Vorsicht bei Computern: Hier liegt einiges im Strafrecht, was man sonst im Zivilrecht vermuten würde.
Ich kenne die Bestimmungen in Deutschland nicht, aber zumindest in der Schweiz gibt es Straftatbestände für das unbefugte Eindringen in fremde Computersysteme, den Datendiebstahl, sowie den Einsatz oder Vertrieb von Programmen zur Datenbeschädigung (Viren etc.).
Dieser Fall wäre in der Schweiz aber "nur" eine Urheberrechtsverletzung, und somit Zivilrecht.
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