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Zapper gegen Milzbrand verboten
Veröffentlicht durch maol am Dienstag 30. Oktober, 08:25
Aus der Gugus Abteilung
Nachrichten sultanine schreibt "Wie heute der Tages-Anzeiger berichtet, bot ein Schweizer einen Artikel an, der gegen Milzbrand helfen sollte. Auch bei Krebs, AIDS und weiteren Krankheiten sollte das Gerät, *Zapper* genannt, Linderung oder gar Heilung bringen."

"Liest man diesen Artikel, merkt man wieder einmal, wie krank doch unsere schweizerische Gesetzgebung ist. Denn dieses Gerät darf zwar angeboten, aber nicht verkauft werden, da es gegen das Heilmittelgesetz verstösst. Auch im Internet wird dieses Gerät auf hunderten von Homepages angepriesen, wie z.B. von Dr. Clark Die mit esoterischen Mitteln handelnde schweizer Firma Cristallo hat den Zapper seit dem polizeilichen Einschreiten aus ihrem E-Shop verbannt."

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    Wieso krank? (Score:1)
    Von P2501 am Tuesday 30. October, 09:22 MET (#1)
    (User #31 Info) http://tristan.discordia.ch

    Das ist durchaus im Sinne des Gesetzgebers. Ich versuche mal, zu erläutern:

    Dieser Zapper ist nach der heute gängigen Lehrmeinung als Placebo anzusehen. Auch ich stehe ihm, milde gesagt, eher skeptisch gegenüber, obwohl ich durchaus offen für alternative Heilmethoden bin.

    Sinn des Gesetzes ist es unter anderem, Betrug mit Placebos zu verhindern. Nicht Sinn des Gesetzes ist es, den Gebrauch von Placebos zu verhindern. Folgerichtig ist es verboten, den Zapper als Heilmittel zu verkaufen. Alles andere ist hingegen erlaubt. Ich darf den Zapper besitzen, benutzen, anbieten, verschenken, verleihen... wie auch immer ich will. Nur Geld verlangen darf ich nicht.

    Ein Punkt wäre da allerdings noch: Mit einem Heilversprechen zu werben, das nicht eingelöst werden kann, verstösst gegen das Wettbewerbsrecht.


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