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Von Anonymer Feigling am Wednesday 21. March, 19:59 MET (#2)
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Die (katholische) Kirche hat sowieso ein paar seltsame Vertraege, so muss z.B. meine Schwester, die in einem "kirchlichen" Kindergarten arbeitet, aufpassen, dass keiner hinter ihre "wilde Ehe" kommt (sprich: Sie hat 'nen Freund), sonst ist das ein Kuendigungsgrund.
Schoen und gut, wenn der Kindergarten wirklich von der Kirche betrieben und bezahlt wuerde, aber wie bei vielen anderen sog. "kirchlichen" Kindergaerten bezahlt die Kommune (Stadt) den Loewenanteil, incl. ihres Gehalts.
Wie kann dann die Kirche die Vertragsbedingungen vorschreiben? Und wie kann sie Vertraege abschliessen, die bei jedem anderen Unternehmen gegen "die guten Sitten" verstossen wuerden?
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Irgendwie bekomme ich bei deinem Posting das Gefühl, dass sich die "Kirche" immer noch im Mittelalter befindet. Die Kirche hat sicherlich kein Recht, sich in das Privatleben deiner Schwester einzumischen. IHMO wäre das sicherlich kein Kündigungsgrund.
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... wird es auch Zeit, das die gute Frau aufhört als Hausmeisterin zu arbeiten und Webdesignerin wird!
Gruß, Andreas
http://me.knows.it
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