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Wäre sowas auch in der Schweiz möglich?
Wie sieht in ch die Gesetzeslage/Rechtsprechung zu diesem Thema aus? --
auch die Zehe ist ein Laufwerk
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Was auf jeden Fall nicht möglich ist sind die Abmahnungen mit hohen Kosten zu verknüpfen, die der Anwalt einstreichen kann. Damit ist immerhin sichergestellt, dass die Kanzleien das Ganze nicht so stark aus Eigeninteresse forcieren.
Ob das Schweizer Markenrecht an sich so weit geht, wie das deutsche, würde mich auch interessieren. Auch das EU-Markenrecht dürfte hier relevant werden.
Gibt es eigentlich juristisch geprüfte Standard-Disclaimer für Homepages, mit denen man sich wenigstens ein bisschen absichern kann? Wenn nicht wäre ich sehr erfreut, wenn so etwas erstellt würde. Vielleicht interessiert das die SIUG? Die Online-Gewerkschaft //syndikat wäre auch geeignet, das an die Hand zu nehmen (Schutz potenzieller Mitglieder vor ungerechfertigten, aber trotzdem existenzbedrohenden Klagen)... aber die ist ja, glaube ich, noch nicht fertig gegründet.
Grüsse vom Knochen
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Die Meldung hat bei Heise einen der schnellsten und aktivsten Threads produziert! Die bringen mit diesem ganzen Blödsinn den Kessel langsam zum Überkochen... (ach ja, und die Anwälte verdienen gleich auf beiden Seiten mit)
Ich hoffe sehr, dass das Theater doch noch einmal bis nach Berlin vordringt (und bitte nicht zum Kulturminister, weil der der einzige ist, der sich mit Theater befasst)!
Grüsse vom Knochen
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