Das ist durchaus im Sinne des Gesetzgebers. Ich versuche mal, zu erläutern:
Dieser Zapper ist nach der heute gängigen Lehrmeinung als Placebo anzusehen. Auch ich stehe ihm, milde gesagt, eher skeptisch gegenüber, obwohl ich durchaus offen für alternative Heilmethoden bin.
Sinn des Gesetzes ist es unter anderem, Betrug mit Placebos zu verhindern. Nicht Sinn des Gesetzes ist es, den Gebrauch von Placebos zu verhindern. Folgerichtig ist es verboten, den Zapper als Heilmittel zu verkaufen. Alles andere ist hingegen erlaubt. Ich darf den Zapper besitzen, benutzen, anbieten, verschenken, verleihen... wie auch immer ich will. Nur Geld verlangen darf ich nicht.
Ein Punkt wäre da allerdings noch: Mit einem Heilversprechen zu werben, das nicht eingelöst werden kann, verstösst gegen das Wettbewerbsrecht.
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