| |
|
Veröffentlicht durch kruemelmonster am Freitag 19. Oktober, 13:28
Aus der Marketinggeblubber-oder-grenzenlos-naiv Abteilung
|
|
|
|
|
Heute hab ich doch wirklich zwei Meldungen über die grossen Erfolge der BSA gefunden.
|
|
|
|
|
|
Zuerst die Meldung dass die BSA eine "Kette von internationaler Software-Piraterie" unterbrochen habe. Konkret geht es darum, dass die Site www.warez.at geschlossen wurde (die Nachricht von der BSA auf dieser Seite ist hübsch... ;-)). Diese Site war ein redirect-Service, die Weiterleitungen auf diverse andere Sites vornahm.
In der zweiten Meldung verweist die BSA auf ihre unglaublichen Erfolge in diesem Jahr. Knapp 12'000 Hinweise aus Europa und den USA auf "illegale Software" unterstreichen für die BSA "dass das Angebot illegaler Software auf eine breite Ablehnung stösst."
Für mich stellt sich hier die Frage, ob die beim BSA wirklich so naiv sind, oder ob hier mal wieder einfach mittels Marketinggeblubber auf gute Laune gemacht wird. Denn, was sind 12'000 Meldungen schon im Vergleich zu Millionen von Zugriffen auf diese Angebote? Naja, sie weisen im Artikel wenigstens darauf hin, dass es ein mühsames Geschäft ist, warez-Angebote zu jagen (haben die auch schonmal was von Suchmaschinen gehört?) aber sie versuchen Zuversicht zu verbreiten .-)
Achja... was ist denn eigentlich "illegale Software"? Machen die Mitglieder der BSA "illegale Software"?
Ich habe dann noch ein bisschen auf der BSA Site rumgestöbert. Ist noch recht interessant. Vor allem die Seite Fragen & Antworten würde ich gerne mal von jemandem überprüfen lassen, der sich mit der aktuellen Rechtsprechung auskennt.
|
|
|
|
< Geschichte des Videospiels | Druckausgabe | e-Government-Strategie des Bundes > | |
|
Diese Diskussion wurde archiviert.
Es können keine neuen Kommentare abgegeben werden.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Naja. Gerade Punkt vier:
4. Darf ich eine zweite Kopie meiner Software auf meinem Notebook oder Heimcomputer installieren?
Manche Softwarehersteller erlauben Ihnen, unter bestimmten Bedingungen, eine zweite Kopie auf dem Notebook; in keinem Fall jedoch auf dem Heimcomputer. Sie dürfen auch keine Software von Zuhause mit ins Büro bringen und dort installieren.
Hier meine ich, dass die gängige Rechtspraxis anders aussieht. Solange die Software nicht gleichzeitig benutzt wird (kaum, wenn sie im Büro auf dem PC und zuhause auf meinem PrivatPC installiert ist, da ich ja ned an 2 Systemen gleichzeitig arbeite) und der Arbeitgeber es erlaubt, darf ich imho die Software auf beiden Systemen installieren und nutzen. --
auch die Zehe ist ein Laufwerk
|
|
|
|
|
|
|