| |
 |
Linux Light (R) im Conrad-Katalog |
|
 |
Veröffentlicht durch Ventilator am Freitag 10. August, 21:22
Aus der Erleuchtung Abteilung
|
|
 |
 |
 |
squisher schreibt "Ich blättere gerade im Conrad-Katalog (dt. Versender) und was finde ich da? "Linux Light (R) - Das universelle Leuchetsystem" (S. 614 im 2002er Katalog). Na Prima, wenn ich jetzt also ein Steuersystem für Lichtanlagen unter Linux schreiben will, darf ich es nicht mehr Linux Light nennen, da es schon registriert ist? Ausserdem, dürfen die es überhaupt so nennen, denn Linux ist doch auch schon ein Trademark oder?"
|
|
 |
 |
< Internet-Cops kehren zurück | Druckausgabe | Virenscanner für Linux > | |
|
Diese Diskussion wurde archiviert.
Es können keine neuen Kommentare abgegeben werden.
|
 |
|
 |
 |
|
 |
 |
 |
Sicher darf Conrad das nicht so nennen! Linux©® TM ist die eingetragene Marke von Linus Torvalds. Ein dt. Markengericht. z.B. Kammer 33 des Landgerichts Köln, mit der Begründung das der Katalog auch im Raum Köln verfügbar ist, würde entscheiden das die Verwechselungsgefahr groß ist. NSG --
|
|
 |
 |
|
|
 |
|
 |
 |
|
 |
 |
 |
Ohne jetzt zu wissen, was dieses "Leuchetsystem" ist (oder ist's ein "Leuchtensystem", also einfach eine Art Lampe?) denke ich, es käme noch darauf an, in welcher Kategorie die Marke "Linux" eingetragen ist. Immerhin hat Linus Thorvalds ja ein Betriebssystem geschrieben, keine Lampe gebaut. Eine *Software* namens "Linux Light" müsste somit wohl bei Linus Thorvalds lizenzirt werden und wäre dann legal (weil's ja keine Lampe ist). Eine Lampe, ein Auto oder ein Rasierapparat des gleichen Namens muss nicht unbedingt die Marke einer Software verletzen.
<ironie (hoffentlich hab' ich nicht am Ende recht!)>
Wenn man sieht, was für eine Schindluderei mit diesen Kategorie-Definitionen getrieben wird (so nach dem Muster: "alles, was im Internet ist, verletzt die Rechte der deutschen Telecom, weil das Internet auf Telekommunikation basiert"...) bin ich mir aber durchaus nicht sicher, ob ein entsprechender Winkeladvokat auch erfolgreich Lampen, U-Boote und Gummibälle als Software deklarieren kann.
</ironie (hoffentlich hab' ich nicht am Ende recht!)>
Grüsse vom Knochen
|
|
 |
 |
|
 |
|
 |
 |
|
 |
 |
 |
Die schweizer Firma Rösch AG hat ja auch die Rechte an der Marke "Linux" für Wasch- und Reinigungsmittel. Dahingegen ist die Marke "Linux" im Bereich Software Eigentum der Linux Users Group Switzerland (LUGS). --
Diesen Satz bitte nicht lesen!
|
|
 |
 |
|
|