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Nun, gerade deshalb ist der zweite Artikel interessant. Angedacht ist nämlich die Möglichkeit dür den Urheber einen Vertrag mit einer Medienfirma schon nach 30 Jahren kündigen zu können, egal was in dem Vertrag steht. Bisher ist es so, wenn ein Autor seine Rechte verkauft, dann ist er sie los, ohne wenn und aber. Und dass die Autoren oft wesentlich kulanter sind als die Firmen ist ja wohl bekannt.
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