur nutzen.

    Was ich sagen will: Menschheit, werde wach, schimpf nicht nur über Spam, mach' es den Spammern so schwer wie's nur geht. Wenn man einem Provider über die abuse@-Adresse z.B. androht, seinen kompletten Adressbereich für eine Firma (mittels killfile o.ä.) zu sperren, machen die sich Gedanken.
    Zumindest ist eine solche Mail genauso sinnvoll oder -los wie ein Einschreiben - aber billiger ...
    Re:Ungleichlange Spiesse (Score:1)
    Von P2501 am Monday 26. November, 09:59 MET (#3)
    (User #31 Info) http://tristan.discordia.ch

    Ugh. Nicht, dass ich dir nicht grundsätzlich zustimmen würde, aber es wäre sicher von Vorteil, wenn du die Fettschrift zurückhaltender einsetzen würdest. ;-)

    NB: Zu häufiger Gebrauch von Hervorhebungen schmälert den Effekt der Mitteilung.


    Re:Ungleichlange Spiesse (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Monday 26. November, 10:44 MET (#6)
    Falls die Kopie an den Datenschutzbeauftragten noch dazugerechnet wird, kostet das pro Spam-Nachricht 10 Franken.

    Der EDSB bearbeitet auch B- Post und sogar E-Mails, die Lauterkeitskommission auch B-Post. Der Aufwand, Beschwerden und Klagen zu schreiben dürfte aber weitaus höher zu bewerten sein als nur die Fr. 5.70 Porto.

    Die Klage muss zudem am Niederlassungsort des Beklagten eingereicht werden, also z.B. in den USA, was weitere Kosten verursacht und die Rechtsunsicherheit erhöht.

    Klagen wegen UWG kannst du auch an deinem Wohnsitz einreichen, die fast schon prohibitiv hohen Kosten bleiben aber bestehen.

    Sonst stimme ich dir zu. Bis endlich mal ein Spammer rechtsgültig einige kFr. wegen Spammings abliefert, sitzen Spammer am längeren Hebel. Wenn das mal passiert ist, dürfte zumindest die Binnenspammerei ein jähes Ende nehmen.

    Re:Ungleichlange Spiesse (Score:2)
    Von bones am Monday 26. November, 11:52 MET (#7)
    (User #481 Info) http://www.p-guhl.ch
    Binnenspammerei... Ich glaube, die paar Schweizer Spammings, die ich in den letzten Jahren erhielt, kann ich an einer Hand abzählen! Trotzdem ist jeder solche Sieg zu begrüssen, denn wenn man allen Ausländern erzählen kann, das man als Schweizer jetzt keine Schweizer Spams mehr kriegt werden die sich zu fragen beginnen, wieso das in ihrem Land eigentlich nicht auch so ist. Dann kommen wir vielleicht doch noch einmal so weit, dass die Flut insgesamt nachlässt, weil es ja sehr schwer ist, bei Millionen von Adressen sicher zu sein, dass man nicht versehentlich das eigene Land erwischt.

    Grüsse vom Knochen
    Schweizer Recht im Ausland? (Score:2)
    Von bones am Monday 26. November, 10:05 MET (#4)
    (User #481 Info) http://www.p-guhl.ch
    Bei einem kleinen, teuren Land wie der Schweiz sitzen ja praktisch alle Spammer im Ausland - zudem sitzen bei mir auch noch die Provider der Mailboxen nicht ausnahmslos in der Schweiz.
    Am ärgsten wird es wohl, wenn ich in einem Internet-Café in London einen koreanischen Spam lese, der auf einem in den USA gehosteten Mailaccount angekommen ist. Kann da überhaupt Schweizer Recht zur Anwendung kommen?

    Eine Rechtsauskunft bei einem Spezial-Anwalt für internationales Recht kostet sicher auch eine ganze Menge.

    Grüsse vom Knochen
    Re:Schweizer Recht im Ausland? (Score:0)
    Von Anonymer Feigling am Monday 26. November, 10:35 MET (#5)
    Am ärgsten wird es wohl, wenn ich in einem Internet-Café in London einen koreanischen Spam lese, der auf einem in den USA gehosteten Mailaccount angekommen ist. Kann da überhaupt Schweizer Recht zur Anwendung kommen?

    Ja (wer Werbung in der Schweiz betreibt, unterliegt schweizerischem Recht), nur wird ein Verfahren in der Schweiz einem koreanischen Spammer sowas von egal sein ...

    Re:Schweizer Recht im Ausland? (Score:2)
    Von bones am Monday 26. November, 12:03 MET (#8)
    (User #481 Info) http://www.p-guhl.ch
    Das wundert mich jetzt. In meinem (hypothetischen) Beispiel ist ja in der Schweiz selbst eigentlich gar nichts passiert, weil sich der Spammer in Korea, der Server in den USA und der Client in Grossbritannien befand. Reicht der Umstand, dass der Leser Schweizer Bürger/Einwohner ist und nur ferienhalber in GB weilte, wirklich aus? Er unterstand ja zum Zeitpunkt des Lesens des Spams britischem Recht.

    Im allgemeinen ist es ja schon so, dass der Client (Mailprogramm/Browser) sich in der Schweiz befinden. Dann wäre also schweizerisches Recht anwendbar (auch bei einer Klage am Wohnort des Spammers).

    Die Frage, ob das Ganze auch noch mit vernünftigem Aufwand zu schaffen ist, bleibt natürlich offen.

    Grüsse vom Knochen

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